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Minijob & Midijob erklärt

Die wichtigsten Regelungen zu geringfügiger und Gleitzonenbeschäftigung.

Aktualisiert: 22. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Minijob: bis 603 €/Monat – steuerfrei, keine Sozialabgaben für Arbeitnehmer
  • Midijob (Gleitzone): 603,01 € bis 2.000 € – reduzierte Sozialabgaben
  • Mehrere Minijobs zusammen dürfen 603 € nicht überschreiten
  • Minijob + Hauptjob: Minijob bleibt abgabenfrei, wenn unter 603 €
  • Rentenversicherungspflicht im Minijob – Befreiung möglich, aber nicht empfohlen

Auf einen Blick (2026)

Minijob

Bis 603 €/Monat
  • Keine Lohnsteuer
  • Keine Sozialabgaben (AN)
  • Optional: Rentenversicherung

Midijob

603,01 € – 2.000 €/Monat
  • Reduzierte Sozialabgaben
  • Volle Rentenansprüche
  • Lohnsteuer je nach Steuerklasse

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (auch „geringfügige Beschäftigung") ist ein Arbeitsverhältnis mit maximal 603 € Verdienst pro Monat (ab 2026). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Keine Lohnsteuer – der volle Betrag wird ausgezahlt
  • Keine Sozialabgaben – außer optionale Rentenversicherung
  • Einfach – keine Steuererklärung nötig (für den Minijob)

Was zahlt der Arbeitgeber?

  • Pauschale Abgaben: ca. 30% des Verdienstes
  • Davon: 15% RV, 13% KV, 2% Pauschalsteuer + Umlagen
  • Bei 603 € Minijob: ca. 180 € Arbeitgeberkosten
Achtung Rentenversicherung: Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig (3,6% Eigenanteil). Sie können sich aber befreien lassen. Ohne RV-Beiträge erwerben Sie keine Rentenansprüche!

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob (offiziell „Übergangsbereich") liegt zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich. Hier zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben, erwerben aber volle Rentenansprüche.

So funktioniert der Übergangsbereich

  • Bei 603,01 €: Sozialabgaben starten bei ca. 0%
  • Bei 2.000 €: Sozialabgaben erreichen normale ~20%
  • Dazwischen: gleitender Anstieg

Der große Vorteil

Obwohl Sie weniger Beiträge zahlen, werden Ihre Rentenansprüche auf Basis des vollen Bruttos berechnet. Das ist ein echtes Geschenk vom Staat!

Rechenbeispiele

Minijob: 603 €

Brutto603,00 €
Lohnsteuer0,00 €
Sozialabgaben0,00 €
RV (optional)−21,71 €
Netto (ohne RV)603,00 €
Netto (mit RV)581,29 €

Midijob: 1.000 €

Brutto1.000,00 €
Lohnsteuer (Stkl. 1)0,00 €
Sozialabgaben (reduziert)~95,00 €
Netto~905,00 €

Normale Sozialabgaben wären ~200 € – Sie sparen ~105 €!

Midijob: 1.500 €

Brutto1.500,00 €
Lohnsteuer (Stkl. 1)~50,00 €
Sozialabgaben (reduziert)~220,00 €
Netto~1.230,00 €

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Minijobs haben?

Ja, aber: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreiten Sie zusammen 603 €, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Ein Minijob neben einem Hauptjob bleibt immer abgabenfrei.

Was passiert, wenn ich die 603 € überschreite?

Dann rutschen Sie in den Midijob-Bereich. Das ist kein Problem – Sie zahlen dann reduzierte Sozialabgaben. Erst ab 2.000 € zahlen Sie die vollen Beiträge.

Minijob neben Hauptjob – geht das?

Ja! Ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt komplett abgabenfrei. Erst ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer zahlt (Regelfall). Dann ist der Minijob steuerlich abgegolten.

Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?

Kommt drauf an. Pro: Sie erwerben Rentenansprüche und Wartezeiten. Contra: Bei 603 € sind das nur ~22 €/Monat weniger Netto, aber auch nur minimale Rentenansprüche (~5 €/Monat Rente pro Jahr Minijob).

Änderungen 2026

Minijob-Grenze 556 € (2025) 603 € (2026)
Midijob-Untergrenze 556,01 € 603,01 €
Mindestlohn 12,82 € 13,90 €

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (10 Stunden/Woche × Mindestlohn × 4,33 Wochen).

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt:

Zum Brutto-Netto-Rechner →

Das sollten Sie mitnehmen

  • Minijob nicht von Rentenversicherung befreien lassen – wichtig für Rentenansprüche
  • Bei Midijob: Gleitzonenrechner nutzen für genaue Abgabenberechnung
  • Mehrere Minijobs? Nur der erste bleibt abgabenfrei, weitere werden zusammengerechnet
  • Überschreitung der 603 €-Grenze: Sofort Arbeitgeber informieren, sonst Nachzahlung
  • Midijob kann sich mehr lohnen als Minijob – trotz Abgaben mehr Netto