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Die wichtigsten Begriffe
Mit den Werten für 2026Steuer
Grundfreibetrag 12.348 € Einkommensteil, der steuerfrei bleibt.Steuer
Steuerklasse I – VI Kategorie für den Lohnsteuerabzug (I-VI).Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.Arbeitsrecht
Mindestlohn 13,90 € Gesetzliche Lohnuntergrenze pro Zeitstunde.Alle Begriffe
50 BegriffeA
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Abgabenquote Anteil von Steuern und Sozialabgaben am Bruttogehalt. Abrechnung
Anteil von Steuern und Sozialabgaben am Bruttogehalt. Sie steigt mit dem Einkommen, weil der Steuersatz progressiv verläuft.
Abgabenquote ausführlich -
Arbeitnehmer-Pauschbetrag Pauschale für Werbungskosten, die das Finanzamt ohne Nachweis anerkennt. 1.230 € Steuer
Pauschale für Werbungskosten, die das Finanzamt ohne Nachweis anerkennt. Wer mehr ausgibt, rechnet einzeln ab.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausführlich -
Arbeitslosenversicherung (AV) Pflichtversicherung, die bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I zahlt. 2,6 % Sozialversicherung
Pflichtversicherung, die bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I zahlt. Beitragssatz: 2,6% (je 1,3% AN/AG).
Arbeitslosenversicherung (AV) ausführlich
B
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Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 8.450 € Sozialversicherung
Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ausführlich -
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge. Vorsorge
Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge. Beiträge sind oft steuer- und sozialabgabenfrei (Entgeltumwandlung).
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ausführlich -
Brückenteilzeit Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit. 1–5 Jahre Arbeitsrecht
Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit. Voraussetzung sind mehr als 45 Beschäftigte im Betrieb.
Brückenteilzeit ausführlich -
Brutto Das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – der Betrag im Arbeitsvertrag. Abrechnung
Das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – der Betrag im Arbeitsvertrag.
Brutto ausführlich
E
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Einkommensteuer Steuer auf das Jahreseinkommen. 14 – 45 % Steuer
Steuer auf das Jahreseinkommen. Die Lohnsteuer ist ihre Vorauszahlung für Arbeitnehmer, endgültig festgesetzt wird sie erst im Steuerbescheid.
Einkommensteuer ausführlich -
Einmalzahlung Zahlung, die nicht laufend gewährt wird – Weihnachtsgeld, Bonus, Abfindung oder Prämie. sonstiger Bezug Arbeitsrecht
Zahlung, die nicht laufend gewährt wird – Weihnachtsgeld, Bonus, Abfindung oder Prämie. Steuerlich ein sonstiger Bezug.
Einmalzahlung ausführlich -
Elterngeld Lohnersatzleistung nach der Geburt. 65–67 % Vorsorge
Lohnersatzleistung nach der Geburt. Sie bemisst sich am Netto der letzten zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Elterngeld ausführlich -
Entfernungspauschale Pauschale für den Weg zur Arbeit, unabhängig vom Verkehrsmittel. 0,38 €/km Steuer
Pauschale für den Weg zur Arbeit, unabhängig vom Verkehrsmittel. Gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung.
Entfernungspauschale ausführlich -
Entgeltumwandlung Umwandlung von Bruttogehalt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, spart Steuern und Sozialabgaben. bis 676 € Vorsorge
Umwandlung von Bruttogehalt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, spart Steuern und Sozialabgaben.
Entgeltumwandlung ausführlich
F
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Faktorverfahren Alternative zur Kombination III/V: beide Partner bleiben in Klasse IV, ein Faktor verteilt die Steuerlast nach dem Verhältnis der Einkommen. Klasse IV mit Faktor Steuer
Alternative zur Kombination III/V: beide Partner bleiben in Klasse IV, ein Faktor verteilt die Steuerlast nach dem Verhältnis der Einkommen.
Faktorverfahren ausführlich -
Firmenwagen Dienstwagen zur privaten Nutzung. 1 % Listenpreis Steuer
Dienstwagen zur privaten Nutzung. Der Vorteil wird pauschal oder per Fahrtenbuch versteuert.
Firmenwagen ausführlich -
Freibetrag Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Steuer
Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Er senkt die Steuerlast, anders als eine Freigrenze aber nur bis zu seiner Höhe.
Freibetrag ausführlich
G
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Geldwerter Vorteil Leistung des Arbeitgebers, die kein Geld ist, aber einen Wert hat – Firmenwagen, Rabatte, verbilligte Wohnung. steuerpflichtig Steuer
Leistung des Arbeitgebers, die kein Geld ist, aber einen Wert hat – Firmenwagen, Rabatte, verbilligte Wohnung.
