Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es springt ein, wenn du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist und die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
In den ersten sechs Wochen einer Krankheit bekommst du dein volles Gehalt weiter – das regelt § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Freiwillig Versicherte mit Krankengeld-Wahltarif
- Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I
- Beschäftigte in Elternzeit, unter bestimmten Voraussetzungen
Kein Anspruch
- Familienversicherte
- Minijobber unter 603 €
- Privat Versicherte – dort gelten eigene Regelungen
- Selbstständige ohne Wahltarif
- Rentner
Wie es berechnet wird
Die Berechnung folgt zwei Regeln – es gilt immer der niedrigere Wert:
- Regel 1: 70 % des Bruttogehalts
- Regel 2: 90 % des Nettogehalts
Vom Ergebnis gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, zusammen rund 12 %. Die Krankenversicherung zahlst du während des Krankengeldbezugs nicht.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze KV pro Monat | 5.812,50 € |
| 70 % davon | 4.068,75 € |
| Sozialabzüge, rund 12 % | − 488 € |
| Maximale Auszahlung | rund 3.581 € |
Rechenbeispiele
| Brutto | Netto | 70 % Brutto | 90 % Netto | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| 3.000 € | 2.067 € | 2.100 € | 1.860 € | rund 1.637 € |
| 4.500 € | 2.893 € | 3.150 € | 2.604 € | rund 2.292 € |
| 6.000 € | 3.676 € | 4.069 € | 3.308 € | rund 2.911 € |
Wie lange gezahlt wird
| Zeitraum | Wer zahlt | Was |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber | Volles Gehalt (Entgeltfortzahlung) |
| Woche 7 bis 78 | Krankenkasse | Krankengeld, höchstens 72 Wochen |
| Danach | Agentur für Arbeit | Nahtlosigkeitsregelung oder Reha-Antrag |
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Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Krankengeld?
Es beträgt 70 % vom Brutto, höchstens aber 90 % vom Netto – es gilt immer der niedrigere Wert. In der Praxis greift fast immer die 90-%-Regel. Davon gehen noch rund 12 % für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Ab wann zahlt die Krankenkasse?
Ab der siebten Krankheitswoche. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter – das regelt § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit, davon sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Bei einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Zählung.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Nein, es ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Für die Ermittlung deines Steuersatzes wird es zum übrigen Einkommen addiert, wodurch der Satz auf dein restliches Einkommen steigen kann. Wer mehr als 410 € im Jahr bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
Bekomme ich mehr Krankengeld, wenn ich mehr verdiene?
Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat. Wer darüber verdient, erhält trotzdem nicht mehr – das Krankengeld ist auf rund 3.581 € Auszahlung gedeckelt.
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