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Gesetz 2026 Update

Grundsicherung: Bundesrat gibt grünes Licht – Gesetz steht

2 Min. Lesezeit

Am 27. März hat der Bundesrat die Bürgergeld-Reform gebilligt. Damit steht das Gesetz: Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur Grundsicherung. Härtere Sanktionen, Vermittlungsvorrang und neue Pflichten – der finale Überblick.

Letzte Hürde genommen

Am 27. März 2026 hat der Bundesrat die Reform des Bürgergelds gebilligt. Damit steht das Gesetz: Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt.

Das Gesetz war im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig – die Länderkammer hätte also nicht zustimmen müssen. Trotzdem gab es keine Einwände. Der Weg ist frei.

Zeitplan: Was passiert wann?

DatumMeilenstein
5. März 2026Bundestag beschließt Reform (320 Stimmen)
27. März 2026Bundesrat billigt das Gesetz
1. Juli 2026Inkrafttreten – Bürgergeld wird zur Grundsicherung
Ab Juli 2026Jobcenter setzen neue Regeln um

Die wichtigsten Änderungen ab Juli

Härtere Sanktionen: “Dreimal plus eins”

Das neue Sanktionssystem im Überblick:

VerstoßKonsequenz
1. versäumter Termin30 % Kürzung für 1 Monat
2. versäumter Termin30 % Kürzung für 2 Monate
3. versäumter TerminKompletter Leistungsentzug für bis zu 2 Monate
Nicht erreichbarLeistungen können sofort eingestellt werden

Vermittlung vor Weiterbildung

  • Jobvermittlung hat Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen
  • Weiterbildung nur noch, wenn sie die Jobchancen tatsächlich verbessert
  • Vollzeitpflicht für Alleinstehende ohne Betreuungspflichten

Strengere Vermögensprüfung

  • Die großzügigen Schonvermögensgrenzen des Bürgergelds werden eingeschränkt
  • Schnellere Prüfung nach Antragstellung
  • Weniger Karenzzeit bei Vermögensanrechnung

Was bleibt gleich?

Nicht alles ändert sich:

  • Regelsätze 2026: Bleiben unverändert (Nullrunde – 563 € Alleinstehende)
  • Kosten der Unterkunft: Werden weiterhin übernommen
  • Krankenversicherung: Weiterhin über das Jobcenter
  • Freibeträge bei Erwerbstätigkeit: Grundstruktur bleibt (100 € Grundfreibetrag + 20 % vom Rest)

Was bedeutet das für Beschäftigte?

Auch wer aktuell arbeitet, sollte die Reform kennen:

Aufstockende Leistungen

Wer trotz Job zu wenig verdient, kann weiterhin aufstockende Grundsicherung beantragen. Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit bleiben bestehen.

Minijob + Grundsicherung

Ein Minijob (bis 603 €) lohnt sich weiterhin: Vom Verdienst über 100 € bleiben 20 % anrechnungsfrei.

Kurzarbeit

Wer durch Kurzarbeit (z.B. wegen Trump-Zöllen) unter das Existenzminimum rutscht, kann ergänzende Grundsicherung beantragen.

Fazit

Mit der Bundesrats-Billigung am 27. März ist die größte Sozialreform seit Einführung des Bürgergelds 2023 besiegelt. Ab 1. Juli 2026 gelten härtere Regeln – besonders das “Dreimal plus eins”-Sanktionssystem und der Vermittlungsvorrang markieren eine deutliche Kehrtwende.

Mehr dazu: Was sich beim Bürgergeld konkret ändert | Bundestag beschließt Reform | Brutto-Netto-Rechner

#2026#grundsicherung#bürgergeld#bundesrat#reform#sanktionen