Sachbezugsfreigrenze: 50 € pro Monat
Seit 2022 liegt die Sachbezugsfreigrenze bei 50 € pro Monat (vorher 44 €). Bis zu diesem Betrag können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistungen gewähren.
Beliebte Sachbezüge
- Gutscheinkarten: Prepaid-Karten (z.B. Edenred, Givve, Sodexo) – monatlich bis 50 € aufladen
- Tankgutscheine: Klassiker, aber nur noch als Gutscheinkarte (nicht mehr als Geldersatz)
- Jobticket: ÖPNV-Zuschuss, zusätzlich zum Gehalt steuerfrei
- Fitnessstudio: Mitgliedschaft als Sachbezug
- Essenszuschuss: Bis zu 7,23 € pro Arbeitstag (3,10 € steuerfrei + 4,13 € pauschal versteuert)
Warum Sachbezüge mehr bringen als Gehaltserhöhung
Bei einer Gehaltserhöhung von 50 € brutto kommen beim Arbeitnehmer nur ca. 25–30 € netto an. Ein Sachbezug von 50 € kommt komplett beim Mitarbeiter an – und der Arbeitgeber spart ebenfalls die Sozialabgaben.
| Variante | Kosten AG | Netto-Vorteil AN |
|---|---|---|
| 50 € Gehaltserhöhung | ca. 60 € | ca. 27 € |
| 50 € Sachbezug | 50 € | 50 € |
Wichtig: Freigrenze, nicht Freibetrag
Die 50 € sind eine Freigrenze: Wird sie auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig – nicht nur der überschreitende Teil.
Mehr dazu: Sachbezüge statt Gehalt
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