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Gesetz 2026 Update

Was sich 2026 beim Gehalt ändert: Alle Neuerungen im Überblick

1 Min. Lesezeit

Höherer Grundfreibetrag, neue Beitragsbemessungsgrenzen, mehr Pflegeversicherung – die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer ab Januar 2026.

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 12.096 € auf 12.348 €. Das bedeutet: Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt komplett steuerfrei. Für die meisten Arbeitnehmer ergibt sich dadurch eine Entlastung von ca. 5–10 € pro Monat.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich:

  • KV/PV: 5.812,50 €/Monat (vorher 5.512,50 €)
  • RV/AV: 8.450 €/Monat – erstmals bundeseinheitlich (keine West/Ost-Trennung mehr)

Wer zwischen den alten und neuen Grenzen verdient, zahlt ab Januar mehr Sozialabgaben.

Pflegeversicherung wird teurer

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von 3,4% auf 3,6%. Der Kinderlos-Zuschlag bleibt bei 0,6%.

Solidaritätszuschlag: Freigrenze steigt

Die Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr (vorher 18.130 €). Damit zahlen noch weniger Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag.

Neue Einkommensteuer-Tarifformel

Die Tarifformel nach §32a EStG wurde angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. Alle Eckwerte verschieben sich nach oben.

Tipp: Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihr neues Nettogehalt für 2026 zu berechnen.

#2026#grundfreibetrag#beitragsbemessungsgrenze#pflegeversicherung