Update 1. Oktober 2026 – die Inflation ist auf 3,3 Prozent gesprungen
Das Statistische Bundesamt schätzt für September 3,3 Prozent (vorläufig, endgültig am 13. Oktober) nach 2,9 im August – plus 0,6 Prozent allein zum Vormonat. Treiber bleibt ausschließlich die Energie mit plus 14,9 Prozent; die Kerninflation steht unverändert bei 2,4 Prozent, Nahrungsmittel bei plus 0,4, Dienstleistungen bei plus 2,7.
Damit verschiebt sich die Schwelle unten. Für Kaufkrafterhalt bei 3,3 Prozent reichen 3,50 Prozent Bruttoerhöhung nicht mehr – nötig sind rund 4,0 Prozent (bei 3.500 € brutto: + 3,99 %, bei 2.500 €: + 4,04 %, bei 5.500 €: + 4,07 %). Die 3 Prozent aus der Beispielrechnung lassen jetzt 19,09 Euro im Monat fehlen statt 9,70.
Die Faustregel des Artikels gilt unverändert: rund einen halben Prozentpunkt über der Inflationsrate. Nur die Rate ist eine andere.
Zwei Zahlen an einem Tag: Am 10. September 2026 hat das Statistische Bundesamt die Augustinflation mit 2,9 Prozent bestätigt – und die EZB hat ihre Leitzinsen zum zweiten Mal in diesem Jahr angehoben. Beides betrifft dasselbe Thema aus zwei Richtungen: Was dein Geld noch wert ist. Wir haben die Rechnung gemacht, die dabei meistens fehlt – die nach Steuern und Sozialabgaben.
Was am 10. September passiert ist
Die Inflation hat wieder angezogen
| Kennzahl | August 2026 |
|---|---|
| Inflationsrate | + 2,9 % |
| zum Vormonat | + 0,2 % |
| Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) | + 2,4 % |
| Energie | + 10,5 % |
| davon Kraftstoffe | + 27,7 % |
| Nahrungsmittel | + 0,1 % |
| Dienstleistungen | + 2,8 % |
Die Reihe der letzten Monate: 2,3 Prozent im Juni, 2,8 im Juli, 2,9 im August. Der Treiber ist eindeutig und steht so auch in der Mitteilung des Bundesamts: die Energiepreise im Zuge des Iran-Kriegs. Kraftstoffe allein legten binnen eines Monats um 3,1 Prozent zu.
Bemerkenswert ist der Kontrast im selben Warenkorb: Nahrungsmittel stiegen nur um 0,1 Prozent – praktisch eine Nullrunde. Wer viel pendelt, spürt diese Inflation deutlich stärker als jemand mit kurzem Arbeitsweg. Der amtliche Durchschnitt beschreibt hier zwei sehr verschiedene Haushalte.
Die EZB hat zum zweiten Mal erhöht
Der EZB-Rat hat alle drei Leitzinsen um 25 Basispunkte angehoben – wirksam ab 16. September 2026:
| Zinssatz | neu |
|---|---|
| Einlagefazilität | 2,50 % |
| Hauptrefinanzierungsgeschäfte | 2,65 % |
| Spitzenrefinanzierungsfazilität | 2,90 % |
Wichtiger als der Beschluss selbst ist die Projektion, die die EZB mitgeliefert hat. Ihre Fachleute erwarten im Euroraum 3,0 Prozent Inflation für 2026, 2,5 Prozent für 2027 und 2,1 Prozent für 2028. Die Zwei vor dem Komma kommt also erst übernächstes Jahr – und zwar im Euroraum, nicht speziell in Deutschland.
Für das Wirtschaftswachstum stehen dort 0,9 Prozent (2026), 1,4 (2027) und 1,5 (2028).
Die amtliche Reallohnzahl misst brutto
Ende August hat das Statistische Bundesamt die Zahlen für das zweite Quartal veröffentlicht:
| Q2 2026 gegenüber Vorjahresquartal | |
|---|---|
| Nominallöhne | + 4,1 % |
| Verbraucherpreise | + 2,5 % |
| Reallöhne | + 1,5 % |
Das klingt nach einem soliden Kaufkraftgewinn. Und es stimmt auch – nur nicht für das Konto. Denn das Bundesamt schreibt selbst, was der Nominallohnindex abbildet: die Entwicklung der „Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern”.
