Steuerklassen erklärt
Welche Steuerklasse gilt für Sie und wie beeinflusst sie Ihr Nettogehalt?
Das Wichtigste in Kürze
- 6 Steuerklassen: I (ledig), II (alleinerziehend), III-V (verheiratet), VI (Zweitjob)
- Steuerklasse beeinflusst monatliches Netto, aber nicht die Jahressteuerlast
- Verheiratete: Kombination 3/5 oder 4/4 wählbar – Steuerklassenrechner nutzen
- Wechsel jederzeit möglich, gilt ab dem Folgemonat
- Steuerklasse II: 4.260 € Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die 6 Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I
Für: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
Standardklasse für Alleinstehende ohne Kinder im Haushalt.
Steuerklasse II
Für: Alleinerziehende
Enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
Steuerklasse III
Für: Verheiratete (Besserverdiener)
Günstigste Klasse, Partner hat dann Klasse V. Doppelter Grundfreibetrag.
Steuerklasse IV
Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)
Beide Partner haben gleiche Abzüge. Auch mit Faktorverfahren möglich.
Steuerklasse V
Für: Verheiratete (Geringverdiener)
Höchste Abzüge, Partner hat Klasse III. Kein eigener Grundfreibetrag.
Steuerklasse VI
Für: Zweit- oder Nebenjob
Höchste Abzüge, keine Freibeträge. Für jeden weiteren Job neben dem Hauptjob.
Steuerklassenwahl für Ehepaare
Kombination III/V
Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (ca. 60/40 oder mehr). Der Besserverdiener nimmt Klasse III, der andere Klasse V.
Vorteil: Mehr Netto im Monat für den Haushalt.
Nachteil: Oft Nachzahlung bei der Steuererklärung.
Kombination IV/IV
Sinnvoll bei ähnlichem Einkommen beider Partner.
Vorteil: Faire Verteilung, selten Nachzahlungen.
Tipp: Mit Faktorverfahren (IV-Faktor) noch genauer.
Steuerklasse wechseln
Ein Wechsel ist möglich bei:
- Heirat oder Scheidung
- Geburt eines Kindes (für Alleinerziehende)
- Tod des Ehepartners
- Einmal jährlich auf Antrag (für Ehepaare)
Der Antrag erfolgt beim Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel".
Vergleichen Sie die Steuerklassen mit unserem Rechner:
Zum Steuerklassen-Rechner →Das sollten Sie mitnehmen
- Ihre Steuerklasse beeinflusst nur das monatliche Netto, nicht die Jahressteuerlast
- Verheiratete sollten Kombination 3/5 vs. 4/4 mit Rechner vergleichen
- Alleinerziehende: Steuerklasse II beantragen für 4.260 € Entlastungsbetrag
- Steuerklassenwechsel ist kostenlos und jederzeit beim Finanzamt möglich
- Bei Zweitjob automatisch Steuerklasse VI – höhere Abzüge, aber korrekte Jahressteuer