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Steuerklassen erklärt

Welche Steuerklasse gilt für Sie und wie beeinflusst sie Ihr Nettogehalt?

Aktualisiert: 22. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Steuerklassen: I (ledig), II (alleinerziehend), III-V (verheiratet), VI (Zweitjob)
  • Steuerklasse beeinflusst monatliches Netto, aber nicht die Jahressteuerlast
  • Verheiratete: Kombination 3/5 oder 4/4 wählbar – Steuerklassenrechner nutzen
  • Wechsel jederzeit möglich, gilt ab dem Folgemonat
  • Steuerklasse II: 4.260 € Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die 6 Steuerklassen im Überblick

1

Steuerklasse I

Für: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Standardklasse für Alleinstehende ohne Kinder im Haushalt.

2

Steuerklasse II

Für: Alleinerziehende

Enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).

3

Steuerklasse III

Für: Verheiratete (Besserverdiener)

Günstigste Klasse, Partner hat dann Klasse V. Doppelter Grundfreibetrag.

4

Steuerklasse IV

Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)

Beide Partner haben gleiche Abzüge. Auch mit Faktorverfahren möglich.

5

Steuerklasse V

Für: Verheiratete (Geringverdiener)

Höchste Abzüge, Partner hat Klasse III. Kein eigener Grundfreibetrag.

6

Steuerklasse VI

Für: Zweit- oder Nebenjob

Höchste Abzüge, keine Freibeträge. Für jeden weiteren Job neben dem Hauptjob.

Steuerklassenwahl für Ehepaare

Kombination III/V

Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (ca. 60/40 oder mehr). Der Besserverdiener nimmt Klasse III, der andere Klasse V.

Vorteil: Mehr Netto im Monat für den Haushalt.

Nachteil: Oft Nachzahlung bei der Steuererklärung.

Kombination IV/IV

Sinnvoll bei ähnlichem Einkommen beider Partner.

Vorteil: Faire Verteilung, selten Nachzahlungen.

Tipp: Mit Faktorverfahren (IV-Faktor) noch genauer.

Steuerklasse wechseln

Ein Wechsel ist möglich bei:

  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt eines Kindes (für Alleinerziehende)
  • Tod des Ehepartners
  • Einmal jährlich auf Antrag (für Ehepaare)

Der Antrag erfolgt beim Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel".

Vergleichen Sie die Steuerklassen mit unserem Rechner:

Zum Steuerklassen-Rechner →

Das sollten Sie mitnehmen

  • Ihre Steuerklasse beeinflusst nur das monatliche Netto, nicht die Jahressteuerlast
  • Verheiratete sollten Kombination 3/5 vs. 4/4 mit Rechner vergleichen
  • Alleinerziehende: Steuerklasse II beantragen für 4.260 € Entlastungsbetrag
  • Steuerklassenwechsel ist kostenlos und jederzeit beim Finanzamt möglich
  • Bei Zweitjob automatisch Steuerklasse VI – höhere Abzüge, aber korrekte Jahressteuer