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Firmenwagen: So wird er versteuert

1%-Regelung, Fahrtenbuch und geldwerter Vorteil verständlich erklärt.

Aktualisiert: 22. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Firmenwagen zur Privatnutzung = geldwerter Vorteil, wird wie Gehalt versteuert
  • 1%-Regelung: 1% des Bruttolistenpreises pro Monat + 0,03% pro km Arbeitsweg
  • Fahrtenbuch-Methode: Nur tatsächliche Privatfahrten werden versteuert
  • E-Autos: Nur 0,25% Versteuerung (bis 60.000 €), 0,5% darüber
  • Geldwerter Vorteil erhöht Brutto, aber nicht Auszahlung – mehr Steuern/Sozialabgaben

Das Prinzip

Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil – und muss wie Gehalt versteuert werden.

Was ist der geldwerte Vorteil?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Sie auch privat nutzen dürfen, erhalten Sie einen Sachbezug. Dieser wird Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert.

Ihr Bruttogehalt 3.500 €
+ Geldwerter Vorteil Firmenwagen +450 €
= Steuerliches Brutto 3.950 €

Sie zahlen Steuern und Sozialabgaben auf 3.950 €, erhalten aber nur 3.500 € ausgezahlt.

Die 1%-Regelung

Die einfachste Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils:

Geldwerter Vorteil pro Monat = 1% × Bruttolistenpreis des Fahrzeugs

Beispiel: BMW 3er (Listenpreis 45.000 €)

Bruttolistenpreis 45.000 €
1% davon 450 €/Monat
Pro Jahr 5.400 €
Wichtig: Es zählt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung – nicht der tatsächliche Kaufpreis oder Gebrauchtwert!

Fahrten Wohnung – Arbeit

Zusätzlich zur 1%-Regelung müssen Sie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern:

Zusätzlicher geldwerter Vorteil = 0,03% × Listenpreis × Entfernungskilometer

Beispiel: 20 km Arbeitsweg

Listenpreis 45.000 €
0,03% × 45.000 × 20 270 €/Monat

Gesamt: 450 € + 270 € = 720 € geldwerter Vorteil

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Für umweltfreundliche Fahrzeuge gibt es Vergünstigungen:

Reine Elektrofahrzeuge

0,25%

Bei Listenpreis bis 70.000 € (brutto)

Elektro über 70.000 €

0,5%

Statt 1% nur halber Satz

Plug-in-Hybride

0,5%

Bei mind. 80 km Reichweite oder max. 50g CO₂/km

Beispiel: Tesla Model 3 (Listenpreis 48.000 €)

Verbrenner (1%) 480 €/Monat
Elektro (0,25%) 120 €/Monat
Ersparnis 360 €/Monat

1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

1%-Regelung Fahrtenbuch
Aufwand Gering Hoch
Berechnung Pauschal Exakt nach Nutzung
Lohnt sich bei Viel Privatnutzung Wenig Privatnutzung
Wechsel möglich Nur zum Jahreswechsel Nur zum Jahreswechsel
Faustregel: Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Sie weniger als 30-40% privat fahren. Bei mehr Privatnutzung ist die 1%-Regelung meist günstiger.

Auswirkung auf Ihr Netto

Beispiel: 3.500 € Brutto + Firmenwagen (45.000 € Listenpreis)

Ohne Firmenwagen

~2.370 € Netto

Mit Firmenwagen (1%)

~2.180 € Netto

+ Firmenwagen zur freien Nutzung

Sie zahlen ca. 190 € weniger Netto, erhalten aber einen Firmenwagen im Wert von mehreren hundert Euro monatlich.

Häufige Fragen

Muss ich Sprit selbst zahlen?

Das hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Oft übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten. Wenn Sie privat tanken müssen, mindert das nicht den geldwerten Vorteil.

Was passiert bei Gehaltsumwandlung?

Bei einer Gehaltsumwandlung für den Firmenwagen sinkt Ihr Brutto, aber Sie zahlen trotzdem den geldwerten Vorteil. Das kann sich trotzdem lohnen.

Zählt der Rabatt beim Kauf?

Nein, es zählt immer der unverbindliche Bruttolistenpreis bei Erstzulassung – egal wie viel tatsächlich bezahlt wurde.

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt:

Zum Brutto-Netto-Rechner →

Das sollten Sie mitnehmen

  • Rechnen Sie vor Vertragsunterschrift: Ist der Firmenwagen günstiger als Gehaltserhöhung?
  • Fahrtenbuch lohnt sich bei wenig Privatfahrten – aber Aufwand beachten
  • E-Auto als Firmenwagen: Deutlich geringere Versteuerung (0,25% statt 1%)
  • Geldwerter Vorteil mindert Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld
  • Bei kurzer Pendelstrecke: 1%-Regelung oft günstiger als Fahrtenbuch