Kurz gesagt
Gesetzliche Lohnuntergrenze pro Zeitstunde. Sie gilt für fast alle Arbeitnehmer; Ausnahmen sind unter anderem Auszubildende und Pflichtpraktika.
Definition
Der Mindestlohn gilt je Zeitstunde. Um daraus ein Monatsgehalt zu machen, rechnet man mit dem Faktor 4,33 – das sind 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Bei 40 Wochenstunden ergibt das 2.407,48 Euro brutto, bei 30 Stunden 1.805,61 Euro und bei 20 Stunden 1.203,74 Euro. Mit dem naheliegenden Faktor 4 käme man nur auf 48 Wochen im Jahr und damit auf ein zu niedriges Monatsgehalt.
Monatsbrutto = Mindestlohn × Wochenstunden × 4,33
13,90 € × 40 × 4,33 = 2.407,48 € bei Vollzeit Er ist unabdingbar
Anders als tarifliche Regelungen lässt sich der Mindestlohn nicht durch Vereinbarung unterschreiten – auch nicht mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Eine solche Abrede ist unwirksam, der Anspruch bleibt bestehen und kann nachgefordert werden. Verzichtserklärungen sind ebenso unwirksam.
Die Kopplung an den Minijob
Seit 2022 folgt die Geringfügigkeitsgrenze dem Mindestlohn: sie entspricht dem Verdienst bei zehn Wochenstunden. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze – 2026 auf 603 Euro. Das war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, damit Minijobber bei Lohnerhöhungen nicht ihre Stunden reduzieren müssen.
Wo mehr gilt
Tarifverträge und Branchenmindestlöhne können über dem gesetzlichen Satz liegen, nie darunter. In der Pflege, im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk und in weiteren Branchen gelten eigene, höhere Untergrenzen. Der gesetzliche Mindestlohn ist der Boden, nicht der Maßstab.
Häufig verwechselt mit
Tarifvertrag
Kann höhere Löhne festlegen, nie niedrigere. Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze.
Branchenmindestlohn
Für einzelne Branchen gilt ein höherer Mindestlohn, etwa im Bauhauptgewerbe oder in der Pflege.
Minijob-Grenze 603 €
Folgt dem Mindestlohn: sie entspricht zehn Wochenstunden zu diesem Satz.
Rechtsgrundlage
- § 1 MiLoG
- Begründet den Anspruch auf den Mindestlohn je Zeitstunde und erklärt abweichende Vereinbarungen für unwirksam.
- § 11 MiLoG
- Ermächtigt zur Anpassung durch Rechtsverordnung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.
- § 8 Abs. 1a SGB IV
- Koppelt die Minijob-Grenze an den Mindestlohn: zehn Wochenstunden zu diesem Satz.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.