Vier große Änderungen am 1. Juli – plus Abgabefrist Steuererklärung am 31. Juli. Der Juli 2026 markiert den wichtigsten Stichtag des Jahres für Arbeitnehmer, Rentner, Schuldner und Hauseigentümer.
Überblick: Was sich ändert
| Änderung | Stichtag | Betrifft |
|---|---|---|
| Rentenanpassung +4,24 % | 1. Juli 2026 | 21,5 Mio. Rentner |
| Grundsicherungsgeld ersetzt Bürgergeld | 1. Juli 2026 | 5,4 Mio. Leistungsbezieher |
| Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.587,40 € | 1. Juli 2026 | Schuldner, Arbeitgeber, P-Konto |
| Heizungsgesetz (GEG) – 65-%-EE-Pflicht | 1. Juli 2026 | Großstädte (>100.000 EW) |
| Steuererklärung 2025 – Abgabefrist | 31. Juli 2026 | Pflichtveranlagte |
1. Rentenanpassung +4,24 % – endlich auf dem Konto
Die größte Rentenerhöhung seit 2023 wird am 1. Juli rechtskräftig wirksam. Das Bundeskabinett hat sie am 29. April beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai zugestimmt.
Die Eckdaten
| Detail | Wert |
|---|---|
| Erhöhung | +4,24 % (Ost und West gleich) |
| Rentenwert alt → neu | 40,79 € → 42,52 € pro Entgeltpunkt |
| Begünstigte | rund 21,5 Millionen Rentner |
| Brutto-Plus bei 1.500 € Rente | +63,60 € |
| Netto-Plus bei 1.500 € (nach KV/PV) | ca. +56,54 € |
Wann kommt das Geld?
| Rentenbeginn | Erhöhte Rente erstmals |
|---|---|
| Vor April 2004 | Ende Juni 2026 (Vorauszahlung) |
| Ab April 2004 | Ende Juli 2026 (nachschüssig) |
Die meisten Rentner sehen das Plus erst Ende Juli auf dem Konto. Eine Rentenanpassungsmitteilung wird automatisch versendet – kein Antrag nötig.
Steuerfalle prüfen: Wer mit der Erhöhung über den Grundfreibetrag (12.348 €/Jahr) rutscht, könnte erstmals steuerpflichtig werden. Faustregel: Bruttorente über ~1.450 €/Monat → prüfen lassen.
2. Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld – härtere Regeln
Das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Name ändert sich – aber die wirklichen Einschnitte liegen bei Vermögen, Miete und Sanktionen.
Die wichtigsten Verschärfungen
| Bereich | Bürgergeld (alt) | Grundsicherungsgeld (ab 1.7.) |
|---|---|---|
| Schonvermögen | bis 40.000 € (1. Jahr) | 5.000–20.000 € (altersgestaffelt) |
| Miet-Karenzzeit | 12 Monate Schutz | entfällt – sofortige Prüfung |
| Mietobergrenze | nach Angemessenheit | 1,5x lokale KdU-Grenze |
| Sanktionen | max. 30 % Kürzung | bis Totalverlust (inkl. Miete + KV) |
| Weiterbildung | Vorrang | Vermittlungsvorrang kehrt zurück |
| Regelsätze | 563 € | unverändert 563 € |
Neue Schonvermögen-Tabelle
| Alter | Freibetrag |
|---|---|
| bis 30 Jahre | 5.000 € |
| 31–40 Jahre | 10.000 € |
| 41–50 Jahre | 12.500 € |
| ab 51 Jahre | 20.000 € |
Akut wichtig: Wer absehbar Leistungen beantragen muss, sollte den Antrag noch im Juni stellen – dann gelten die alten, großzügigeren Karenzzeit-Regeln.
3. Neue Pfändungsfreigrenze – 1.587,40 € geschützt
Wie jedes Jahr steigt zum 1. Juli die Pfändungsfreigrenze. Diese schützt einen Mindestbetrag des Einkommens vor Lohn- und Kontopfändung.
Die neuen Werte (BGBl. Nr. 80, 26. März 2026)
| Position | bisher | ab 1.7.2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Single, ohne Unterhalt) | 1.555,00 € | 1.587,40 € |
| Plus 1. Unterhaltspflicht | +585,68 € | +597,68 € |
| Plus 2.–5. Unterhaltspflicht (je) | +326,32 € | +332,96 € |
Wer profitiert automatisch?
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Banken passen den Grundfreibetrag automatisch an. Kontoinhaber müssen nichts tun.
- Lohnpfändung: Der Arbeitgeber muss den neuen Freibetrag in der Juli-Abrechnung berücksichtigen.
Prüfung empfohlen: Auf der Juli-Gehaltsabrechnung kontrollieren, ob der neue Freibetrag angewendet wurde. Wenn nicht: Abrechnungsstelle/Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auffordern. Zu viel einbehaltene Beträge müssen nachgezahlt werden.
