Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 12.096 € auf 12.348 €. Das bedeutet: Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt komplett steuerfrei. Für die meisten Arbeitnehmer ergibt sich dadurch eine Entlastung von ca. 5–10 € pro Monat.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich:
- KV/PV: 5.812,50 €/Monat (vorher 5.512,50 €)
- RV/AV: 8.450 €/Monat – erstmals bundeseinheitlich (keine West/Ost-Trennung mehr)
Wer zwischen den alten und neuen Grenzen verdient, zahlt ab Januar mehr Sozialabgaben.
Pflegeversicherung wird teurer
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von 3,4% auf 3,6%. Der Kinderlos-Zuschlag bleibt bei 0,6%.
Solidaritätszuschlag: Freigrenze steigt
Die Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr (vorher 18.130 €). Damit zahlen noch weniger Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag.
Neue Einkommensteuer-Tarifformel
Die Tarifformel nach §32a EStG wurde angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. Alle Eckwerte verschieben sich nach oben.
Tipp: Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihr neues Nettogehalt für 2026 zu berechnen.