Das Vorzeichen hat gedreht: Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen” tagte vom 20. bis 22. Oktober in Saarbrücken. Finanzminister Lars Klingbeil stellte die Ergebnisse am 22. vor. Im Mai hatten wir hier noch 17,8 Milliarden Euro Mindereinnahmen zu vermelden – jetzt sind es für die Folgejahre rund 11 Milliarden mehr pro Jahr. Und trotzdem heißt es: keine neuen Spielräume.
Die Zahlen
| Steuereinnahmen 2026 (Bund, Länder, Gemeinden) | 997,9 Mrd. € |
| gegenüber der Mai-Schätzung | praktisch unverändert |
| Mai-Schätzung für 2027 | 1.033,3 Mrd. € |
| Mehreinnahmen 2027 bis 2030 | + 44,2 Mrd. € |
| davon 2027 / 2028 / 2029 / 2030 | 10,9 / 10,1 / 10,9 / 12,3 Mrd. € |
| Bund 2027 | rund + 4 Mrd. € |
Die Richtung ist bei allen Ebenen nicht gleich: Länder und Gemeinden erwarten durchgehend mehr, beim Bund liegen einzelne Jahre unter der Mai-Annahme.
Getragen wird die Wende von der Herbstprojektion der Bundesregierung. Sie hebt das erwartete reale Wachstum deutlich an:
| Frühjahr | Herbst | |
|---|---|---|
| 2026 | 0,5 % | 1,3 % |
| 2027 | 0,9 % | 1,1 % |
Acht Zehntelpunkte mehr für das laufende Jahr – das ist der ganze Unterschied zwischen der Mai-Schätzung und dieser.
Der Satz, der im Kleingedruckten steht
Klingbeils Fazit klingt widersprüchlich: „Für 2027 gewinnen wir insgesamt keine neuen Spielräume hinzu, wir müssen aber auch keine neuen Lücken schließen.” Dazu die Ansage, der Bund müsse „weiter konsolidieren”.
Elf Milliarden mehr und trotzdem kein Spielraum? Die Erklärung steht nicht in den Schlagzeilen, sondern in der Methodik: Die Schätzung berücksichtigt nur Steuerrechtsänderungen, die bis Oktober 2026 beschlossen waren. Die Einkommensteuerreform 2027 ist nicht enthalten.
Sie liegt seit dem 8. Oktober im Finanzausschuss. Was sie kostet, steht im Gesetzentwurf selbst – Drucksache 21/8235 beziffert die Mindereinnahmen auf 21,9 Milliarden Euro für 2027 bis 2030.
Nebeneinandergestellt:
| 2027 – 2030 | |
|---|---|
| Mehreinnahmen laut Schätzung | + 44,2 Mrd. € |
| Kosten der Steuerreform | − 21,9 Mrd. € |
Die Reform verbraucht knapp die Hälfte der Mehreinnahmen – und zwar der Mehreinnahmen aller Ebenen zusammen, während sie vor allem beim Bund und bei den Ländern zu Buche schlägt. Das ist der Rechenweg hinter dem Satz von den fehlenden Spielräumen.
Wohin der Rest fließt
Eine private Auswertung der BMF-Anlagen – nicht amtlich, der Autor rechnet die Tabellen selbst durch – kommt zu einer Aufteilung der 44,2 Milliarden, die sich lohnt zu kennen: Bund 6,3, Länder 7,7, Gemeinden 9,0 und EU 21,6 Milliarden. Der große EU-Block entsteht aus Zöllen und der höheren Abführung aus dem Bundeshaushalt.
Belastbar ist daran der amtliche Teil: Dass die Mehreinnahmen beim Bund in einzelnen Jahren negativ ausfallen, bestätigt das Ministerium selbst. Die genaue EU-Zahl stammt aus der Auswertung, nicht vom BMF – wir geben sie als das wieder, was sie ist.
Was das für deine Lohnabrechnung heißt
Der praktische Punkt: An der Reform ändert diese Schätzung nichts – aber sie nimmt ihr das Argument, sie sei nicht finanzierbar.
Im Mai sah das anders aus. Damals schrieben wir, die 17,8 Milliarden Mindereinnahmen stellten die Reform infrage. Dieses Argument ist weg: Die Einnahmen steigen wieder, und die Kosten der Reform liegen unter den Mehreinnahmen.
Was weiterhin offen ist und wovon dein Januar-Netto abhängt:
| Stand | |
|---|---|
| Grundfreibetrag 12.564 € | im Entwurf, nicht beschlossen |
| Kindergeld 267 € | im Entwurf, nicht beschlossen |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € | im Entwurf, nicht beschlossen |
| Ausgleich der kalten Progression | fehlt |
Unser Brutto-Netto-Rechner arbeitet bis zur Verkündung mit den Sätzen 2026. Daran ändert auch eine gute Steuerschätzung nichts – sie ist eine Prognose über Einnahmen, kein Gesetz über Tarife.
Die nächsten Termine
| Wann | Was |
|---|---|
| 4. November | Finanzausschuss hört Sachverständige zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 |
| Ende November | geplante Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 |
| 1. Januar 2027 | geplantes Inkrafttreten der Reform |
Zwischen der Anhörung und dem Jahreswechsel liegen keine zwei Monate. Für ein Gesetz, das den Lohnsteuerabzug von Millionen Arbeitnehmern ändert und in jeder Abrechnungssoftware hinterlegt werden muss, ist das knapp.
Einordnung
Zwei Dinge sind bemerkenswert.
Erstens, wie schnell sich das Bild dreht. Im Mai waren es minus 17,8 Milliarden und der Iran-Krieg als Begründung, im Oktober plus 11 Milliarden jährlich und eine angehobene Wachstumsprognose. Dieselbe Behörde, dieselbe Methodik, fünf Monate Abstand. Das ist kein Vorwurf – Schätzungen sind Schätzungen –, aber es ist ein Argument dafür, politische Vorhaben nicht an einer einzelnen Prognose aufzuhängen.
Zweitens, was eine Steuerschätzung nicht ist. Sie bildet geltendes Recht ab, nicht geplantes. Wer aus „11 Milliarden mehr” auf Verteilungsspielraum schließt, übersieht die 21,9 Milliarden, die im Gesetzentwurf stehen und noch nicht in der Schätzung. Klingbeils vorsichtiger Satz ist in diesem Licht keine Koketterie, sondern die zutreffende Beschreibung.
Für dich heißt das vorerst: Die Entlastung ab Januar ist wahrscheinlicher geworden, beschlossen ist sie nicht.
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