Update 25. September 2026 – zwei weitere Termine verstrichen, der Minister nennt den 30.
Von den drei Kabinettsterminen in der Tabelle unten sind der 16. und der 23. September ungenutzt vergangen. Das PNOG stand an beiden Tagen nicht auf der Tagesordnung.
Neu ist, woher der nächste Termin kommt: Linnemann selbst hat am 23. September im Gesundheitsausschuss den 30. September als Kabinettstermin genannt. Bisher stammten die Daten aus Verbandskreisen – jetzt steht der Minister dafür ein. Eine veröffentlichte Tagesordnung gibt es noch nicht.
Zwei inhaltliche Punkte hat er bestätigt: Die Streichung der Rentenkürzung für pflegende Angehörige bleibt – das ist die einzige datierte Änderung am Referentenentwurf vom 4. Juni. Und die am 11. September angekündigte Strukturkommission Pflege soll im Oktober eingesetzt werden, Ergebnisse spätestens im März 2027.
Das ist der eigentliche Befund: Eine Kommission, die im März 2027 liefert, kann nichts mehr zu einem Gesetz beitragen, das am 1. Januar 2027 greifen soll. Die Strukturfragen sind damit vertagt – die Beitragsfragen aber nicht.
Ein Kurswechsel und ein Loch: Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die im PNOG-Entwurf geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige streichen. Seine Ankündigung im BILD-Interview: den Punkt so korrigieren, „dass es keine Kürzungen gibt, sondern die Rentenpunkte erhalten bleiben”. Offen ist, woher die fehlenden Milliarden kommen.
Dies ist der neunte Artikel unserer Pflegereform-Serie: Eckpunkte (9.5.) · Verschiebung + 161 € (11.5.) · Warkens Details (14.5.) · Dritte Verschiebung (30.5.) · Referentenentwurf (4.6.) · Zeitplan (11.6.) · Erneut verschoben (21.7.) · Linnemann übernimmt (20.8.)
Worum es geht
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, arbeitet meist weniger oder gar nicht mehr – und erwirbt entsprechend weniger Rentenanwartschaften. Deshalb zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Das ist keine Sozialromantik, sondern ein Ausgleich für unbezahlte Arbeit, die das System sonst selbst leisten müsste.
Genau hier wollte der Entwurf sparen:
| Detail | Wert |
|---|---|
| Geplante Absenkung | Beiträge auf 70 % des bisherigen Niveaus |
| Wirkung auf neue Anwartschaften | rund −30 % in der Pflegezeit |
| Einsparung allein 2027 | rund 1,8 Mrd. € |
| Status | von Linnemann zur Streichung angekündigt |
Für die Betroffenen hätte das bedeutet: Wer heute pflegt, bekäme für diese Jahre knapp ein Drittel weniger Rente angerechnet – dauerhaft, nicht nur während der Pflege.
Dieser Punkt hatte in der Verbändeanhörung am 10. Juni die schärfste Kritik ausgelöst, und wir haben ihn in unserem Artikel vom 20. August als den politisch teuersten des Entwurfs bezeichnet. Er ist als erster gefallen.
Der Haken: gestrichen ist nicht finanziert
Eine Kürzung zurückzunehmen kostet genau so viel, wie sie sparen sollte. Die 1,8 Milliarden Euro für 2027 fehlen damit im Paket – und das Paket war von Anfang an als Sparpaket angelegt.
Linnemann selbst erwartet nach eigenen Angaben Mitte bis Ende September Ergebnisse zur Finanzierungsfrage. Bis dahin steht die Ankündigung, aber nicht die Gegenrechnung.
Der GKV-Spitzenverband hat einen Vorschlag gemacht, der die Last komplett verschiebt: Der Bund solle die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vollständig übernehmen – 5,3 Milliarden Euro. Das Argument dahinter: Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht um eine Leistung, die allein die Beitragszahler der Pflegeversicherung tragen müssten.
Ob der Finanzminister das mitmacht, ist offen. Genau am selben Tag, an dem das PNOG nicht ins Kabinett kam, hat dasselbe Kabinett eine Steuerreform beschlossen, deren Entlastungen zu erheblichen Teilen gegenfinanziert werden müssen.
