Dein Bruttogehalt
monatlichGerechnet für gesetzlich Versicherte mit 17,5 % Beitragssatz, kinderlos, Berlin, ohne Kirchensteuer.
Gib einen Suchbegriff ein, um Rechner, Ratgeber, Glossar und News zu durchsuchen.
Sätze 2026
Ein Bruttogehalt, sechs Klassen – hier siehst du alle Nettobeträge direkt nebeneinander.
Gerechnet für gesetzlich Versicherte mit 17,5 % Beitragssatz, kinderlos, Berlin, ohne Kirchensteuer.
Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder im Haushalt.
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt – mit Entlastungsbetrag.
Für den besserverdienenden Partner in der Kombination III/V. Niedrigste Abzüge.
Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Beide bekommen dieselben Freibeträge.
Für den geringerverdienenden Partner in der Kombination III/V. Höchste Abzüge.
Für jedes weitere Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob. Ohne Freibeträge.
Für Ehepaare
Beide Varianten führen zur selben Jahressteuer. Sie unterscheiden sich nur darin, wann das Geld fließt.
Ablauf
Anlass prüfen
Möglich bei Heirat, Scheidung, Tod des Partners, Geburt eines Kindes für Alleinerziehende – und für Ehepaare einmal jährlich ohne Anlass.
Antrag stellen
Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt, auch über ELSTER. Kostenlos.
Ab dem Folgemonat
Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach der Bearbeitung. Der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab, du musst ihm nichts vorlegen.
Der Wechsel ändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer. Wer unsicher ist, fährt mit IV/IV plus Faktor am ruhigsten – dort trifft die monatliche Abrechnung die Jahressteuer am genauesten.
Ledige, Geschiedene und Verwitwete haben Klasse I. Alleinerziehende können Klasse II beantragen. Verheiratete wählen zwischen III/V und IV/IV. Für jeden Zweitjob gilt automatisch Klasse VI.
Nein. Sie bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung – zu viel Gezahltes bekommst du zurück, zu wenig zahlst du nach.
Monatlich mehr Netto für den Besserverdienenden. Bei 3.500 € brutto sind es 291,00 € Unterschied zwischen Klasse I und III. Der Partner in Klasse V zahlt dafür mehr – über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus.
Ehepaare können einmal jährlich auf Antrag wechseln, zusätzlich bei Heirat, Scheidung, Tod des Partners oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Der Wechsel ist kostenlos und gilt ab dem Folgemonat.
Sie rechnen nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, der Vorschrift für diese beiden Klassen. Sie ist keine abgewandelte Version des normalen Tarifs, sondern eine eigene Konstruktion: das Zweifache des Unterschieds zwischen der Steuer auf das Eineinviertelfache und der auf das Dreiviertelfache des zu versteuernden Betrags, begrenzt durch eine Mindestbelastung von 14 Prozent und Höchstsätze von 42 und 45 Prozent. Nicht abgebildet sind individuelle Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte. Klasse V behält den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Klasse VI nicht – deshalb fällt VI strenger aus.