Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer gibt keine Steuererklärung ab – und verschenkt damit im Schnitt eine vierstellige Rückzahlung. Ob du abgeben musst oder darfst, entscheidet über die Frist: Pflichtveranlagung heißt 31. Juli, freiwillige Abgabe heißt vier Jahre Zeit.
Die wichtigsten Fristen 2026
Vier Termine solltest du im Kalender haben – zwei betreffen die Abgabe, zwei dein monatliches Netto.
- Pflicht
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Pflichtveranlagung für 2025
Gilt, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist – etwa bei Nebeneinkünften über 410 €, Steuerklasse V oder VI, oder Lohnersatzleistungen über 410 €.
Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar 2028
- Freiwillig
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Freiwillige Steuererklärung für 2025
Du bist nicht verpflichtet, willst aber Werbungskosten, Handwerkerleistungen oder Spenden geltend machen? Dann hast du vier Jahre Zeit.
Auch rückwirkend möglich – die Reihenfolge der Jahre ist frei
- Netto
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Freibeträge für 2027 beantragen
Lass absehbare Werbungskosten als Freibetrag eintragen – die Lohnsteuer sinkt dann direkt monatlich.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung über ELSTER
- laufend Meldepflicht
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Änderungen dem Arbeitgeber melden
Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder ein Steuerklassenwechsel wirken sich unmittelbar auf die Lohnabrechnung aus.
Je früher gemeldet, desto weniger Korrekturen
Muss ich abgeben – oder darf ich?
Pflicht zur Abgabe
- Nebeneinkünfte über 410 € (z. B. Vermietung, Kapitalerträge)
- Steuerklasse V oder VI, oder Faktorverfahren
- Lohnersatzleistungen über 410 € (Elterngeld, Kurzarbeitergeld)
- Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig
- Eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
- Geschiedene oder getrennt lebende Ehepaare im Trennungsjahr
Freiwillig lohnt sich bei
- Hohen Werbungskosten (Pendeln, Fortbildung, Arbeitsmittel)
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen
- Spenden und Mitgliedsbeiträgen
- Krankheitskosten und außergewöhnlichen Belastungen
- Kinderbetreuungskosten
- Riester-Rente und anderen Vorsorgeaufwendungen
Ø 1.240 € Erstattung (Destatis, Veranlagungsjahr 2022)
Freibeträge statt warten: mehr Netto ab Januar
Statt auf die Erstattung zu warten, kannst du absehbare Werbungskosten als Freibetrag eintragen lassen. Das Finanzamt reduziert dann direkt die monatliche Lohnsteuer.
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Antrag stellen
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt – online über ELSTER oder per Formular.
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Freibetrag wird eingetragen
Für das Folgejahr gestellt (Antrag 2026), wirkt der Freibetrag ab Januar 2027.
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Mehr Netto jeden Monat
Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch bei der Lohnabrechnung.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Häufige Fragen
Kann ich die Steuererklärung auch früher abgeben?
Ja. Sobald dein Arbeitgeber die Lohndaten übermittelt hat – meist im Februar – kannst du einreichen. Früh abgeben heißt in der Regel auch: früher Geld zurück, meist innerhalb von sechs bis acht Wochen.
Wie lange kann ich rückwirkend abgeben?
Bei freiwilliger Abgabe bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Steuerjahr 2025 hast du also bis zum 31. Dezember 2029 Zeit. Die Reihenfolge der Jahre ist dabei frei.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Antragsveranlagung?
Bei der Pflichtveranlagung musst du abgeben – Frist ist der 31. Juli des Folgejahres, für 2025 also der 31. Juli 2026. Bei der Antragsveranlagung gibst du freiwillig ab, um Steuern zurückzubekommen, und hast dafür vier Jahre Zeit.
Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?
Nur wenn du zur Abgabe verpflichtet bist. Ansonsten ist es freiwillig. Viele Arbeitnehmer geben nur alle paar Jahre ab, wenn sich größere Ausgaben angesammelt haben.
Wie beantrage ich einen Freibetrag?
Online über ELSTER unter „Formulare & Leistungen → Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" oder per Papierformular beim Finanzamt. Der Freibetrag gilt dann für das Folgejahr.
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