Letzte Hürde genommen
Am 27. März 2026 hat der Bundesrat die Reform des Bürgergelds gebilligt. Damit steht das Gesetz: Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt.
Das Gesetz war im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig – die Länderkammer hätte also nicht zustimmen müssen. Trotzdem gab es keine Einwände. Der Weg ist frei.
Zeitplan: Was passiert wann?
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 5. März 2026 | Bundestag beschließt Reform (320 Stimmen) |
| 27. März 2026 | Bundesrat billigt das Gesetz |
| 1. Juli 2026 | Inkrafttreten – Bürgergeld wird zur Grundsicherung |
| Ab Juli 2026 | Jobcenter setzen neue Regeln um |
Die wichtigsten Änderungen ab Juli
Härtere Sanktionen: “Dreimal plus eins”
Das neue Sanktionssystem im Überblick:
| Verstoß | Konsequenz |
|---|---|
| 1. versäumter Termin | 30 % Kürzung für 1 Monat |
| 2. versäumter Termin | 30 % Kürzung für 2 Monate |
| 3. versäumter Termin | Kompletter Leistungsentzug für bis zu 2 Monate |
| Nicht erreichbar | Leistungen können sofort eingestellt werden |
Vermittlung vor Weiterbildung
- Jobvermittlung hat Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen
- Weiterbildung nur noch, wenn sie die Jobchancen tatsächlich verbessert
- Vollzeitpflicht für Alleinstehende ohne Betreuungspflichten
Strengere Vermögensprüfung
- Die großzügigen Schonvermögensgrenzen des Bürgergelds werden eingeschränkt
- Schnellere Prüfung nach Antragstellung
- Weniger Karenzzeit bei Vermögensanrechnung
Was bleibt gleich?
Nicht alles ändert sich:
- Regelsätze 2026: Bleiben unverändert (Nullrunde – 563 € Alleinstehende)
- Kosten der Unterkunft: Werden weiterhin übernommen
- Krankenversicherung: Weiterhin über das Jobcenter
- Freibeträge bei Erwerbstätigkeit: Grundstruktur bleibt (100 € Grundfreibetrag + 20 % vom Rest)
Was bedeutet das für Beschäftigte?
Auch wer aktuell arbeitet, sollte die Reform kennen:
Aufstockende Leistungen
Wer trotz Job zu wenig verdient, kann weiterhin aufstockende Grundsicherung beantragen. Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit bleiben bestehen.
Minijob + Grundsicherung
Ein Minijob (bis 603 €) lohnt sich weiterhin: Vom Verdienst über 100 € bleiben 20 % anrechnungsfrei.
Kurzarbeit
Wer durch Kurzarbeit (z.B. wegen Trump-Zöllen) unter das Existenzminimum rutscht, kann ergänzende Grundsicherung beantragen.
Fazit
Mit der Bundesrats-Billigung am 27. März ist die größte Sozialreform seit Einführung des Bürgergelds 2023 besiegelt. Ab 1. Juli 2026 gelten härtere Regeln – besonders das “Dreimal plus eins”-Sanktionssystem und der Vermittlungsvorrang markieren eine deutliche Kehrtwende.
Mehr dazu: Was sich beim Bürgergeld konkret ändert | Bundestag beschließt Reform | Brutto-Netto-Rechner