Update 19. Oktober 2026 – die Zwischenbilanz: etwa zwei Drittel kommen an
Der Start lief besser als im Mai: Um Mitternacht fielen die Preise zunächst um 7 bis 8 Cent, im Tagesdurchschnitt des 1. Oktober lagen E5, E10 und Diesel rund 13 Cent unter dem Vortag. Danach ließ der Effekt nach.
DIW: Seit dem 8. Oktober beträgt der Vorsprung nur noch rund 9 Cent statt 16,71 – nach Tomaso Duso kommen etwa zwei Drittel der Senkung an. Ifo misst für den 7. bis 13. Oktober 13,0 Cent bei Super E10 (Lücke 3,7 Cent) und 13,5 Cent bei Diesel (Lücke 3,2 Cent). Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sagt, die Weitergabe sei „schon auf Ebene der Raffinerien und des Großhandels zwar weitgehend, aber nicht ganz vollständig erfolgt” – vor allem bei Benzin sieht er Defizite, ein endgültiges Urteil hält er für verfrüht.
Das bestätigt, was unten steht: Die erste Woche ist kein Maßstab, und eine vollständige Weitergabe gibt es nicht, weil sie niemand vorschreibt. Für die Gegenrechnung ändert sich wenig – kommen statt 16,71 nur rund 13 Cent an, sind es beim 30-km-Pendler 10,92 statt 14,03 Euro im Monat, wofür es immer noch 19,65 Euro mehr Brutto bräuchte.
Ab Donnerstag ist Tanken billiger: Am 1. Oktober 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Weil auf den weggefallenen Steueranteil auch keine Mehrwertsteuer mehr anfällt, sind es rechnerisch 16,71 Cent brutto – befristet bis 31. Dezember. Bundestag und Bundesrat haben das am selben Tag beschlossen, am 25. September.
Wie das Gesetz zustande kam
Der Beschluss fiel am Freitag in namentlicher Abstimmung mit 434 zu 128 Stimmen. Am Nachmittag billigte der Bundesrat.
Bemerkenswert ist der Weg dorthin: Die Energiesteuersenkung steht in keinem eigenen Gesetz. Der Finanzausschuss hat sie in den Regierungsentwurf zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) eingefügt – Drucksache 21/8162, ein Vorhaben zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen.
Der Tankrabatt reist also im Versicherungsaufsichtsrecht mit. Das ist zulässig und bei Fristsachen üblich, macht die Maßnahme aber schwer auffindbar: Wer nach einem „Energiesteuersenkungsgesetz” sucht, findet nichts.
Für den Bund und die Länder bedeutet die Senkung Steuerausfälle von bis zu 2,5 Milliarden Euro, die beide je zur Hälfte tragen.
Was das für dich bringt
Gerechnet mit 7,0 Litern auf 100 Kilometer und 20 Arbeitstagen im Monat:
| Arbeitsweg (einfach) | km / Monat | Ersparnis / Monat | in drei Monaten |
|---|---|---|---|
| 10 km | 400 | 4,68 € | 14,03 € |
| 20 km | 800 | 9,36 € | 28,07 € |
| 30 km | 1.200 | 14,03 € | 42,10 € |
| 40 km | 1.600 | 18,71 € | 56,14 € |
| 50 km | 2.000 | 23,39 € | 70,17 € |
Anschaulicher pro Tankfüllung: Bei 50 Litern sind es 8,35 Euro.
Das sieht nach wenig aus. Beim 30-Kilometer-Pendler sind die 14,03 Euro gerade 0,60 Prozent des Nettos von 2.348,58 Euro, mit dem wir hier immer rechnen. Trotzdem ist die Zahl größer, als sie wirkt – und zwar aus einem Grund, der mit dem Sprit nichts zu tun hat.
Die Gegenrechnung: 14,03 Euro sind nicht 14,03 Euro
In unserem Artikel vom 15. September haben wir ausgerechnet, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt: Bei 3.500 Euro brutto kommen von einem zusätzlichen Euro nur 55,58 Cent netto an. Der Rest geht als Lohnsteuer und Sozialabgaben weg, weil eine Erhöhung zum Grenzsteuersatz besteuert wird.
Eine Steuersenkung an der Zapfsäule hat dieses Problem nicht. Sie wirkt direkt auf eine Ausgabe, die du aus versteuertem Geld bezahlst. Was du dort nicht ausgibst, bleibt vollständig.
