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Was ändert sich 2026?

Alle wichtigen Änderungen für Arbeitnehmer auf einen Blick.

Aktualisiert: 14. Mai 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € (2025: 12.096 €) – weniger Steuern für alle
  • Beitragsbemessungsgrenze RV/AV: 8.450 €/Monat (bundeseinheitlich ab 2026)
  • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 5.812,50 €/Monat bundesweit
  • Mindestlohn: 13,90 €/Stunde (ab 1. Januar 2026)
  • Minijob-Grenze: 603 €/Monat (dynamisch an Mindestlohn gekoppelt)
Aktuelles im Juni 2026
  • Rentenkommission (23. Juni): 33 Empfehlungen offiziell übergeben – Rente mit 68 (ab 2051), verpflichtende Kapitalrente (2 % vom Brutto), Aus für Rente mit 63. Merz & Bas: „Kein Rosinenpicken", Inkrafttreten Anfang 2027 geplant. → Details
  • GKV-Reform (12. Juni): Bundestag hat in 1. Lesung beraten – höhere Beitragsbemessungsgrenze, Eingriffe bei Familienversicherung und Minijob-Beitrag. → Was Warken plant
  • Pflegereform (PNOG): Referentenentwurf vom 4. Juni, Verbändeanhörung am 10. Juni durchgeführt. Kabinettsbeschluss vor der Sommerpause angestrebt. → Zeitplan bis 2027
  • Elternunterhalt: 100.000-€-Grenze wackelt im Zuge der Pflegereform – hohe Kinder-Einkommen könnten künftig stärker herangezogen werden. → Was droht
  • Grundsicherung statt Bürgergeld ab 1. Juli 2026: Härtere Sanktionen (teilweise schon seit 23. April aktiv), strengere Vermögensgrenzen. → 50-Tage-Vorschau

Kurz & knapp

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Mindestlohn steigt auf 13,90 €/Stunde
Minijob-Grenze steigt auf 603 €/Monat
BBG KV/PV steigt auf 5.812,50 €/Monat
BBG RV/AV steigt auf 8.450 €/Monat

1. Steuerliche Änderungen

Grundfreibetrag: 12.348 € (+252 €)

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 12.096 € auf 12.348 €. Das bedeutet: Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei.

Auswirkung: ca. 5-10 € mehr Netto/Monat

Kinderfreibetrag: 9.540 € (+228 €)

Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.540 € pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.

Solidaritätszuschlag: Freigrenze bleibt

Die Freigrenze steigt auf 20.350 € Lohnsteuer/Jahr. Etwa 90% der Arbeitnehmer zahlen keinen Soli.

2. Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

20255.175,00 €/Monat62.100 €/Jahr
20265.812,50 €/Monat69.750 €/Jahr
Auswirkung: Wer zwischen 5.512 € und 5.812 € verdient, zahlt mehr KV/PV

Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (West)

20257.550,00 €/Monat90.600 €/Jahr
20268.450,00 €/Monat101.400 €/Jahr
Auswirkung: Gutverdiener zahlen mehr RV/AV

Beitragssätze 2026

VersicherungGesamtAN-Anteil
Rentenversicherung18,6%9,3%
Arbeitslosenversicherung2,6%1,3%
Krankenversicherung14,6% + ZB7,3% + ZB/2
Pflegeversicherung3,6%1,8% (+0,6% kinderlos)

3. Was bedeutet das für Sie?

Bei 3.000 € Brutto

Kaum Veränderung. Der höhere Grundfreibetrag bringt ca. 5-8 € mehr Netto pro Monat.

Bei 5.500 € Brutto

Sie liegen jetzt unter der neuen BBG KV/PV. Dadurch zahlen Sie ca. 25-30 € mehr Sozialabgaben.

Bei 8.000 € Brutto

Die höhere BBG RV/AV trifft Sie. Mehrkosten von ca. 40-50 € pro Monat möglich.

4. Mindestlohn & Minijobs

Mindestlohn: 13,90 € (+1,08 €)

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Das entspricht bei Vollzeit (40h/Woche) einem Bruttogehalt von ca. 2.410 €/Monat.

202512,82 €/Stunde
202613,90 €/Stunde
2027 (geplant)14,60 €/Stunde

Minijob-Grenze: 603 € (+47 €)

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt auf 603 €/Monat (7.236 €/Jahr). Minijobs bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer.

2025556 €/Monat
2026603 €/Monat

Midijob-Grenze: 603,01 € – 2.000 €

Die untere Grenze für Midijobs (Übergangsbereich) verschiebt sich auf 603,01 €. Bisherige Midijobber mit Verdienst zwischen 556 € und 603 € werden automatisch zu Minijobbern.

Auswirkung: Weniger Sozialabgaben für Betroffene

5. Weitere Änderungen

  • Werbungskostenpauschale: 1.230 €/Jahr
  • Entfernungspauschale: 0,38 € ab dem 1. Kilometer (dauerhaft erhöht zum 1.1.2026)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr)

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit den aktuellen Werten für 2026:

Zum Brutto-Netto-Rechner 2026 →

Das sollten Sie mitnehmen

  • Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung im Januar: Sind neue Werte korrekt?
  • Grundfreibetrag-Erhöhung: Automatisch weniger Lohnsteuer jeden Monat
  • Gutverdiener: Prüfen Sie, ob Sie über neuen Beitragsbemessungsgrenzen liegen
  • Minijobber: Neue 603 €-Grenze beachten, sonst Nachzahlung
  • Nutzen Sie Brutto-Netto-Rechner mit 2026-Werten für genaue Berechnung