Krankengeld
Was Sie erhalten, wenn die Lohnfortzahlung endet – und wie Sie sich vorbereiten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld = 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto (der niedrigere Wert gilt)
- Wird ab der 7. Krankheitswoche von der Krankenkasse gezahlt
- Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen (davon 6 Wochen Lohnfortzahlung)
- Abzüge: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (ca. 12 %)
- Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es springt ein, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
In den ersten 6 Wochen einer Krankheit erhalten Sie Ihr volles Gehalt weiter – das ist gesetzlich geregelt (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab der 7. Woche übernimmt Ihre Krankenkasse und zahlt Krankengeld.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
✓ Anspruch
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Freiwillig Versicherte (mit Krankengeld-Wahltarif)
- Arbeitslose mit ALG I
- Beschäftigte in Elternzeit (unter bestimmten Voraussetzungen)
✗ Kein Anspruch
- Familienversicherte
- Minijobber (unter 603 €)
- Privat Versicherte (eigene Regelungen)
- Selbstständige ohne Wahltarif
- Rentner
Wie wird Krankengeld berechnet?
Die Berechnung folgt zwei Regeln – es gilt immer der niedrigere Wert:
Wichtig: Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (insgesamt ca. 12 %). Die Krankenversicherung zahlen Sie während des Krankengeldbezugs nicht.
Höchstgrenze 2026
Das Krankengeld wird maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berechnet. 2026 liegt diese bei 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr).
Wer mehr als 5.812,50 € brutto verdient, erhält trotzdem nicht mehr Krankengeld.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: 3.000 € Brutto (Steuerklasse 1)
Das sind rund 430 € weniger als das gewohnte Netto.
Beispiel 2: 4.500 € Brutto (Steuerklasse 1)
Das sind rund 590 € weniger als das gewohnte Netto.
Beispiel 3: 6.000 € Brutto (Steuerklasse 3)
Trotz hohem Gehalt: Die BBG deckelt das Krankengeld.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Blockfrist: Die 78 Wochen gelten innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Werden Sie wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, beginnt eine neue Zählung.
Krankengeld und Steuern
Krankengeld ist steuerfrei – Sie zahlen darauf keine Einkommensteuer. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld wird bei der Steuererklärung zum übrigen Einkommen addiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Dadurch kann der Steuersatz auf Ihr restliches Einkommen steigen.
Pflicht zur Steuererklärung: Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € Krankengeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
Krankengeld-Lücke schließen
Die Differenz zwischen Netto und Krankengeld kann mehrere hundert Euro betragen. Es gibt Möglichkeiten, diese Lücke zu verkleinern:
Private Zusatzversicherung, die die Differenz zwischen Krankengeld und Netto ausgleicht. Besonders sinnvoll für Besserverdiener über der BBG.
Das „Hamburger Modell" ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Job. Während der Wiedereingliederung erhalten Sie weiterhin Krankengeld.
Experten empfehlen 3–6 Monatsgehälter als Notgroschen. Bei längerer Krankheit kann das den Einkommensverlust abfedern.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt und sehen Sie, wie hoch Ihre Abzüge sind:
Zum Brutto-Netto-Rechner →Das sollten Sie mitnehmen
- Krankengeld ist deutlich weniger als Ihr Netto – planen Sie den Einkommensverlust ein
- Die 90-%-Netto-Regel begrenzt das Krankengeld stärker als die 70-%-Brutto-Regel
- Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen pro Krankheit innerhalb von 3 Jahren
- Krankentagegeld-Versicherung kann die Lücke schließen
- Krankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt)