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Sozialversicherung 8 Min. Lesezeit Stand:

Sozialversicherung 2027: Die Zahlen stehen – bis auf eine

Das Kabinett hat am 7. Oktober die Rechengrößen 2027 beschlossen: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt um 9,68 Prozent auf 6.375 Euro, die der Rentenversicherung auf 8.850 Euro. Der Schätzerkreis rechnet für den GKV-Zusatzbeitrag unverändert mit 2,9 Prozent – unsere eigene Prognose von 3,3 bis 3,9 Prozent war zu pessimistisch. Was das kostet, lässt sich jetzt genau rechnen: An der neuen Krankenversicherungsgrenze sind es 59,34 Euro mehr im Monat, bei Kinderlosen 81,84 Euro. Offen bleibt allein der Einkommensteuertarif.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

19.10.2026

Die Rechengrößen sind beschlossen: Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 verabschiedet, der Schätzerkreis hat am 14. Oktober seine Prognose für den Kassenbeitrag vorgelegt. Damit steht die Abgabenseite des Jahres 2027 fast vollständig – offen ist nur noch der Einkommensteuertarif, der im Bundestag liegt.

Die neuen Grenzen

Rechengröße20262027im Jahr
BBG Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €6.375 €76.500 €
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)6.450 €7.012,50 €84.150 €
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 €8.850 €106.200 €
BBG knappschaftliche Rentenversicherung10.900 €130.800 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt53.452 €

Grundlage der Fortschreibung ist die Lohnentwicklung 2025 von 4,38 Prozent. Die Krankenversicherungsgrenzen steigen darüber hinaus um die bereits im Juli beschlossene Sonderanhebung von 300 Euro im Monat – deshalb liegt der Sprung dort bei 9,68 Prozent statt bei 4,38.

Noch nicht endgültig: Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen. Daran scheitert so etwas praktisch nie, aber geltendes Recht ist es erst danach.

Was das kostet

Die Beitragssätze bleiben, was sich verschiebt, ist die Grenze, bis zu der sie greifen. Betroffen ist also nur, wer über den bisherigen Grenzen liegt – wer darunter verdient, merkt von dieser Verordnung nichts.

Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben, gerechnet mit den Sätzen 2027 (KV 17,5 %, PV 3,6 %, RV 18,6 %, AV 2,6 %):

Monatsbrutto20262027Differenzim Jahr
3.500 €740,25 €740,25 €± 0 €–
5.000 €1.057,50 €1.057,50 €± 0 €–
6.375 €1.288,97 €1.348,31 €+ 59,34 €712,13 €
7.000 €1.355,22 €1.414,56 €+ 59,34 €712,13 €
ab 8.850 €1.508,92 €1.610,66 €+ 101,74 €1.220,93 €

Dasselbe für Kinderlose, bei denen zusätzlich der Pflegezuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozent steigt:

MonatsbruttoDifferenzim Jahr
3.500 €+ 10,50 €126,00 €
5.000 €+ 15,00 €180,00 €
6.375 €+ 81,84 €982,13 €
ab 8.850 €+ 124,24 €1.490,93 €

Die größte Einzelwirkung hat also nicht ein höherer Beitragssatz, sondern die Verschiebung der Bemessungsgrenze. Das ist eine Beitragserhöhung, die in keiner Prozentzahl auftaucht.

Der Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 Prozent – mit einem Sternchen

Der Schätzerkreis aus Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband hat am 14. Oktober getagt. Ergebnis: Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent. Amtlich festgelegt wird er bis zum 1. November vom Ministerium, nach § 242a SGB V.

In eigener Sache: Unser Artikel vom 31. August prognostizierte 3,3 bis 3,9 Prozent. Das war deutlich zu pessimistisch – wir haben die damals kursierenden Schätzungen von IGES, PKV-Verband und BMG wiedergegeben, und die lagen daneben. Der Artikel ist entsprechend gekennzeichnet.

Und jetzt das Sternchen, das in den meisten Meldungen fehlt: Der amtliche Durchschnitt ist eine Rechengröße, kein Preis. Für 2026 lautete die Prognose ebenfalls 2,9 Prozent – der tatsächliche, nach Mitgliedern gewichtete Durchschnitt lag zu Jahresbeginn bei 3,13 Prozent. Die Kassen setzen ihre Sätze selbst.

