Kurz gesagt
Das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – der Betrag im Arbeitsvertrag.
Definition
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls Mitglied), Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Brutto = Netto + Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer
+ Kranken- + Pflege- + Renten- + Arbeitslosenversicherung Wie viel bleibt netto übrig?
Als Faustregel bleiben ca. 60-65% des Bruttogehalts als Netto übrig. Bei höheren Einkommen sinkt der Prozentsatz aufgrund der progressiven Besteuerung.
Beispiele
3.000 € brutto
Ca. 2.000 € netto (Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer) – ca. 67% vom Brutto
5.000 € brutto
Ca. 3.100 € netto (Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer) – ca. 62% vom Brutto
Häufig verwechselt mit
Netto
Was nach allen Abzügen auf dem Konto landet.
Arbeitgeberbrutto
Brutto plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – die echten Personalkosten.
Gesamtbrutto
Summe aller Bruttobestandteile der Abrechnung, inklusive Zuschlägen und Sachbezügen.
Grundgehalt
Nur der feste Teil, ohne Zulagen, Boni und Zuschläge.
Häufige Fragen
Warum ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto so groß?
Die Differenz setzt sich aus Steuern (Lohnsteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer) und Sozialabgaben (KV, PV, RV, AV) zusammen. Insgesamt werden ca. 35-40% vom Brutto abgezogen.