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Steuer 5 Min. Lesezeit Stand:

Steuerreform: Referentenentwurf liegt vor – so viel mehr Netto kommt ab 2027 und 2028

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform in die Ressortabstimmung geschickt. Erstmals stehen konkrete Zahlen fest: Der Grundfreibetrag steigt 2027 um 216 Euro, 2028 nochmals um 336 Euro auf 12.900 Euro. Das Kindergeld klettert in zwei Stufen auf 272 Euro. Gesamtentlastung ab 2028: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Kritik gibt es, weil die kalte Progression nicht ausgeglichen wird.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

10.08.2026

Referentenentwurf da: Das BMF hat den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform ab 2027 vorgelegt. Aus den politischen Eckpunkten des Koalitionsausschusses vom Juli sind jetzt konkrete Beträge geworden – inklusive einer Überraschung: Die kalte Progression wird vorerst nicht ausgeglichen.

Was im Entwurf steht

Die Reform kommt in zwei Stufen. Stufe 1 greift am 1. Januar 2027, Stufe 2 am 1. Januar 2028. Die volle Wirkung entfaltet sich erst ab 2028.

Stufe 1 – ab 1. Januar 2027

MaßnahmeÄnderung
Grundfreibetrag+216 € auf ca. 12.564 €
Kinderfreibetrag+300 €
Kindergeld+8 €/Monat auf ca. 259 €
Entlastungsvolumenrund 3 Mrd. €

Stufe 2 – ab 1. Januar 2028

MaßnahmeÄnderung
Grundfreibetragweitere +336 € auf 12.900 €
Kindergeldweitere +5 €/Monat auf 272 €
Arbeitnehmerpauschbetrag+200 € auf 1.430 €
Spitzensteuersatz (42 %)greift erst ab 70.600 € zvE
Entlastungsvolumen ab 2028insgesamt rund 10 Mrd. €/Jahr

Die Zahlen für Grundfreibetrag und Kindergeld sind laut BMF noch unter dem Vorbehalt des Existenzminimumberichts, der im Herbst erwartet wird. Die Richtung gilt aber als gesetzt.

Was das für dein Netto bedeutet

Das BMF hat Beispielrechnungen veröffentlicht. Die Entlastung zeigt sich ab 2028 im Vergleich zu heute:

HaushaltGeschätzte Entlastung pro Jahr
Pflegekraft + Busfahrer/in (je 2.800 € brutto), 2 Kinder+632 €
Erzieher/in + Elektriker/in (je 3.200 € brutto), 2 Kinder+642 €
Lehrer/in + Ingenieur/in (je 5.000 € brutto), 2 Kinder+678 €
Alleinerziehend, Pflegekraft (2.800 € brutto), 2 Kinder+468 €
Alleinerziehend, Erzieher/in (3.200 € brutto), 2 Kinder+471 €
Alleinerziehend, Lehrer/in (5.000 € brutto), 2 Kinder+496 €

Die Entlastung fällt bei Familien mit Kindern am deutlichsten aus – das war politisch auch so gewollt. Für kinderlose Singles mit mittlerem Einkommen ist die Wirkung geringer, weil die Kindergelderhöhung entfällt und die Tarifverschiebung allein weniger ausmacht.

Gegenfinanzierung: Was teurer wird

Die Entlastungen werden nicht nur durch Schulden finanziert. Der Entwurf enthält auch Mehrbelastungen:

Reichensteuer wird ausgeweitet

StufeGrenze (zu versteuerndes Einkommen)Steuersatz
bisherige Reichensteuerab 277.826 €45 %
neue Stufe 1ab 250.000 €45 %
neue Stufe 2ab 280.000 €47 %

Der Einstieg in die Reichensteuer rückt damit um fast 28.000 Euro nach unten. Neu ist die zweite Stufe mit 47 Prozent – ein Satz, den es in der bisherigen Einkommensteuer nicht gab.

Weitere Gegenfinanzierung

MaßnahmeÄnderung
HandwerkerbonusAbsetzbarkeit von 20 % → 15 %, Deckel von 1.200 € → 900 €/Jahr
Minijob-Pauschsteuervon 2 % → 5 % (trägt der Arbeitgeber)

Der gekürzte Handwerkerbonus trifft vor allem Eigenheimbesitzer, die regelmäßig Handwerker beauftragen. Wer 2026 noch größere Arbeiten plant, sollte prüfen, ob die Rechnungslegung vor dem Jahreswechsel günstiger ist.

Die höhere Minijob-Pauschsteuer belastet Arbeitgeber und kann sich indirekt auf Minijobber auswirken, wenn Arbeitgeber die Kosten über geringere Stunden oder langsamere Lohnanpassungen weitergeben.

Was fehlt: Ausgleich der kalten Progression

Der größte Kritikpunkt: Im Referentenentwurf ist kein Ausgleich der kalten Progression vorgesehen. In den vergangenen Jahren war das Standard – der Einkommensteuertarif wurde regelmäßig an die Inflation angepasst, damit Lohnerhöhungen, die nur die Teuerung ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Laut BMF wird der sogenannte Progressionsbericht erst im Herbst vorgelegt. Ob und wie die kalte Progression dann noch nachträglich eingebaut wird, ist offen.

Was das konkret bedeutet: Ein Teil der im Entwurf ausgewiesenen Entlastung gleicht nur den Inflationseffekt aus und ist keine echte Besserstellung. Ohne einen separaten Progressionsausgleich schrumpft die spürbare Entlastung – besonders für mittlere Einkommen ohne Kinder.

FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte den Entwurf deshalb scharf. Auch Ökonomen wiesen darauf hin, dass die Netto-Entlastung geringer ausfällt, wenn man die kalte Progression herausrechnet.

Zeitplan

SchrittTermin
Referentenentwurf (Ressortabstimmung)August 2026
Kabinettsbeschlussvoraussichtlich Herbst 2026
Bundestag und BundesratQ4 2026
Inkrafttreten Stufe 11. Januar 2027
Inkrafttreten Stufe 21. Januar 2028
Existenzminimumbericht (finale Zahlen)Herbst 2026

Was du jetzt tun solltest

Brutto-Netto für 2027 grob einschätzen

Die Reform ändert den Einkommensteuertarif – also den Kern der Netto-Berechnung. Sobald die finalen Tarife feststehen, aktualisieren wir unseren Brutto-Netto-Rechner für 2027.

Handwerkerleistungen prüfen

Wer ohnehin größere Handwerkerarbeiten plant, sollte die Rechnungsstellung nach Möglichkeit noch 2026 abschließen. Ab 2027 sinkt der Steuerbonus von maximal 1.200 Euro auf 900 Euro.

Minijob-Arbeitgeber: Kalkulation anpassen

Die Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Bei einem 538-Euro-Minijob sind das rund 16 Euro mehr pro Monat für den Arbeitgeber. Wer mehrere Minijobber beschäftigt, sollte das einplanen.

Fazit

Der Referentenentwurf bestätigt die Richtung des Koalitionsausschusses: Grundfreibetrag und Kindergeld steigen in zwei Stufen, Familien mit mittleren Einkommen werden um bis zu 600 Euro pro Jahr entlastet. Die Gegenfinanzierung über eine verschärfte Reichensteuer und den gekürzten Handwerkerbonus ist ebenfalls im Entwurf verankert. Der offene Punkt ist der fehlende Progressionsausgleich – ob er noch nachgeliefert wird, entscheidet sich im Herbst. Bis dahin bleibt die Frage, wie viel von den 10 Milliarden Euro echte Entlastung ist und wie viel nur die Inflation ausgleicht.

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