Geldwerter Vorteil ausführlich -
Grenzsteuersatz Der Steuersatz auf den zuletzt verdienten Euro. 14–42 % Steuer
Der Steuersatz auf den zuletzt verdienten Euro. Er ist höher als der Durchschnittssatz und entscheidet, wie viel von einer Gehaltserhöhung netto ankommt.
Grenzsteuersatz ausführlich -
Grundfreibetrag Einkommensteil, der steuerfrei bleibt. 12.348 € Steuer
Einkommensteil, der steuerfrei bleibt. 2026: 12.348 € pro Jahr (Existenzminimum).
Grundfreibetrag ausführlich
H
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Homeoffice-Pauschale Pauschale für Arbeitstage in der eigenen Wohnung. 6 € / Tag Steuer
Pauschale für Arbeitstage in der eigenen Wohnung. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig.
Homeoffice-Pauschale ausführlich
J
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Jobticket Vom Arbeitgeber bezahlte Fahrkarte für den Nahverkehr. steuerfrei Steuer
Vom Arbeitgeber bezahlte Fahrkarte für den Nahverkehr. Sie bleibt steuer- und abgabenfrei.
Jobticket ausführlich
K
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Kinderfreibetrag Steuerlicher Freibetrag für Kinder. 9.756 € Steuer
Steuerlicher Freibetrag für Kinder. Das Finanzamt prüft, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung).
Kinderfreibetrag ausführlich -
Kindergeld Monatliche Zahlung für jedes Kind. 259 € / Monat Steuer
Monatliche Zahlung für jedes Kind. Das Finanzamt prüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Kindergeld ausführlich -
Kirchensteuer Steuer für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft. 8–9 % Steuer
Steuer für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft. 8% (BY, BW) oder 9% (übrige Länder) der Lohnsteuer.
Kirchensteuer ausführlich -
Krankengeld Leistung der Krankenkasse, wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen endet. 70 % vom Brutto Sozialversicherung
Leistung der Krankenkasse, wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen endet.
Krankengeld ausführlich -
Krankenversicherung (KV) Pflichtversicherung für Gesundheitsleistungen. 14,6 % + ZB Sozialversicherung
Pflichtversicherung für Gesundheitsleistungen. Beitragssatz: 14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %).
Krankenversicherung (KV) ausführlich -
Kurzarbeitergeld Ersatz für ausgefallenes Entgelt, wenn der Betrieb die Arbeitszeit verkürzt. 60 – 67 % Sozialversicherung
Ersatz für ausgefallenes Entgelt, wenn der Betrieb die Arbeitszeit verkürzt.
Kurzarbeitergeld ausführlich
L
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Lohnfortzahlung Anspruch auf das vollständige Gehalt bei Krankheit, bevor die Krankenkasse übernimmt. 6 Wochen Arbeitsrecht
Anspruch auf das vollständige Gehalt bei Krankheit, bevor die Krankenkasse übernimmt.
Lohnfortzahlung ausführlich -
Lohnsteuer Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abführt. Steuer
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abführt.
Lohnsteuer ausführlich
M
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Midijob Verdienstbereich über der Minijob-Grenze, in dem die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers gleitend ansteigen. 603 – 2.000 € Arbeitsrecht
Verdienstbereich über der Minijob-Grenze, in dem die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers gleitend ansteigen. Früher Gleitzone genannt, amtlich Übergangsbereich.
Midijob ausführlich -
Mindestlohn Gesetzliche Lohnuntergrenze pro Zeitstunde. 13,90 € Arbeitsrecht
Gesetzliche Lohnuntergrenze pro Zeitstunde. Sie gilt für fast alle Arbeitnehmer; Ausnahmen sind unter anderem Auszubildende und Pflichtpraktika.
Mindestlohn ausführlich -
Minijob Geringfügige Beschäftigung bis 603 € Monatsverdienst. 603 € Arbeitsrecht
Geringfügige Beschäftigung bis 603 € Monatsverdienst. Für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei, bis auf die optionale Rentenversicherung.
Minijob ausführlich
N
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Netto Das Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben – der Betrag, der aufs Konto kommt. Abrechnung
Das Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben – der Betrag, der aufs Konto kommt.
Netto ausführlich
P
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Pflegeversicherung (PV) Pflichtversicherung für Pflegeleistungen. 3,6 % Sozialversicherung
Pflichtversicherung für Pflegeleistungen. Beitragssatz: 3,6% (+ 0,6% Zuschlag für Kinderlose ab 23).
Pflegeversicherung (PV) ausführlich -
Progression Das Prinzip, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen wächst. 14–45 % Steuer
Das Prinzip, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen wächst. Der Eingangssatz liegt bei 14 %, der Spitzensatz bei 42 %, die Reichensteuer bei 45 %.
