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Sätze 2026

Steuerklassen im Vergleich

Ein Bruttogehalt, sechs Klassen – hier siehst du alle Nettobeträge direkt nebeneinander.

  • Alle sechs Klassen
  • Live umgerechnet

Dein Bruttogehalt

monatlich

Gerechnet für gesetzlich Versicherte mit 17,5 % Beitragssatz, kinderlos, Berlin, ohne Kirchensteuer.

Klasse I 2.624,08 €

Ledig oder geschieden

Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder im Haushalt.

  • Ledige ohne Kinder
  • Geschiedene
  • Verwitwete ab dem übernächsten Jahr
Klasse II 2.729,33 €

Alleinerziehend

Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt – mit Entlastungsbetrag.

  • Alleinerziehende
  • Kind lebt im Haushalt
  • Keine weitere volljährige Person im Haushalt
Klasse III 2.943,00 €

Verheiratet, höheres Einkommen

Für den besserverdienenden Partner in der Kombination III/V. Niedrigste Abzüge.

  • Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Partner mit dem höheren Einkommen
  • Kombiniert mit Klasse V
Klasse IV 2.624,08 €

Verheiratet, ähnliches Einkommen

Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Beide bekommen dieselben Freibeträge.

  • Ähnliches Einkommen beider Partner
  • Beide wählen Klasse IV
  • Optional mit Faktorverfahren
Klasse V 2.210,67 €

Verheiratet, geringeres Einkommen

Für den geringerverdienenden Partner in der Kombination III/V. Höchste Abzüge.

  • Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Partner mit dem niedrigeren Einkommen
  • Kombiniert mit Klasse III
Klasse VI 2.167,67 €

Zweit- oder Nebenjob

Für jedes weitere Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob. Ohne Freibeträge.

  • Zweitjob
  • Nebenbeschäftigung
  • Keine Freibeträge
  • Höchste Belastung

Für Ehepaare

Welche Kombination passt?

Beide Varianten führen zur selben Jahressteuer. Sie unterscheiden sich nur darin, wann das Geld fließt.

Kombination III/V

  • Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (ab etwa 60/40)
  • Der Besserverdienende nimmt III, der andere V
  • Mehr Netto im Monat für den Haushalt
  • Häufig Nachzahlung bei der Steuererklärung

Kombination IV/IV

  • Sinnvoll bei ähnlichem Einkommen
  • Faire Verteilung, selten Nachzahlungen
  • Mit Faktorverfahren noch genauer
  • Der Faktor bildet den Splittingvorteil monatlich ab

Ablauf

Steuerklasse wechseln

  1. Anlass prüfen

    Möglich bei Heirat, Scheidung, Tod des Partners, Geburt eines Kindes für Alleinerziehende – und für Ehepaare einmal jährlich ohne Anlass.

  2. Antrag stellen

    Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt, auch über ELSTER. Kostenlos.

  3. Ab dem Folgemonat

    Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach der Bearbeitung. Der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab, du musst ihm nichts vorlegen.

Der Wechsel ändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer. Wer unsicher ist, fährt mit IV/IV plus Faktor am ruhigsten – dort trifft die monatliche Abrechnung die Jahressteuer am genauesten.

FAQ

Häufige Fragen

Mehr im Wissensbereich
Welche Steuerklasse habe ich?

Ledige, Geschiedene und Verwitwete haben Klasse I. Alleinerziehende können Klasse II beantragen. Verheiratete wählen zwischen III/V und IV/IV. Für jeden Zweitjob gilt automatisch Klasse VI.

Ändert die Steuerklasse meine Jahressteuer?

Nein. Sie bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung – zu viel Gezahltes bekommst du zurück, zu wenig zahlst du nach.

Was bringt III/V gegenüber IV/IV?

Monatlich mehr Netto für den Besserverdienenden. Bei 3.500 € brutto sind es 291,00 € Unterschied zwischen Klasse I und III. Der Partner in Klasse V zahlt dafür mehr – über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus.

Wie oft kann ich wechseln?

Ehepaare können einmal jährlich auf Antrag wechseln, zusätzlich bei Heirat, Scheidung, Tod des Partners oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Der Wechsel ist kostenlos und gilt ab dem Folgemonat.

Wie genau sind Klasse V und VI hier?

Sie rechnen nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, der Vorschrift für diese beiden Klassen. Sie ist keine abgewandelte Version des normalen Tarifs, sondern eine eigene Konstruktion: das Zweifache des Unterschieds zwischen der Steuer auf das Eineinviertelfache und der auf das Dreiviertelfache des zu versteuernden Betrags, begrenzt durch eine Mindestbelastung von 14 Prozent und Höchstsätze von 42 und 45 Prozent. Nicht abgebildet sind individuelle Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte. Klasse V behält den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Klasse VI nicht – deshalb fällt VI strenger aus.