Brutto. Zwischen dieser Statistik und dem, was überwiesen wird, liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und vier Sozialversicherungen. Und die greifen bei einer Erhöhung anders zu als beim Rest des Gehalts.
Die Gegenrechnung nach Abzügen
Wir haben das mit derselben Rechenlogik nachgerechnet, die auch unseren Brutto-Netto-Rechner antreibt. Angenommen sind durchgängig: Steuerklasse I, gesetzlich versichert mit 17,5 Prozent Beitragssatz, kinderlos, keine Kirchensteuer.
Eine Erhöhung von 3 Prozent brutto:
| Brutto vorher | Brutto nachher | Netto vorher | Netto nachher | mehr netto | in Prozent |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 2.575 € | 1.778,42 € | 1.822,02 € | + 43,60 € | + 2,45 % |
| 3.000 € | 3.090 € | 2.066,67 € | 2.117,84 € | + 51,18 € | + 2,48 % |
| 3.500 € | 3.605 € | 2.348,58 € | 2.407,00 € | + 58,41 € | + 2,49 % |
| 4.500 € | 4.635 € | 2.893,33 € | 2.964,89 € | + 71,55 € | + 2,47 % |
| 5.500 € | 5.665 € | 3.412,58 € | 3.495,86 € | + 83,28 € | + 2,44 % |
Aus 3 Prozent werden also rund 2,45 bis 2,49 Prozent – über die ganze Spanne hinweg erstaunlich stabil. Gegen eine Inflation von 2,9 Prozent ist das in jedem dieser Fälle ein realer Rückgang.
Konkret bei 3.500 Euro: Um die Kaufkraft von August zu halten, müsste das Netto auf 2.416,69 € steigen. Es steigt auf 2.407,00 €. Es fehlen 9,70 Euro im Monat – nach einer Erhöhung, die über der Inflationsrate lag.
Und die viel zitierten 4,1 Prozent?
Dieselbe Rechnung mit der amtlichen Nominallohnsteigerung: Aus + 4,1 Prozent brutto werden bei 3.500 Euro + 3,39 Prozent netto. Gemessen an denselben 2,5 Prozent Preissteigerung, mit denen das Bundesamt rechnet, bleibt ein realer Zuwachs von 0,87 Prozent – statt der ausgewiesenen 1,5 Prozent.
Beides ist richtig. Die amtliche Zahl beschreibt, was Arbeitgeber zahlen. Unsere beschreibt, was ankommt. Der Unterschied ist etwa die Hälfte.
Zur Einordnung: Unsere Zahl ist ein gerechneter Einzelfall, keine Statistik. Ein Haushalt mit Kindern, Steuerklasse III oder privater Versicherung kommt auf andere Werte. Die Richtung ändert sich dadurch nicht – die Größenordnung schon.
Warum das so ist – und warum es nicht „kalte Progression” heißt
Der Grund ist einfach und hat nichts mit einer Gesetzeslücke zu tun: Eine Erhöhung wird zum Grenzsteuersatz besteuert, nicht zum Durchschnittssteuersatz. Das gesamte bisherige Gehalt hat Grundfreibetrag und die unteren Tarifzonen bereits aufgebraucht. Der neue Teil beginnt dort, wo der alte aufgehört hat – ganz oben.
Von 100 Euro mehr Brutto bleiben netto:
| Bei einem Monatsbrutto von | bleiben von 100 € |
|---|---|
| 2.000 € | 59,42 € |
| 3.000 € | 56,92 € |
| 3.500 € | 55,58 € |
| 4.500 € | 53,00 € |
| 5.700 € | 50,00 € |
| 6.000 € | 56,15 € |
| rund 8.000 € | 47,34 € |
| ab 8.450 € | 53,00 € |
Zwei Dinge fallen auf.
Die Kurve fällt nicht einfach durch. Bei rund 5.700 Euro bleibt genau die Hälfte – danach steigt der Anteil wieder. Der Grund ist die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat: Oberhalb davon fallen auf den zusätzlichen Euro keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr an. Dasselbe passiert ein zweites Mal bei 8.450 Euro, der Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Der ungünstigste Punkt liegt nicht oben. Er liegt bei rund 8.000 Euro Monatsbrutto, wo nur 47,34 Euro von 100 ankommen – dort greift die Milderungszone des Solidaritätszuschlags, in der der Soli stufenweise einsetzt. Mehr verdienen bedeutet an dieser Stelle die höchste Grenzbelastung der gesamten Kurve.
