Zum Inhalt springen
Zum Rechner

Änderungen 7 Min. Lesezeit Stand:

Was ändert sich 2026?

Höherer Grundfreibetrag, neue Beitragsbemessungsgrenzen, mehr Mindestlohn. Alle Änderungen, die 2026 auf deiner Abrechnung ankommen – mit den Zahlen von 2025 zum Vergleich.

Nettivo Redaktion

Fachlich geprüft · Aktualisiert am 23. Juni 2026

Steuerliche Änderungen

Die Freibeträge steigen, die Beitragssätze bleiben. Wer 2026 dasselbe verdient wie 2025, hat deshalb bei mittleren Einkommen ein paar Euro mehr netto – bei hohen Einkommen kann der Effekt durch die höheren Bemessungsgrenzen aufgezehrt werden.

Grundfreibetrag

12.348 €
Plus 252 € gegenüber 2025. Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei – das bringt rund 5 bis 10 € mehr Netto im Monat.

Kinderfreibetrag

9.756 €
Plus 156 € pro Kind gegenüber 2025. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag für dich günstiger ist.

Soli-Freigrenze

20.350 €
Bezogen auf die Lohnsteuer im Jahr. Rund 90 % der Arbeitnehmer zahlen damit keinen Solidaritätszuschlag.

Sozialversicherung

Die Beitragssätze sind unverändert – gestiegen sind die Beitragsbemessungsgrenzen. Das ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge berechnet werden. Steigt sie, zahlen Besserverdienende auf einen größeren Teil ihres Gehalts Beiträge, ohne dass sich am Prozentsatz etwas ändert.

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jahrpro Monatpro Jahr
2025 5.512,50 € 66.150 €
2026 5.812,50 € 69.750 €
Wer zwischen 5.512,50 € und 5.812,50 € verdient, zahlt dadurch mehr KV und PV.
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jahrpro Monatpro Jahr
2025 8.050,00 € 96.600 €
2026 8.450,00 € 101.400 €
Ab 2026 bundeseinheitlich – die Unterscheidung West/Ost entfällt.
Beitragssätze 2026
VersicherungGesamtAnteil Arbeitnehmer
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 %
Krankenversicherung 14,6 % + ZB 7,3 % + ZB/2
Pflegeversicherung 3,6 % 1,8 %
ZB = Zusatzbeitrag der Kasse, im Schnitt 2,9 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % mehr Pflegeversicherung.

Was bedeutet das für dich?

Ob 2026 mehr oder weniger übrig bleibt, hängt fast nur davon ab, wo dein Gehalt im Verhältnis zu den Bemessungsgrenzen liegt.

Bei 3.000 € brutto

Kaum Veränderung. Der höhere Grundfreibetrag bringt etwa 5 bis 8 € mehr Netto pro Monat.

Bei 5.500 € brutto

Du liegst jetzt unter der neuen Grenze für KV und PV. Dadurch etwa 25 bis 30 € mehr Sozialabgaben.

Bei 8.000 € brutto

Die höhere Grenze für RV und AV greift. Mehrkosten von etwa 40 bis 50 € pro Monat sind möglich.

Mindestlohn & Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Bei Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche entspricht das rund 2.410 € brutto im Monat.

Entwicklung des Mindestlohns
Jahrpro Stunde
2025 12,82 €
2026 13,90 €
2027 (geplant) 14,60 €
Minijob-Grenze
Jahrpro Monat
2025 556 €
2026 603 €
Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, also 7.236 € im Jahr.

Midijob: neue Untergrenze bei 603,01 €

Der Übergangsbereich beginnt jetzt bei 603,01 € und endet weiterhin bei 2.000 €. Wer bisher als Midijobber zwischen 556 € und 603 € verdient hat, wird automatisch zum Minijobber – und zahlt dadurch weniger Sozialabgaben.

Weitere Änderungen

Häufige Fragen

Wie viel mehr Netto bringt der höhere Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag steigt um 252 € auf 12.348 €. Bei mittleren Einkommen entspricht das rund 5 bis 10 € mehr Netto pro Monat. Wer mehr verdient, profitiert absolut ähnlich – der Freibetrag wirkt für alle gleich, nicht prozentual.

Warum zahle ich 2026 mehr Sozialabgaben, obwohl die Beitragssätze gleich bleiben?

Weil die Beitragsbemessungsgrenzen gestiegen sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung von 5.512,50 € auf 5.812,50 € monatlich, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.050 € auf 8.450 €. Wer über der alten Grenze verdient, zahlt jetzt auf einen größeren Teil seines Gehalts Beiträge.

Was passiert mit meinem Midijob bei 580 € Verdienst?

Der wird 2026 automatisch zum Minijob. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 €, die Untergrenze für Midijobs entsprechend auf 603,01 €. Für Betroffene bedeutet das weniger Sozialabgaben.

Ist die Minijob-Grenze fest?

Nein, sie ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit. Für 2026 ergibt das 603 € pro Monat, also 7.236 € im Jahr.

Passende Rechner