Kurz gesagt
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abführt.
Definition
Die Lohnsteuer wird nach einem progressiven Steuertarif berechnet. Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz (14% bis 45%). Der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bleibt steuerfrei.
zu versteuerndes Einkommen = Brutto – Sozialabgaben – Freibeträge
Lohnsteuer = Tarif nach § 32a auf dieses Einkommen Wer zahlt Lohnsteuer?
Alle Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Lohnsteuer. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab. Selbstständige zahlen stattdessen Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Beispiele
Beispiel: 3.000 € brutto
Bei 3.000 € Bruttogehalt (Steuerklasse I) fallen 280,83 € Lohnsteuer pro Monat an – rund 3.370 € im Jahr.
Beispiel: 5.000 € brutto
Bei 5.000 € Bruttogehalt (Steuerklasse I) sind es 756,33 € pro Monat – rund 9.076 € im Jahr.
Häufig verwechselt mit
Einkommensteuer
Der Oberbegriff. Die Lohnsteuer ist ihre Vorauszahlung für Arbeitnehmer.
Solidaritätszuschlag 5,5 %
Wird auf die Lohnsteuer aufgeschlagen, nicht auf das Brutto.
Kirchensteuer 8 – 9 %
Bemessungsgrundlage ist ebenfalls die Lohnsteuer, nicht das Gehalt.
Sozialabgaben rund 21 %
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – keine Steuern.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer – speziell für Arbeitnehmer. Sie wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten. Die Einkommensteuer ist der Oberbegriff für alle Steuern auf Einkommen.
Kann ich die Lohnsteuer zurückbekommen?
Ja! Durch eine Steuererklärung können Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Im Durchschnitt gibt es 1.240 € zurück.
Wie viel Lohnsteuer zahlt man durchschnittlich?
Das hängt stark vom Einkommen ab. Bei 3.000 € brutto (Steuerklasse I) sind es rund 281 € pro Monat, bei 5.000 € brutto rund 756 € – die Progression schlägt also deutlich stärker zu als das Gehalt steigt.
Rechtsgrundlage
- § 38 EStG
- Verpflichtet den Arbeitgeber, die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
- § 39b EStG
- Regelt, wie der laufende Arbeitslohn auf das Jahr hochgerechnet und besteuert wird.
- § 32a EStG
- Der Einkommensteuertarif mit Nullzone, Progressionszonen und Spitzensätzen.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.