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Sachbezug 8 Min. Lesezeit Stand:

Firmenwagen: So wird er versteuert

Ein Firmenwagen zur Privatnutzung erhöht dein steuerliches Brutto, nicht deine Auszahlung. Hier steht, wie viel Netto das kostet – und wann sich welche Methode lohnt.

Nettivo Redaktion

Fachlich geprüft · Stand Januar 2026

Das Prinzip

Stellt dir der Arbeitgeber einen Wagen zur Verfügung, den du auch privat nutzen darfst, ist das ein Sachbezug. Er wird deinem Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert – ausgezahlt bekommst du ihn aber nicht.

So entsteht das steuerliche Brutto
PostenBetrag
Dein Bruttogehalt 3.500,00 €
Geldwerter Vorteil Firmenwagen + 450,00 €
Steuerliches Brutto 3.950,00 €
Steuern und Sozialabgaben fallen auf 3.950 € an, ausgezahlt werden aber nur 3.500 € abzüglich dieser Abgaben.

Die 1-%-Regelung

Die einfachste Methode: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat gelten als geldwerter Vorteil.

Beispiel: Listenpreis 45.000 €
RechenschrittBetrag
Bruttolistenpreis 45.000 €
1 % davon, pro Monat 450 €
Pro Jahr 5.400 €

Fahrten zur Arbeit

Zusätzlich zur 1-%-Regelung werden Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuert: 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat.

Beispiel: 20 km Arbeitsweg, Listenpreis 45.000 €
PostenBetrag
Privatnutzung, 1 % 450 €
Arbeitsweg, 0,03 % × 45.000 × 20 270 €
Geldwerter Vorteil gesamt 720 €
Bei 720 € geldwertem Vorteil sinkt die Auszahlung gegenüber 3.500 € ohne Wagen um rund 325 € im Monat.

Elektro und Hybrid

Reine Elektrofahrzeuge

0,25 %
Bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 €. Das ist ein Viertel des normalen Satzes.

Elektro über 70.000 €

0,5 %
Immer noch der halbe Satz gegenüber einem Verbrenner.

Plug-in-Hybride

0,5 %
Voraussetzung: mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer.
Beispiel: Listenpreis 48.000 €
AntriebSatzPro Monat
Verbrenner 1 % 480 €
Elektro 0,25 % 120 €
360 € weniger geldwerter Vorteil im Monat – das schlägt direkt auf Steuern und Sozialabgaben durch.

1 % oder Fahrtenbuch?

1-%-Regelung

  • Geringer Aufwand, keine Aufzeichnungen
  • Pauschale Berechnung
  • Lohnt bei viel Privatnutzung
  • Wechsel nur zum Jahreswechsel

Fahrtenbuch

  • Hoher Aufwand, lückenlose Aufzeichnung nötig
  • Exakt nach tatsächlicher Nutzung
  • Lohnt bei wenig Privatnutzung
  • Wechsel nur zum Jahreswechsel

Auswirkung aufs Netto

3.500 € brutto mit und ohne Firmenwagen (45.000 € Listenpreis)
VarianteSteuerliches BruttoAuszahlung
Ohne Firmenwagen 3.500,00 € 2.348,58 €
Mit Firmenwagen, 1 % 3.950,00 € 2.146,88 €
Unterschied + 450,00 € − 201,71 €
Du zahlst rund 202 € weniger aus – und bekommst dafür einen Wagen zur freien Nutzung, dessen Vollkosten deutlich darüber liegen. Ohne Arbeitsweg gerechnet.

Häufige Fragen

Muss ich den Sprit selbst zahlen?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Oft übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten. Zahlst du privat, mindert das den geldwerten Vorteil nicht – nur ausdrücklich vereinbarte Zuzahlungen zum Fahrzeug selbst werden angerechnet.

Zählt der Rabatt beim Kauf?

Nein. Maßgeblich ist immer der unverbindliche Bruttolistenpreis bei Erstzulassung – unabhängig davon, was der Arbeitgeber tatsächlich bezahlt hat. Auch bei einem Gebrauchtwagen gilt der ursprüngliche Neupreis.

Was passiert bei einer Gehaltsumwandlung?

Dein Brutto sinkt um den umgewandelten Betrag, den geldwerten Vorteil versteuerst du trotzdem. Das kann sich rechnen – reduziert aber gleichzeitig Rentenanwartschaften und die Bemessung für Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Als Faustregel bei weniger als 30 bis 40 % Privatnutzung. Es muss lückenlos und zeitnah geführt werden – nachträgliche Aufzeichnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Ein Wechsel der Methode ist nur zum Jahreswechsel möglich.

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