Was eine Gehaltserhöhung leisten müsste, um dieselbe Wirkung zu haben:
| Arbeitsweg | gespart pro Monat | dafür nötige Bruttoerhöhung |
|---|---|---|
| 10 km | 4,68 € | 8,42 € |
| 20 km | 9,36 € | 16,83 € |
| 30 km | 14,03 € | 25,25 € |
| 40 km | 18,71 € | 33,67 € |
| 50 km | 23,39 € | 42,08 € |
Der 30-Kilometer-Pendler müsste also 25,25 Euro mehr Brutto aushandeln, um am Monatsende dasselbe in der Hand zu haben wie durch den Tankrabatt. Das ist der eigentliche Punkt: Ersparnisse auf der Ausgabenseite sind rund 1,8-mal so viel wert wie derselbe Betrag auf der Einnahmenseite.
Wer diese Rechnung einmal gemacht hat, schaut anders auf Festkosten – genau darum geht es auch in unserem Wissensartikel zur Umschuldung.
Was beim letzten Mal ankam
Die Senkung ist nicht neu. Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 galt schon einmal eine in derselben Höhe. Und die Frage von damals stellt sich wieder: Kommt die Entlastung überhaupt an der Zapfsäule an? Die Tankstellen sind nicht verpflichtet, die Senkung weiterzugeben.
Die Daten des Bundeskartellamts für den Start im Mai:
| Rückgang 30. April bis 6. Mai | |
|---|---|
| Benzin (E5/E10) | rund 12 Cent |
| Diesel | knapp 15 Cent |
Im weiteren Verlauf des Mai sank Benzin um etwa 5 Cent weiter, Diesel um rund 17,7 Cent. Das Fazit der Behörde: „Ein großer Teil der Entlastung scheint bislang an der Zapfsäule angekommen zu sein” – verbunden mit dem Hinweis, für eine abschließende Bewertung sei es zu früh.
Ein Wort zu unserer eigenen Zahl von damals: Unser Artikel vom 2. Mai trug die Überschrift „Nur 10 statt 17 Cent weniger” – nach ADAC-Angaben fünf Tage nach dem Start. Das Kartellamt kommt für fast denselben Zeitraum auf höhere Werte. Beides ist redlich erhoben; die Zahlen unterscheiden sich, weil unterschiedlich gemessen wurde und weil sich in dieser Woche auch der Rohölpreis bewegte. Die Lehre daraus ist nicht, wem man glaubt, sondern wie früh man urteilt: Eine Bilanz nach fünf Tagen ist keine Bilanz.
Was du jetzt tun kannst
Nicht am 30. September volltanken
Das ist der eine Fall, in dem Abwarten bares Geld ist. Eine halbe Tankfüllung weniger am Mittwoch, dafür am Donnerstag voll – bei 50 Litern sind das 8,35 Euro.
Die erste Woche nicht als Maßstab nehmen
Die Preise brauchen erfahrungsgemäß Tage, bis die Senkung durchläuft. Wer am 1. Oktober früh tankt und wenig Nachlass sieht, hat nicht unbedingt den Beweis, dass nichts ankommt.
Den 1. Januar im Kalender haben
Die Senkung endet am 31. Dezember. Ohne Anschlussregelung steigen die Preise zum Jahreswechsel rechnerisch um dieselben 16,71 Cent wieder an – diesmal aber in einem Monat, in dem ohnehin viele Änderungen greifen.
Die Pendlerpauschale bleibt davon unberührt
Sie hängt an der Entfernung, nicht am Spritpreis: 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer. Ein niedrigerer Preis an der Säule kürzt den Werbungskostenabzug nicht.
Einordnung
Die Senkung ist eine Antwort auf einen realen Preisschock. In unserem Artikel zur Augustinflation standen die Zahlen dazu: Energie plus 10,5 Prozent, Kraftstoffe plus 27,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, getrieben vom Iran-Krieg. Ein Viertel mehr an der Zapfsäule – dagegen sind 16,71 Cent ein Pflaster, kein Verband.
Trotzdem ist es die zielgenauere Maßnahme, verglichen mit dem, was sonst diskutiert wird. Sie erreicht Pendler, die keine Wahl haben, sofort und ohne Antrag. Und sie wirkt, wie oben gerechnet, netto beinahe doppelt so stark wie derselbe Betrag im Gehalt.
Der Preis dafür steht auch fest: 2,5 Milliarden Euro für drei Monate, finanziert aus einem Haushalt, dessen Konsolidierungsbedarf im selben Herbst die Tabak-, Alkohol- und Schaumweinsteuer erhöhen soll. Genau daran haben sich am Freitag im Bundesrat mehrere Länder gestoßen – der hessische Ministerpräsident Boris Rhein mit dem Satz, was der Staat an der Zapfsäule zurückgebe, dürfe er sich nicht an anderer Stelle wiederholen.
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