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Krankengeld

Was Sie erhalten, wenn die Lohnfortzahlung endet – und wie Sie sich vorbereiten können.

Aktualisiert: 22. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld = 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto (der niedrigere Wert gilt)
  • Wird ab der 7. Krankheitswoche von der Krankenkasse gezahlt
  • Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen (davon 6 Wochen Lohnfortzahlung)
  • Abzüge: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (ca. 12 %)
  • Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
Aktuell: GKV- und Pflegereform laufen
GKV-Reform (12. Juni): Bundestag hat in 1. Lesung beraten – höhere Beitragsbemessungsgrenze, Eingriffe bei Familienversicherung und Minijob. Pflegereform (PNOG): Referentenentwurf seit 4. Juni, Verbändeanhörung am 10. Juni, Kabinettsbeschluss vor der Sommerpause geplant – Beitragssatz-Erhöhung 2027 wahrscheinlich. Beides wirkt sich indirekt auf das Krankengeld aus, da die Abzüge davon abhängen. → GKV-Reform · → Pflegereform-Zeitplan

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es springt ein, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

In den ersten 6 Wochen einer Krankheit erhalten Sie Ihr volles Gehalt weiter – das ist gesetzlich geregelt (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab der 7. Woche übernimmt Ihre Krankenkasse und zahlt Krankengeld.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

✓ Anspruch

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Freiwillig Versicherte (mit Krankengeld-Wahltarif)
  • Arbeitslose mit ALG I
  • Beschäftigte in Elternzeit (unter bestimmten Voraussetzungen)

✗ Kein Anspruch

  • Familienversicherte
  • Minijobber (unter 603 €)
  • Privat Versicherte (eigene Regelungen)
  • Selbstständige ohne Wahltarif
  • Rentner

Wie wird Krankengeld berechnet?

Die Berechnung folgt zwei Regeln – es gilt immer der niedrigere Wert:

Regel 1 70 % des Bruttogehalts
Regel 2 90 % des Nettogehalts
Es gilt Der niedrigere Betrag

Wichtig: Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (insgesamt ca. 12 %). Die Krankenversicherung zahlen Sie während des Krankengeldbezugs nicht.

Höchstgrenze 2026

Das Krankengeld wird maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berechnet. 2026 liegt diese bei 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr).

BBG KV/Monat5.812,50 €
70 % davon4.068,75 €
– Sozialabzüge (ca. 12 %)–488 €
Max. Krankengeld (Auszahlung)ca. 3.581 €

Wer mehr als 5.812,50 € brutto verdient, erhält trotzdem nicht mehr Krankengeld.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 3.000 € Brutto (Steuerklasse 1)

Bruttogehalt3.000 €
Nettogehalt (ca.)2.080 €
70 % vom Brutto2.100 €
90 % vom Netto1.872 €
Krankengeld (vor Abzügen)1.872 € ←
– Sozialabzüge (ca. 12 %)–225 €
Auszahlungca. 1.647 €

Das sind rund 430 € weniger als das gewohnte Netto.

Beispiel 2: 4.500 € Brutto (Steuerklasse 1)

Bruttogehalt4.500 €
Nettogehalt (ca.)2.850 €
70 % vom Brutto3.150 €
90 % vom Netto2.565 €
Krankengeld (vor Abzügen)2.565 € ←
– Sozialabzüge (ca. 12 %)–308 €
Auszahlungca. 2.257 €

Das sind rund 590 € weniger als das gewohnte Netto.

Beispiel 3: 6.000 € Brutto (Steuerklasse 3)

Bruttogehalt6.000 €
Nettogehalt (ca.)4.050 €
70 % vom Brutto (gedeckelt auf BBG)4.068,75 €
90 % vom Netto3.645 €
Krankengeld (vor Abzügen)3.645 € ←
– Sozialabzüge (ca. 12 %)–437 €
Auszahlungca. 3.208 €

Trotz hohem Gehalt: Die BBG deckelt das Krankengeld.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Woche 1–6
Entgeltfortzahlung – Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr volles Gehalt weiter.
Woche 7–78
Krankengeld – Die Krankenkasse zahlt (max. 72 Wochen für dieselbe Krankheit).
Ab Woche 79
Aussteuerung – Kein Krankengeld mehr. Ggf. Erwerbsminderungsrente oder ALG I.

Blockfrist: Die 78 Wochen gelten innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Werden Sie wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, beginnt eine neue Zählung.

Krankengeld und Steuern

Krankengeld ist steuerfrei – Sie zahlen darauf keine Einkommensteuer. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld wird bei der Steuererklärung zum übrigen Einkommen addiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Dadurch kann der Steuersatz auf Ihr restliches Einkommen steigen.

Pflicht zur Steuererklärung: Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € Krankengeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Krankengeld-Lücke schließen

Die Differenz zwischen Netto und Krankengeld kann mehrere hundert Euro betragen. Es gibt Möglichkeiten, diese Lücke zu verkleinern:

Krankentagegeld-Versicherung

Private Zusatzversicherung, die die Differenz zwischen Krankengeld und Netto ausgleicht. Besonders sinnvoll für Besserverdiener über der BBG.

Stufenweise Wiedereingliederung

Das „Hamburger Modell" ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Job. Während der Wiedereingliederung erhalten Sie weiterhin Krankengeld.

Finanzpolster aufbauen

Experten empfehlen 3–6 Monatsgehälter als Notgroschen. Bei längerer Krankheit kann das den Einkommensverlust abfedern.

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt und sehen Sie, wie hoch Ihre Abzüge sind:

Zum Brutto-Netto-Rechner →

Das sollten Sie mitnehmen

  • Krankengeld ist deutlich weniger als Ihr Netto – planen Sie den Einkommensverlust ein
  • Die 90-%-Netto-Regel begrenzt das Krankengeld stärker als die 70-%-Brutto-Regel
  • Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen pro Krankheit innerhalb von 3 Jahren
  • Krankentagegeld-Versicherung kann die Lücke schließen
  • Krankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt)