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Arbeitsrecht § 20 Abs. 2a SGB IV Aktualisiert August 2026

Midijob

Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich – der Bereich, in dem die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers erst allmählich auf den vollen Satz steigen.

Kurz gesagt

Verdienstbereich über der Minijob-Grenze, in dem die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers gleitend ansteigen. Früher Gleitzone genannt, amtlich Übergangsbereich.

Definition

Ohne ihn entstünde am oberen Ende des Minijobs eine harte Kante: ein Euro mehr Verdienst hätte den vollen Beitragsanteil ausgelöst und netto zu weniger geführt. Der Übergangsbereich glättet das. Die Beiträge werden nicht vom tatsächlichen Entgelt berechnet, sondern von einer verringerten, fiktiven Bemessungsgrundlage, die bis 2.000 Euro auf das volle Brutto ansteigt.

beitragspflichtige Einnahme steigt von der Geringfügigkeitsgrenze bis 2.000 €
auf das volle Bruttoentgelt an (Formel in § 20 Abs. 2a SGB IV)
Faktor F = 28 % ÷ Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz = 0,6619

Wie gerechnet wird

Die Formel steht in § 20 Abs. 2a SGB IV und arbeitet mit dem Faktor F. Er ergibt sich, indem 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz geteilt werden – bei den Sätzen für 2026 sind das 0,6619. Aus diesem Faktor und dem Abstand zur Geringfügigkeitsgrenze entsteht die beitragspflichtige Einnahme. Praktisch heißt das: kurz über 603 Euro zahlt der Arbeitnehmer fast nichts, bei 2.000 Euro den vollen Anteil.

Volle Ansprüche trotz halber Beiträge

Der wichtigste Unterschied zum Minijob: im Übergangsbereich besteht Versicherungspflicht in allen vier Zweigen. Es gibt Anspruch auf Krankengeld, auf Arbeitslosengeld nach zwölf Monaten und auf Rente. Und die Rentenansprüche werden aus dem tatsächlichen Bruttoentgelt berechnet, nicht aus der verringerten Bemessungsgrundlage – die Entlastung kostet also keine Rentenpunkte.

Der Arbeitgeber zahlt mehr

Was der Arbeitnehmer im unteren Bereich weniger zahlt, trägt der Arbeitgeber. Sein Anteil beginnt über der Hälfte und sinkt mit steigendem Verdienst auf den normalen Satz. Bei 2.000 Euro teilen sich beide die Beiträge wieder hälftig. Für den Betrieb ist ein Midijob im unteren Bereich damit teurer als der reine Blick auf das Bruttogehalt vermuten lässt.

Häufig verwechselt mit

Minijob bis 603 €

Endet, wo der Midijob beginnt. Dort zahlt der Arbeitnehmer nur Rentenbeiträge.

Teilzeit

Bezeichnet die Arbeitszeit, nicht den Verdienst. Ein Midijob ist immer Teilzeit, aber nicht jede Teilzeit ist ein Midijob.

Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €

Die Grenze nach oben. Der Übergangsbereich regelt das untere Ende der Beitragsskala.

Rechtsgrundlage

§ 20 Abs. 2a SGB IV
Definiert die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich über eine Formel mit dem Faktor F, der sich aus 28 Prozent geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ergibt.
§ 8 Abs. 1a SGB IV
Die Geringfügigkeitsgrenze als untere Grenze des Übergangsbereichs, gekoppelt an den Mindestlohn.
§ 163 Abs. 10 SGB VI
Stellt sicher, dass die Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Bruttoentgelt entstehen, nicht aus der verringerten Bemessungsgrundlage.

Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.