Dein Gehalt
Bestimmt den Grenzsatz für den Vergleich
Steuerfreie Extras
Zuschuss zum ÖPNV, zusätzlich zum Lohn gezahlt – nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
ohne Obergrenze, wenn zusätzlich zum Lohn
Gutscheine oder Guthabenkarten im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze.
steuerfrei bis 50 € pro Monat
Zuschuss pro Arbeitstag, etwa als Essensmarke oder digitale Karte.
bis 7,50 € pro Arbeitstag
Betriebliches Gerät samt Vertrag, private Nutzung erlaubt – steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG.
in vollem Umfang steuerfrei
Kein Arbeitgeberzuschuss, sondern ein Werbungskostenabzug – wirkt erst über die Steuererklärung.
6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr
Firmenwagen
Kein steuerfreies Extra, sondern ein zu versteuernder Sachbezug. Deshalb steht er außerhalb der Summe oben.
Ein Prozent des Listenpreises plus 0,03 Prozent pro Kilometer einfacher Entfernung. Für Elektroautos gelten niedrigere Sätze, die dieser Rechner nicht abbildet.
Warum Extras mehr wert sind
Steuerfreies Extra
100 %
kommen an. Der Arbeitgeber zahlt den Betrag, du bekommst ihn – ohne Steuern und ohne Sozialabgaben dazwischen.
Bruttoerhöhung
rund 54 %
bleiben übrig. Bei 4.000 € Brutto in Klasse I gehen von jedem zusätzlichen Euro etwa 46 Cent an Steuern und Beiträge.
Wichtige Bedingung
zusätzlich
Extras müssen zum Gehalt hinzukommen. Wer bestehenden Bruttolohn umwandelt, verliert die Steuerfreiheit meist ganz.
Warum sind Extras mehr wert als dieselbe Summe brutto?
Weil steuerfreie Extras vollständig ankommen, eine Bruttoerhöhung aber nur zur Hälfte. Bei 4.000 Euro Brutto in Steuerklasse I braucht es rund 277 Euro Bruttoerhöhung, um netto 150 Euro mehr zu haben – die 150 Euro als steuerfreies Extra kosten den Arbeitgeber nur 150 Euro.
Ist ein Firmenwagen ein steuerfreier Vorteil?
Nein. Die private Nutzung ist ein Sachbezug und wird versteuert: ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat, plus 0,03 Prozent pro Kilometer einfacher Entfernung zur Arbeit. Der Wagen kostet also netto etwas. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was ein vergleichbares privates Fahrzeug kosten würde – das kann dieser Rechner nicht wissen.
Müssen Extras zusätzlich zum Lohn gezahlt werden?
Bei den meisten ja. Jobticket und Sachbezug sind nur steuerfrei, wenn sie zum Gehalt hinzukommen. Eine Umwandlung von bestehendem Bruttolohn in ein Extra ist in der Regel schädlich – dann greift die Steuerfreiheit nicht.
Wirkt die Homeoffice-Pauschale wie ein Zuschuss?
Nein, sie ist ein Werbungskostenabzug in Ihrer Steuererklärung, kein Geld vom Arbeitgeber. Sie wirkt nur, soweit Ihre Werbungskosten insgesamt über der Pauschale von 1.230 Euro liegen. Der Rechner zeigt den Nominalbetrag – Ihr tatsächlicher Vorteil kann kleiner sein oder ganz entfallen.