Aus dem Entwurf ist ein Beschluss geworden: Das Kabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf den Weg gebracht. Damit gelten die Zahlen, über die wir im August berichtet haben, als Regierungsposition – und eine Frage ist entschieden, die damals offen war.
Was jetzt amtlich ist
| Maßnahme | 2027 | 2028 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.564 € | 12.900 € |
| Kindergeld (je Kind und Monat) | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibetrag (inkl. BEA, beide Eltern) | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.430 € | 1.430 € |
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt also schon in der ersten Stufe von 1.230 auf 1.430 Euro – 200 Euro Werbungskosten mehr, für die kein einziger Beleg nötig ist. Wer bisher unter 1.230 Euro lag, spart sich das Sammeln künftig noch eher.
Der Tarifverlauf
| Stufe | greift ab (zu versteuerndes Einkommen) | Satz |
|---|---|---|
| Spitzensteuersatz | 70.600 € | 42 % |
| Reichensteuer | 250.000 € | 45 % |
| neue Stufe | 280.000 € | 47 % |
Die zweite Progressionszone wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz greift damit später. Am oberen Ende kommt die 47-Prozent-Stufe hinzu – ein Satz, den die deutsche Einkommensteuer bisher nicht kannte.
Die Zahl, die im August noch fehlte
Bislang war von „rund zehn Milliarden Euro Entlastung” die Rede. Der Kabinettsentwurf beziffert beide Seiten:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Entlastungen | 9,86 Mrd. € |
| Gegenfinanzierung | 4,26 Mrd. € |
| davon Handwerkerbonus und Minijob-Pauschsteuer | 1,49 Mrd. € |
Die zehn Milliarden sind also das Brutto der Entlastung, nicht das, was am Ende im Haushalt fehlt. Wer die Gegenfinanzierung abzieht, landet bei knapp 5,6 Milliarden Euro netto – und ein Teil dieser Gegenfinanzierung trifft dieselben Haushalte, die entlastet werden sollen.
Was teurer wird
| Maßnahme | Änderung |
|---|---|
| Handwerkerbonus | Absetzbarkeit der Arbeitskosten von 20 % → 15 % |
| Minijob-Pauschsteuer | von 2 % → 5 % (trägt der Arbeitgeber) |
Für Eigenheimbesitzer heißt das konkret: Wer größere Handwerkerarbeiten plant, sollte die Rechnungsstellung möglichst noch 2026 abschließen. Ab 2027 sinkt der Steuerbonus.
Die kalte Progression: Frage geschlossen, Streit eröffnet
In unserem Artikel vom 10. August stand als offener Punkt, ob der Ausgleich der kalten Progression noch nachgeliefert wird. Die Antwort lautet: nein. Der Kabinettsentwurf enthält ihn nicht.
Das ist keine Kleinigkeit. Kalte Progression heißt: Eine Lohnerhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, schiebt dich in eine höhere Tarifzone – dein Bruttoeinkommen steigt, deine Kaufkraft nicht, dein Steuersatz aber doch. In den vergangenen Jahren wurde der Tarif deshalb regelmäßig an die Inflation angepasst. Diesmal nicht.
Daraus ist ein offener Koalitionskonflikt geworden. Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium greift den Entwurf aus Klingbeils Haus frontal an: Der Vorwurf lautet „heimliche Steuererhöhung” zulasten von Unternehmen und Beziehern höherer Einkommen. Auch Personenunternehmen droht nach Rechnung der Handwerksverbände unterm Strich eine höhere Last.
Für dich als Arbeitnehmer bedeutet der fehlende Ausgleich: Ein Teil der ausgewiesenen Entlastung gleicht nur die Teuerung aus und ist keine echte Besserstellung. Am spürbarsten ist das für mittlere Einkommen ohne Kinder – dort wirkt weder die Kindergelderhöhung noch die Tarifverschiebung am oberen Ende besonders stark.
Wie es weitergeht
| Schritt | Stand |
|---|---|
| Referentenentwurf | erfolgt (August 2026) |
| Kabinettsbeschluss | erfolgt am 2. September 2026 |
| Bundestag und Bundesrat | parlamentarisches Verfahren läuft |
| Inkrafttreten Stufe 1 | 1. Januar 2027 |
| Inkrafttreten Stufe 2 | 1. Januar 2028 |
Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat können die Zahlen noch verschieben – und beim Progressionsausgleich hat der Koalitionspartner sein Veto bereits angemeldet. Die Grundrichtung gilt allerdings als gesetzt, weil sie auf eine Einigung des Koalitionsausschusses vom Juli zurückgeht.
Eine Randnotiz zum Termin selbst: Finanzminister Klingbeil war bei der Kabinettssitzung nicht dabei – sein Regierungsflugzeug war in den USA beschädigt worden.
Was du jetzt tun kannst
Brutto-Netto für 2027 grob einschätzen
Die Reform ändert den Einkommensteuertarif, also den Kern der Netto-Berechnung. Unser Brutto-Netto-Rechner arbeitet weiter mit den geltenden Sätzen 2026 – die Werte für 2027 hinterlegen wir, sobald das Gesetz verkündet ist. Vorher wären es Zahlen unter Vorbehalt.
Handwerkerleistungen vorziehen
Wer ohnehin größere Arbeiten plant, sollte die Rechnung möglichst noch 2026 stellen lassen. Der Bonus sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten.
Als Minijob-Arbeitgeber nachrechnen
Die Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Bei einem Minijob an der Grenze sind das rund 19 Euro mehr pro Monat für den Arbeitgeber.
Werbungskosten prüfen
Ab 2027 gelten 1.430 Euro pauschal. Wer knapp darüber liegt, kommt mit einzelnen Nachweisen künftig seltener über die Pauschale – wer knapp darunter lag, kann sich den Aufwand ganz sparen.
Fazit
Der Kabinettsbeschluss macht aus Absichten Zahlen: Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen, der Spitzensteuersatz greift später, am oberen Ende kommt eine 47-Prozent-Stufe hinzu. Familien mit mittleren Einkommen profitieren am deutlichsten.
Ehrlich bleibt aber der Blick auf die Gegenrechnung: Von 9,86 Milliarden Euro Entlastung bleiben nach Gegenfinanzierung knapp 5,6 Milliarden, und ohne Ausgleich der kalten Progression holt der Tarif einen Teil davon über die Jahre still zurück. Genau darüber streitet die Koalition jetzt – die Reform ist beschlossen, aber nicht fertig.
Mehr lesen:
Weitere Meldungen
Selbst nachrechnen
Brutto-Netto 2026
Mit den aktuellen Sätzen rechnen.
Fristen 2026
Alle Termine im Überblick.
Alle Meldungen
Archiv nach Kategorie filtern.