Was unverändert im Entwurf steht
Der Kurswechsel betrifft einen Punkt. Die übrigen Einschnitte stehen weiter:
| Maßnahme | Status |
|---|---|
| Strengere Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 | unverändert |
| Einschnitte im Pflegegrad 1 | unverändert |
| Umbau der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (42 € im Monat) | unverändert |
| Sparrahmen des Gesetzes insgesamt | unverändert |
| Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,7 Beitragssatzpunkte | unverändert |
| Beitragspflicht für Minijobs (3,6 %, trägt der Arbeitgeber) | unverändert |
Wer also gehofft hat, dass mit der Rentenkürzung das ganze Sparpaket wackelt: Danach sieht es nicht aus. Im Gegenteil – fällt eine Einsparung weg, steigt der Druck auf die übrigen oder auf den Beitragssatz.
Der 2. September ist verstrichen
Unser Artikel vom 20. August hatte vorgerechnet, warum der 2. September der entscheidende Kabinettstermin war: Nur dann hätte das parlamentarische Verfahren direkt zum Sitzungsbeginn des Bundestags am 10. September starten können, mit genug Zeit für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Das PNOG stand an diesem Tag nicht auf der Tagesordnung. In der Kabinettplanung führte es lediglich als Vorhaben, das „in Betracht” kommt. Der Slot ging an das Einkommensteuerreformgesetz.
| Schritt | Stand 4. September 2026 |
|---|---|
| Referentenentwurf | liegt seit 4. Juni 2026 vor |
| Kabinettsbeschluss | sechsmal vertagt, weiter offen |
| Nächste mögliche Termine | 16., 23., 30. September |
| Rutsch in den Oktober | laut Branchenbeobachtern zunehmend wahrscheinlich |
| Bundestag | Sitzungsbetrieb ab 10. September möglich |
| Ziel-Inkrafttreten | 1. Januar 2027 – mit jeder Woche unsicherer |
Was das für dich bedeutet
Beschlossen ist nichts. Keine der genannten Zahlen gilt. Für die Praxis heißt das:
Wenn du Angehörige pflegst
Die Ankündigung ist eine gute Nachricht, aber noch kein Gesetzestext. Ändere nichts an deiner Planung, bis die Finanzierung geklärt ist – Linnemann selbst nennt Mitte bis Ende September. Bestehende Anwartschaften waren ohnehin nie betroffen; es ging immer um die Jahre ab Inkrafttreten.
Wenn du kinderlos und sozialversichert bist
Die zusätzlichen 0,1 Beitragssatzpunkte beim Kinderlosenzuschlag stehen unverändert im Entwurf – und wenn eine Einsparung wegfällt, wird die Beitragsseite eher wichtiger als unwichtiger. Bei 4.000 Euro Brutto sind das rund 4 Euro mehr im Monat, allein für den Arbeitnehmer. Was aktuell von deinem Brutto bleibt, rechnet unser Brutto-Netto-Rechner mit den geltenden Sätzen 2026.
Wenn du einen Pflegegrad beantragen willst
Die strengeren Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 sind nicht zurückgenommen. Ein Antrag nach heutigem Recht wird nach heutigem Recht beschieden – wer den Antrag ohnehin plant, sollte ihn nicht auf 2027 verschieben.
Fazit
Linnemann hat den unpopulärsten Punkt aus dem Erbe seiner Vorgängerin geräumt, und zwar den, der die schwächste Gruppe getroffen hätte. Das ist sauber begründbar: Rentenanwartschaften für Pflegearbeit zu kürzen, während man gleichzeitig mehr häusliche Pflege will, ist ein Widerspruch.
Bezahlt ist die Korrektur damit nicht. 1,8 Milliarden Euro fehlen für 2027, der GKV-Spitzenverband will die Aufgabe für 5,3 Milliarden ganz beim Bund sehen, und der Rest des Sparpakets steht unverändert. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob die Rentenkürzung kommt – sondern wer die Lücke schließt: der Bundeshaushalt, die Beitragszahler oder eine andere Leistung.
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