4. Heizungsgesetz – Großstädte werden ernst
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfaltet zum 1. Juli erstmals echte Konsequenzen in Großstädten ab 100.000 Einwohnern.
Was gilt ab dem 1. Juli?
- Wer in einer Großstadt eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude einbaut, muss sicherstellen: mindestens 65 % der Energie aus erneuerbaren Quellen.
- Maßgeblich ist die kommunale Wärmeplanung: Sie legt fest, wo Anschluss an Fernwärme/Wärmenetz möglich ist und wo z. B. eine Wärmepumpe nötig wird.
- In kleineren Kommunen (unter 100.000 EW) greift die Pflicht erst ab 1. Juli 2028.
Ausnahmen und Übergangsfristen
- Reine Reparaturen alter Anlagen sind weiterhin möglich
- Totalschaden / Heizungsdefekt: 5 Jahre Übergangsfrist für Ersatz mit GEG-konformer Anlage
- Härtefälle (besonders bei älteren Hauseigentümern) können beantragt werden
Politische Unsicherheit
Schwarz-Rot hat in den Koalitionsverhandlungen angekündigt, die 65-%-Vorgabe abzuschaffen und durch ein “Gebäudemodernisierungsgesetz” zu ersetzen. Der Entwurf liegt noch nicht vor – wird er nicht rechtzeitig verabschiedet, gilt am 1. Juli die alte Regel.
Wichtig: Wer noch eine reine Gas- oder Ölheizung in einer Großstadt einbauen will, sollte den Einbau (oder zumindest den Auftrag) vor dem 1. Juli abschließen – sonst greift die 65-%-Pflicht.
5. Steuererklärung 2025 – Abgabefrist 31. Juli
Für alle, die selbst ihre Steuererklärung machen (ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein), endet die Frist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026.
Wer muss zwingend abgeben?
- Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften > 410 €/Jahr
- Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse III/V oder IV mit Faktor
- Bezieher von Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld > 410 €/Jahr
- Selbstständige, Vermieter, Rentner mit Einkommen über dem Grundfreibetrag (12.096 €/Jahr für 2025)
Mit Steuerberater: Frist bis 1. März 2027
Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat automatisch Zeit bis zum 1. März 2027.
Wichtige Werte für 2025 (Abgabe 2026)
| Detail | Wert 2025 |
|---|---|
| Grundfreibetrag (Single) | 12.096 € |
| Grundfreibetrag (Ehe) | 24.192 € |
| Werbungskostenpauschale | 1.230 € |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € |
| Kindergeld | 255 €/Kind/Monat |
Tipp: Die Steuererklärung lohnt sich fast immer. Im Schnitt erstattet das Finanzamt 1.063 € pro freiwilliger Erklärung.
Was im Juli sonst noch relevant ist
EZB-Zinserhöhung wirkt sich aus
Nach der erwarteten Zinserhöhung am 11. Juni (+25 bp auf 2,25 %) reagieren Banken im Juli typischerweise mit höheren Tagesgeld- und Festgeld-Konditionen. Wer kurz vor Vertragsverlängerung steht: jetzt vergleichen.
Tabaksteuer-Vorzieheffekt
Die geplante Tabaksteuer-Erhöhung zum 1. September wirft ihren Schatten voraus. Raucher decken sich oft in den Wochen davor mit alten Beständen ein – im Einzelhandel sind Altpackungen bis zum Ausverkauf weiterhin zum alten Preis erhältlich.
Sommerferien-Effekt
Die Schulferien beginnen je nach Bundesland ab Mitte Juli. Wer eine Pauschalreise gebucht hat: Seit Mai 2026 gilt EU-weit der Online-Widerrufsbutton auch für Reiseanbieter – Stornierungen oder Änderungen sind einfacher als früher.
Checkliste: Was du im Juli erledigen solltest
- Gehaltsabrechnung Juli prüfen: Neue Pfändungsfreigrenze korrekt angewendet? (falls relevant)
- Rentenanpassungsmitteilung abwarten – wird automatisch zugestellt
- Steuererklärung 2025 abgeben (bis 31.7., wenn pflichtig + keine Beratung)
- Bürgergeld-Bezieher: Schonvermögen prüfen, ggf. Antrag noch im Juni stellen
- Hauseigentümer in Großstadt: Heizungsgesetz prüfen, ggf. Einbau vorziehen
- Tagesgeld/Festgeld: Nach dem EZB-Entscheid (11.6.) neu vergleichen
Mehr lesen: Rente +4,24 %: Netto-Tabelle | Grundsicherungsgeld: Die harten Fakten | Tabaksteuer steigt ab September | Was ändert sich im Juni 2026?
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