Die Abgrenzung
Das alles ist noch nicht die kalte Progression. Der Abstand zwischen 3 Prozent brutto und 2,49 Prozent netto entsteht durch die Progression selbst und bliebe auch dann bestehen, wenn der Tarif perfekt an die Inflation angepasst würde.
Kalte Progression ist der Effekt obendrauf: Wenn die Tarifgrenzen nominal stehen bleiben, während die Preise steigen, wächst die Steuerlast auch ohne realen Einkommenszuwachs. Genau dieser Ausgleich fehlt im Kabinettsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 – nachzulesen in unserem Artikel vom 4. September.
Beides addiert sich. Die Reform senkt ab 2027 das Niveau, ändert aber nichts an der Struktur.
Die Schwelle, die du kennen solltest
Die praktisch nützlichste Zahl aus dieser Rechnung ist nicht die Inflationsrate, sondern die Bruttoerhöhung, die nötig ist, um sie auszugleichen:
| Monatsbrutto | für 2,9 % Kaufkrafterhalt nötig | in Euro brutto |
|---|---|---|
| 2.500 € | + 3,55 % | + 88,70 € |
| 3.500 € | + 3,50 % | + 122,50 € |
| 4.500 € | + 3,52 % | + 158,35 € |
| 5.500 € | + 3,57 % | + 196,33 € |
| 7.000 € | + 3,32 % | + 232,62 € |
Als Faustregel: rund einen halben Prozentpunkt über der Inflationsrate. Wer die aktuelle Teuerung ausgleichen will, verhandelt nicht über 2,9, sondern über 3,5 Prozent.
Und wenn du für 2027 planst: Legt man die EZB-Projektion von 2,5 Prozent zugrunde, liegt die Schwelle bei rund 3,0 Prozent – bei 3.500 Euro sind das 105,60 Euro brutto im Monat.
Was du damit anfangen kannst
In der Gehaltsverhandlung mit der richtigen Zahl arbeiten
Eine Forderung „in Höhe der Inflation” ist rechnerisch eine Forderung nach einem realen Rückschritt. Die Zahl, die du brauchst, steht in der Tabelle oben. Wie du sie begründest, steht in unserem Leitfaden zur Gehaltsverhandlung.
Prüfen, was nicht über den Grenzsteuersatz läuft
Weil jeder zusätzliche Bruttoeuro nur zu rund 50 Prozent ankommt, sind Bestandteile interessant, die an Steuer und Beiträgen vorbeilaufen – etwa der monatliche Sachbezug oder vermögenswirksame Leistungen. Bei gleichem Aufwand für den Arbeitgeber landet dort deutlich mehr beim Arbeitnehmer.
Bei Schulden zählt jetzt die andere Seite
Die EZB-Erhöhung wirkt auf Kreditzinsen, nicht auf dein Gehalt. Wer teure Altschulden hat – Dispo vor allem –, findet die Rechnung dazu in unserem Wissensartikel zur Umschuldung.
Selbst nachrechnen
Für die eigene Konstellation – andere Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, privat versichert – führt der Brutto-Netto-Rechner die Rechnung mit deinen Werten aus. Einmal mit dem alten und einmal mit dem neuen Brutto, die Differenz ist die Antwort.
Fazit
Der 10. September hat zwei Zahlen geliefert, die in dieselbe Richtung zeigen: Die Preise steigen wieder etwas schneller, und die EZB hält dagegen. Für Arbeitnehmer ist die interessantere Zahl aber keine der beiden, sondern die Lücke dazwischen.
Von 3 Prozent brutto kommen 2,49 Prozent netto an. Diese Differenz ist keine Panne und kein Sonderfall, sondern das normale Ergebnis eines progressiven Tarifs. Sie taucht nur in keiner Schlagzeile auf, weil die amtliche Reallohnstatistik beim Brutto endet.
Wer das weiß, verhandelt mit der richtigen Zahl – und weiß, dass ein Teil der Erhöhung nie bei ihm ankommt, ganz ohne dass jemand einen Fehler gemacht hätte.
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