Progression ausführlich
R
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Rentenversicherung (RV) Pflichtversicherung für die Altersrente. 18,6 % Sozialversicherung
Pflichtversicherung für die Altersrente. Beitragssatz: 18,6% (je 9,3% AN/AG).
Rentenversicherung (RV) ausführlich
S
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Sachbezug Leistung in Waren oder Dienstleistungen statt Geld. 50 € / Monat frei Steuer
Leistung in Waren oder Dienstleistungen statt Geld. Bis zu einer monatlichen Grenze bleibt sie steuer- und abgabenfrei.
Sachbezug ausführlich -
Solidaritätszuschlag (Soli) Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. 5,5 % Steuer
Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. 5,5% der Lohnsteuer, mit Freigrenze (90% der Steuerzahler befreit seit 2021).
Solidaritätszuschlag (Soli) ausführlich -
Sonderausgaben Private Ausgaben, die das Steuerrecht trotzdem abzieht – etwa Kirchensteuer, Spenden oder Kinderbetreuung. 36 € Pauschale Steuer
Private Ausgaben, die das Steuerrecht trotzdem abzieht – etwa Kirchensteuer, Spenden oder Kinderbetreuung.
Sonderausgaben ausführlich -
Splittingtarif Besteuerung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und das Ergebnis verdoppelt. 2 × Tarif(zvE/2) Steuer
Besteuerung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und das Ergebnis verdoppelt.
Splittingtarif ausführlich -
Steuerklasse Kategorie für den Lohnsteuerabzug (I-VI). I – VI Steuer
Kategorie für den Lohnsteuerabzug (I-VI). Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuerlast.
Steuerklasse ausführlich -
Steuerklassenwechsel Änderung der Lohnsteuerklasse beim Finanzamt. mehrmals möglich Steuer
Änderung der Lohnsteuerklasse beim Finanzamt. Sie verschiebt nur die monatlichen Abzüge, nicht die Jahressteuer.
Steuerklassenwechsel ausführlich -
Stundenlohn Bruttogehalt geteilt durch die Monatsarbeitsstunden. Abrechnung
Bruttogehalt geteilt durch die Monatsarbeitsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden mal dem Faktor 4,33.
Stundenlohn ausführlich
T
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Teilzeit Jede Arbeitszeit unterhalb der betrieblichen Vollzeit. Arbeitsrecht
Jede Arbeitszeit unterhalb der betrieblichen Vollzeit. Das Brutto sinkt proportional zur Stundenzahl, das Netto langsamer – die Progression wirkt umgekehrt.
Teilzeit ausführlich
U
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Urlaubsgeld Zusätzliche Zahlung zum Urlaub. sonstiger Bezug Arbeitsrecht
Zusätzliche Zahlung zum Urlaub. Nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt, das ohnehin weiterläuft.
Urlaubsgeld ausführlich
Ü
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Überstunden Mehrarbeit über die vertragliche Arbeitszeit hinaus. Arbeitsrecht
Mehrarbeit über die vertragliche Arbeitszeit hinaus. Netto bleibt davon weniger als beim durchschnittlichen Stundenlohn, weil der Grenzsteuersatz greift.
Überstunden ausführlich
V
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Vermögenswirksame Leistungen (VWL) Freiwillige Arbeitgeberzahlung (bis 40 €/Monat) für Vermögensaufbau. bis 40 € Vorsorge
Freiwillige Arbeitgeberzahlung (bis 40 €/Monat) für Vermögensaufbau. Staatlich gefördert (Arbeitnehmersparzulage).
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) ausführlich -
Vorsorgepauschale Pauschaler Abzug für Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. RV + KV + PV Steuer
Pauschaler Abzug für Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Sie ersetzt den Einzelnachweis der Vorsorgeaufwendungen.
Vorsorgepauschale ausführlich
W
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Weihnachtsgeld Einmalzahlung zum Jahresende. sonstiger Bezug Arbeitsrecht
Einmalzahlung zum Jahresende. Steuerlich ein sonstiger Bezug, deshalb fällt der Abzug höher aus als beim Monatsgehalt.
Weihnachtsgeld ausführlich -
Werbungskosten Berufsbedingte Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. 1.230 € Steuer
Berufsbedingte Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Pauschale: 1.230 €/Jahr (2026).
Werbungskosten ausführlich
Z
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Zusatzbeitrag (KV) Kassenindividueller Beitrag zur Krankenversicherung zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz. 2,9 % Sozialversicherung
Kassenindividueller Beitrag zur Krankenversicherung zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz. Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Zusatzbeitrag (KV) ausführlich
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