✅ Beschlossen am 10. Juli 2026: Nach Bundestag und Bundesrat ist die GKV‑Beitragssatzstabilisierung durch. Ziel: Beiträge stabil halten, Ausgaben begrenzen. Das bedeutet die Reform für Versicherte und Arbeitgeber.
Das wurde beschlossen
- Zuzahlungen: seit 2004 unverändert – nun einmalige Erhöhung um 50 %.
- Beitragsbemessungsgrenze (GKV): einmalig +300 € pro Monat.
- Zahnersatz: Festzuschüsse −10 % (Rückkehr auf Niveau vor 2020).
- Arzneimittel: zusätzlicher Herstellerabschlag; Apothekenrabatt wird erhöht.
- Krankenkassen: Begrenzung von Vergütungen für Führungskräfte sowie Ausgaben für Verwaltung und Werbung.
- Leistungskatalog: Kosten für homöopathische Arzneimittel und Cannabis‑Blüten werden nicht mehr erstattet.
- Psychotherapie: Begleitbeschluss fordert Sicherung der Versorgungskontinuität bei laufenden Behandlungen (Details folgen).
Was bedeutet das für dich?
- Verdienen über der (neuen) Beitragsbemessungsgrenze: Mehr Brutto ist stärker beitragspflichtig – potenziell höhere GKV‑Beiträge.
- Zuzahlungsgrenzen steigen – wer häufig Medikamente/Therapien nutzt, zahlt tendenziell mehr. Härtefall‑ und Befreiungsregeln bleiben (1 %/2 % vom Haushalts‑Bruttoeinkommen).
- Zahnersatz wird teurer, weil der Kassenanteil sinkt.
Zeitplan
Viele Regelungen greifen ab 2027. Einzelne Stichtage stehen im Gesetz bzw. folgen mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wir ergänzen konkrete Daten, sobald verfügbar.
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