Was du also aus „bleibt bei 2,9 Prozent” nicht ableiten solltest: dass dein eigener Beitrag gleich bleibt. Was du ableiten kannst: dass die Richtung diesmal nicht steil nach oben zeigt.

Der Überblick fürs ganze Jahr

20262027Status
Mindestlohn13,90 €14,60 €fix
Minijob-Grenze603 €633 €fix
BBG Kranken-/Pflegevers.5.812,50 €6.375 €Kabinett, Bundesrat fehlt
BBG Renten-/Arbeitslosenvers.8.450 €8.850 €Kabinett, Bundesrat fehlt
GKV-Zusatzbeitrag (Ø)2,9 %2,9 %Schätzerkreis, amtlich bis 1.11.
Pflegebeitrag3,6 %3,6 %PNOG, 1. Lesung 6.11.
Kinderlosenzuschlag0,6 %0,9 %PNOG, 1. Lesung 6.11.
Rentenbeitrag18,6 %18,6 %Beitragssatzverordnung Herbst
Arbeitslosenversicherung2,6 %2,6 %erwartet
Einkommensteuertarifoffen1. Lesung 8.10., Drs. 21/8235

Die eine fehlende Zahl

Der Einkommensteuertarif 2027 steht noch nicht. Der Bundestag hat das Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen, zusammen mit dem Jahressteuergesetz 2026. Vorgesehen sind ein Grundfreibetrag von 12.564 Euro, Kindergeld von 267 Euro und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 Euro – beschlossen ist davon nichts.

Deshalb kann hier niemand seriös ein Netto für 2027 ausrechnen, auch wir nicht. Die Sozialabgaben stehen, die Steuer fehlt. Unser Brutto-Netto-Rechner arbeitet bis zur Verkündung weiter mit den Sätzen 2026 – die hinterlegten Werte erst zu ändern, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, ist bewusst so gewählt.

Was du jetzt tun kannst

Wenn du über 5.812,50 Euro verdienst

Rechne mit 59,34 Euro weniger netto im Monat ab Januar, allein durch die Krankenversicherungsgrenze. Bist du kinderlos, sind es 81,84 Euro. Das ist der Teil, der feststeht – die Steuerreform wirkt im Gegenzug entlastend, nur noch nicht beziffert.

Wenn du zwischen 6.450 und 7.012,50 Euro verdienst

Du rutschst unter die neue Versicherungspflichtgrenze zurück. Wer bisher knapp darüber lag und deshalb privat versichert ist, bleibt es – aber ein Wechsel in die PKV ist ab Januar erst wieder oberhalb von 7.012,50 Euro möglich.

Wenn du unter 5.812,50 Euro verdienst

Von dieser Verordnung merkst du nichts. Relevant bleiben für dich der Zusatzbeitrag deiner eigenen Kasse und – falls kinderlos – der Pflegezuschlag.

Kassenbeitrag im Blick behalten

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Satz gilt – ohne Bindungsfrist. Die Kasse muss dich einen Monat vorher informieren.

Einordnung

Was die Verordnung macht, ist unspektakulär und wirkt trotzdem: Sie erhöht keine Beitragssätze, sondern den Betrag, auf den sie angewendet werden. Für die Finanzen der Kassen ist das dasselbe, für die öffentliche Wahrnehmung nicht – eine Erhöhung der Bemessungsgrenze erzeugt keine Schlagzeile mit einer Prozentzahl.

Besonders deutlich ist es diesmal, weil die Sonderanhebung von 300 Euro obendrauf kommt: 9,68 Prozent in einem Jahr bei der Krankenversicherung, gegen eine Lohnentwicklung von 4,38 Prozent. Wer an der Grenze liegt, zahlt 712 Euro mehr im Jahr, ohne dass sich an seinem Gehalt oder an einem Beitragssatz etwas geändert hätte.

Die gute Nachricht steht daneben und ist echt: Beim Zusatzbeitrag rechnet der Schätzerkreis erstmals seit Jahren nicht mit einem Sprung.

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