Referentenentwurf da: Das BMF hat den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform ab 2027 vorgelegt. Aus den politischen Eckpunkten des Koalitionsausschusses vom Juli sind jetzt konkrete Beträge geworden – inklusive einer Überraschung: Die kalte Progression wird vorerst nicht ausgeglichen.
Was im Entwurf steht
Die Reform kommt in zwei Stufen. Stufe 1 greift am 1. Januar 2027, Stufe 2 am 1. Januar 2028. Die volle Wirkung entfaltet sich erst ab 2028.
Stufe 1 – ab 1. Januar 2027
| Maßnahme | Änderung |
|---|---|
| Grundfreibetrag | +216 € auf ca. 12.564 € |
| Kinderfreibetrag | +300 € |
| Kindergeld | +8 €/Monat auf ca. 259 € |
| Entlastungsvolumen | rund 3 Mrd. € |
Stufe 2 – ab 1. Januar 2028
| Maßnahme | Änderung |
|---|---|
| Grundfreibetrag | weitere +336 € auf 12.900 € |
| Kindergeld | weitere +5 €/Monat auf 272 € |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | +200 € auf 1.430 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) | greift erst ab 70.600 € zvE |
| Entlastungsvolumen ab 2028 | insgesamt rund 10 Mrd. €/Jahr |
Die Zahlen für Grundfreibetrag und Kindergeld sind laut BMF noch unter dem Vorbehalt des Existenzminimumberichts, der im Herbst erwartet wird. Die Richtung gilt aber als gesetzt.
Was das für dein Netto bedeutet
Das BMF hat Beispielrechnungen veröffentlicht. Die Entlastung zeigt sich ab 2028 im Vergleich zu heute:
| Haushalt | Geschätzte Entlastung pro Jahr |
|---|---|
| Pflegekraft + Busfahrer/in (je 2.800 € brutto), 2 Kinder | +632 € |
| Erzieher/in + Elektriker/in (je 3.200 € brutto), 2 Kinder | +642 € |
| Lehrer/in + Ingenieur/in (je 5.000 € brutto), 2 Kinder | +678 € |
| Alleinerziehend, Pflegekraft (2.800 € brutto), 2 Kinder | +468 € |
| Alleinerziehend, Erzieher/in (3.200 € brutto), 2 Kinder | +471 € |
| Alleinerziehend, Lehrer/in (5.000 € brutto), 2 Kinder | +496 € |
Die Entlastung fällt bei Familien mit Kindern am deutlichsten aus – das war politisch auch so gewollt. Für kinderlose Singles mit mittlerem Einkommen ist die Wirkung geringer, weil die Kindergelderhöhung entfällt und die Tarifverschiebung allein weniger ausmacht.
Gegenfinanzierung: Was teurer wird
Die Entlastungen werden nicht nur durch Schulden finanziert. Der Entwurf enthält auch Mehrbelastungen:
Reichensteuer wird ausgeweitet
| Stufe | Grenze (zu versteuerndes Einkommen) | Steuersatz |
|---|---|---|
| bisherige Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
| neue Stufe 1 | ab 250.000 € | 45 % |
| neue Stufe 2 | ab 280.000 € | 47 % |
Der Einstieg in die Reichensteuer rückt damit um fast 28.000 Euro nach unten. Neu ist die zweite Stufe mit 47 Prozent – ein Satz, den es in der bisherigen Einkommensteuer nicht gab.
Weitere Gegenfinanzierung
| Maßnahme | Änderung |
|---|---|
| Handwerkerbonus | Absetzbarkeit von 20 % → 15 %, Deckel von 1.200 € → 900 €/Jahr |
| Minijob-Pauschsteuer | von 2 % → 5 % (trägt der Arbeitgeber) |
Der gekürzte Handwerkerbonus trifft vor allem Eigenheimbesitzer, die regelmäßig Handwerker beauftragen. Wer 2026 noch größere Arbeiten plant, sollte prüfen, ob die Rechnungslegung vor dem Jahreswechsel günstiger ist.
Die höhere Minijob-Pauschsteuer belastet Arbeitgeber und kann sich indirekt auf Minijobber auswirken, wenn Arbeitgeber die Kosten über geringere Stunden oder langsamere Lohnanpassungen weitergeben.
Was fehlt: Ausgleich der kalten Progression
Der größte Kritikpunkt: Im Referentenentwurf ist kein Ausgleich der kalten Progression vorgesehen. In den vergangenen Jahren war das Standard – der Einkommensteuertarif wurde regelmäßig an die Inflation angepasst, damit Lohnerhöhungen, die nur die Teuerung ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Laut BMF wird der sogenannte Progressionsbericht erst im Herbst vorgelegt. Ob und wie die kalte Progression dann noch nachträglich eingebaut wird, ist offen.
Was das konkret bedeutet: Ein Teil der im Entwurf ausgewiesenen Entlastung gleicht nur den Inflationseffekt aus und ist keine echte Besserstellung. Ohne einen separaten Progressionsausgleich schrumpft die spürbare Entlastung – besonders für mittlere Einkommen ohne Kinder.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte den Entwurf deshalb scharf. Auch Ökonomen wiesen darauf hin, dass die Netto-Entlastung geringer ausfällt, wenn man die kalte Progression herausrechnet.
Zeitplan
| Schritt | Termin |
|---|---|
| Referentenentwurf (Ressortabstimmung) | August 2026 |
| Kabinettsbeschluss | voraussichtlich Herbst 2026 |
| Bundestag und Bundesrat | Q4 2026 |
| Inkrafttreten Stufe 1 | 1. Januar 2027 |
| Inkrafttreten Stufe 2 | 1. Januar 2028 |
| Existenzminimumbericht (finale Zahlen) | Herbst 2026 |
Was du jetzt tun solltest
Brutto-Netto für 2027 grob einschätzen
Die Reform ändert den Einkommensteuertarif – also den Kern der Netto-Berechnung. Sobald die finalen Tarife feststehen, aktualisieren wir unseren Brutto-Netto-Rechner für 2027.
Handwerkerleistungen prüfen
Wer ohnehin größere Handwerkerarbeiten plant, sollte die Rechnungsstellung nach Möglichkeit noch 2026 abschließen. Ab 2027 sinkt der Steuerbonus von maximal 1.200 Euro auf 900 Euro.
Minijob-Arbeitgeber: Kalkulation anpassen
Die Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Bei einem 538-Euro-Minijob sind das rund 16 Euro mehr pro Monat für den Arbeitgeber. Wer mehrere Minijobber beschäftigt, sollte das einplanen.
Fazit
Der Referentenentwurf bestätigt die Richtung des Koalitionsausschusses: Grundfreibetrag und Kindergeld steigen in zwei Stufen, Familien mit mittleren Einkommen werden um bis zu 600 Euro pro Jahr entlastet. Die Gegenfinanzierung über eine verschärfte Reichensteuer und den gekürzten Handwerkerbonus ist ebenfalls im Entwurf verankert. Der offene Punkt ist der fehlende Progressionsausgleich – ob er noch nachgeliefert wird, entscheidet sich im Herbst. Bis dahin bleibt die Frage, wie viel von den 10 Milliarden Euro echte Entlastung ist und wie viel nur die Inflation ausgleicht.
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