🚫 Update 21. Juli 2026: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wurde erneut verschoben. Auch die für den 13. und 15. Juli vorgesehene Kabinettsbefassung ist ausgefallen. Ob es noch im Juli beschlossen wird, ist offen – die ersten Bundestagslesungen drohen sich in den Herbst zu verlagern.
Was ist passiert?
Der Referentenentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) liegt seit Anfang Juni vor, doch die politische Entscheidung lässt auf sich warten. Nachdem die Kabinettsberatung bereits vom 6. auf den 13. und dann auf den 15. Juli verschoben wurde, ist sie nun erneut geplatzt.
Laut der am 10. Juli veröffentlichten Kabinettzeitplanung führt das Bundeskanzleramt das PNOG zwar als Vorhaben, das „in Betracht” kommt – als mögliche Termine werden der 22. und 29. Juli 2026 genannt. Auf den konkreten Tagesordnungen beider Sitzungen taucht der Entwurf aber noch nicht auf. Aus Länderkreisen ist sogar von einer weiteren Verschiebung bis in den August die Rede.
Warum zögert die Regierung?
Mehrere Gründe werden für die Verzögerung genannt:
- Nachbesserungsbedarf im Kabinett: Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es offenbar erheblichen Klärungsbedarf.
- Verbändekritik: Der VDAB und der BPA fordern grundlegende Nachbesserungen, insbesondere bei der Tariftreue, den Beratungsbesuchen, den Entlastungsleistungen und den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige.
- Wahlkalender: Beobachter vermuten, dass die Regierung vor den Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt keinen zusätzlichen Streit um Leistungskürzungen in der Pflege riskieren will.
Was das für den Zeitplan bedeutet
| Schritt | Stand 21. Juli 2026 |
|---|---|
| Kabinettsbeschluss | erneut offen – 22./29. Juli nur „in Betracht” |
| Erste Bundestagslesung | frühestens Herbst 2026, sonst nach der Sommerpause |
| Ausschussberatungen | voraussichtlich erst Oktober/November |
| Bundesrat | Q4 2026 oder später |
| Inkrafttreten Kernpunkte | geplant 1. Januar 2027, aber zeitlich sehr knapp |
Sollte das Gesetz erst im Herbst oder gar im Spätherbst in den Bundestag eingebracht werden, wird der 1. Januar 2027 als Stichtag für viele Maßnahmen sehr sportlich. Einzelne Punkte könnten gestaffelt oder um einige Monate verschoben werden.
Was sich aus Sicht von Betroffenen nicht geändert hat
Der Referentenentwurf bleibt politisch umstritten. Für Arbeitnehmer und Pflegebedürftige sind weiterhin diese Eckpunkte relevant:
- Höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung
- Kinderlosen-Zuschlag +0,1 Prozentpunkte
- Pflegeversicherungsbeiträge auf Minijobs durch den Arbeitgeber
- Ehegatten-Mitversicherung enger gefasst, Zuschlag ab 2028
- Halbierter Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1
- Spätere Heimkosten-Zuschüsse durch längere Verweildauerstufen
- Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Was du jetzt tun solltest
Pflegegrad beantragen
Wer ohnehin einen Pflegegrad benötigt, sollte den Antrag nicht auf das Inkrafttreten des PNOG verschieben. Solange die neuen Regeln nicht gelten, werden Anträge nach dem aktuellen Recht geprüft. Bestandsschutz kann später greifen.
Pflegebedürftige und Angehörige im Blick behalten
Wer aktuell Leistungen bezieht oder ein Antragsverfahren führt, sollte keine abrupten Änderungen erwarten. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, bleibt das bisherige Recht in Kraft.
Beiträge kalkulieren
Kinderlose Arbeitnehmer und Besserverdiener sollten sich auf mögliche Beitragssteigerungen ab 2027 einstellen – vorausgesetzt, das Gesetz kommt rechtzeitig.
Fazit
Die Pflegereform ist im Juli in einen weiteren Stau geraten. Während sich die politischen Spitzen und Verbände noch streiten, müssen Betroffene vor allem geduldig bleiben – und den eigenen Antragstermin im Blick behalten. Sobald es eine konkrete Kabinettsentscheidung oder eine Lesung im Bundestag gibt, aktualisieren wir den Artikel.
Mehr lesen: