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GKV‑Reform beschlossen: Zuzahlungen +50 %, höhere Bemessungsgrenze, weniger Zuschuss beim Zahnersatz

2 Min. Lesezeit

Bundestag und Bundesrat haben die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Zuzahlungen steigen einmalig um 50 %, die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 € pro Monat angehoben, die Festzuschüsse beim Zahnersatz sinken um 10 %. Härtefallgrenzen bleiben bestehen.

Beschlossen am 10. Juli 2026: Nach Bundestag und Bundesrat ist die GKV‑Beitragssatzstabilisierung durch. Ziel: Beiträge stabil halten, Ausgaben begrenzen. Das bedeutet die Reform für Versicherte und Arbeitgeber.

Das wurde beschlossen

  • Zuzahlungen: seit 2004 unverändert – nun einmalige Erhöhung um 50 %.
  • Beitragsbemessungsgrenze (GKV): einmalig +300 € pro Monat.
  • Zahnersatz: Festzuschüsse −10 % (Rückkehr auf Niveau vor 2020).
  • Arzneimittel: zusätzlicher Herstellerabschlag; Apothekenrabatt wird erhöht.
  • Krankenkassen: Begrenzung von Vergütungen für Führungskräfte sowie Ausgaben für Verwaltung und Werbung.
  • Leistungskatalog: Kosten für homöopathische Arzneimittel und Cannabis‑Blüten werden nicht mehr erstattet.
  • Psychotherapie: Begleitbeschluss fordert Sicherung der Versorgungskontinuität bei laufenden Behandlungen (Details folgen).

Was bedeutet das für dich?

  • Verdienen über der (neuen) Beitragsbemessungsgrenze: Mehr Brutto ist stärker beitragspflichtig – potenziell höhere GKV‑Beiträge.
  • Zuzahlungsgrenzen steigen – wer häufig Medikamente/Therapien nutzt, zahlt tendenziell mehr. Härtefall‑ und Befreiungsregeln bleiben (1 %/2 % vom Haushalts‑Bruttoeinkommen).
  • Zahnersatz wird teurer, weil der Kassenanteil sinkt.

Zeitplan

Viele Regelungen greifen ab 2027. Einzelne Stichtage stehen im Gesetz bzw. folgen mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wir ergänzen konkrete Daten, sobald verfügbar.

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