Neuer Minister, alter Entwurf: Seit dem 29. Juli 2026 ist Carsten Linnemann (CDU) Bundesgesundheitsminister. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das seine Vorgängerin Nina Warken vorbereitet hat, liegt weiter unbeschlossen im Haus. Die Erwartung von Verbänden und Teilen der Koalition: Linnemann nachbessert, bevor das Kabinett entscheidet.
Dies ist der achte Artikel unserer Pflegereform-Serie: Eckpunkte (9.5.) · Verschiebung + 161 € (11.5.) · Warkens Details (14.5.) · Dritte Verschiebung (30.5.) · Referentenentwurf (4.6.) · Zeitplan (11.6.) · Erneut verschoben (21.7.)
Der Stand: fünfmal vertagt und kein Beschluss
Seit Mai wurde der Kabinettsbeschluss zum PNOG immer wieder vertagt – vom 6. auf den 13., dann den 15., dann den 22. und 29. Juli. Alle Juli-Termine sind ohne Befassung verstrichen. Damit ist der Entwurf, der seit dem 4. Juni vorliegt, seit zweieinhalb Monaten in der Warteschleife.
| Detail | Stand 20. August 2026 |
|---|---|
| Referentenentwurf | liegt seit 4. Juni 2026 vor |
| Kabinettsbeschluss | nicht erfolgt |
| Mögliche Termine | 2., 16., 23., 30. September 2026 (nicht bestätigt) |
| Zuständig | Carsten Linnemann (CDU), seit 29. Juli |
| Bundestag | Sitzungsbetrieb erst ab 10. September |
| Ziel-Inkrafttreten | 1. Januar 2027 |
Warum der 2. September der entscheidende Termin ist
Von den vier September-Terminen ist nur der erste wirklich brauchbar. Der Grund ist reine Verfahrensarithmetik: Nach dem Kabinettsbeschluss braucht das Gesetz eine Bundesrats-Stellungnahme, drei Lesungen im Bundestag, Ausschussberatungen und am Ende den zweiten Bundesrats-Durchgang. Der Bundestag kommt aus der Sommerpause aber erst am 10. September zusammen.
Der Branchenverband VDAB rechnet deshalb vor: Nur bei einem Kabinettsbeschluss am 2. September kann das parlamentarische Verfahren direkt zum Sitzungsbeginn starten – und nur dann bleibt genug Zeit, das PNOG noch in diesem Jahr zu verabschieden und zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Fällt der 2. September aus, verschiebt sich das Inkrafttreten realistisch nach hinten.
Kanzler Merz hatte bereits Mitte Juli nur noch angekündigt, die Reform komme „im Herbst auf die Tagesordnung” – ohne Datum.
Was Linnemann übernimmt
Der Entwurf setzt fast vollständig auf Mehreinnahmen und Leistungskürzungen. Die Punkte, die dein Netto und deine Pflegeleistungen direkt betreffen:
Auf der Beitragsseite
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Kinderlosenzuschlag | von 0,6 auf 0,7 Beitragssatzpunkte – trägt allein der Arbeitnehmer |
| Beitragsbemessungsgrenze | steigt – höhere Beiträge für Gutverdiener |
| Minijobs | Arbeitgeber zahlt künftig 3,6 % Pflegeversicherung (bisher beitragsfrei) |
| Ehegatten-Mitversicherung | Zuschlag bei kostenfreier Mitversicherung |
Für Kinderlose bedeuten die zusätzlichen 0,1 Beitragssatzpunkte bei 4.000 Euro Brutto rund 4 Euro mehr pro Monat – Arbeitnehmeranteil, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Was von deinem Brutto nach den aktuell geltenden Sätzen übrig bleibt, rechnet unser Brutto-Netto-Rechner aus; die PNOG-Sätze sind dort noch nicht hinterlegt, weil sie nicht beschlossen sind.
Auf der Leistungsseite
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Pflegegrad-Begutachtung | strengere Voraussetzungen |
| Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 | halbiert |
| Heimkosten-Zuschüsse | greifen später |
| Rentenbeiträge für pflegende Angehörige | gekürzt – neue Anwartschaften sinken um rund 30 % |
Der letzte Punkt ist der, der in der Verbändeanhörung am 10. Juni die schärfste Kritik ausgelöst hat. Die Pflegeversicherung zahlt bislang Rentenbeiträge für Angehörige, die zu Hause pflegen. Sinken diese Beiträge, sinkt die eigene Rente derjenigen, die unbezahlte Pflegearbeit leisten – um etwa ein Drittel der in dieser Zeit neu erworbenen Anwartschaften.
Was die Verbände von Linnemann fordern
Ende Juli, direkt nach dem Amtswechsel, haben die Pflegeverbände ihre Forderungen adressiert – und sie zielen nicht auf Details, sondern auf die Grundrichtung:
- SoVD (Michaela Engelmeier): Die Pflegereform dürfe „keine Sparreform” werden.
- VdK: kritisiert die mangelnde gesellschaftliche Lastenverteilung – die Kosten träfen einseitig Beitragszahler und Pflegebedürftige.
- bpa (private Anbieter): Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Refinanzierung müssten weg.
- bad (ambulante Dienste): Die geplante Limitierung der Refinanzierung von Kostensteigerungen gefährde mittelständische Pflegedienste und müsse aus dem Entwurf gestrichen werden.
- Deutscher Pflegerat: verlangt echte Mitgestaltung statt „symbolischer Beteiligung”.
Gegenläufig positioniert sich der BKK Dachverband: Er warnt davor, die Inhalte weiter aufzuweichen – ohne die Einsparungen fehlt die Finanzierung, und dann steigt der Beitragssatz stärker.
Genau darin liegt Linnemanns Dilemma. Jede Nachbesserung auf der Leistungsseite muss auf der Beitragsseite gegenfinanziert werden. Wer den halbierten Entlastungsbetrag zurücknimmt und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige unangetastet lässt, braucht das Geld anderswo – und das heißt im Ergebnis: höhere Beiträge.
Was das für dich bedeutet
Noch ist nichts beschlossen. Keine der oben genannten Zahlen gilt. Für die Praxis heißt das:
Wenn du kinderlos und sozialversichert bist
Die 0,1 Beitragssatzpunkte sind der wahrscheinlichste Teil des Pakets – Beitragserhöhungen überleben das parlamentarische Verfahren erfahrungsgemäß eher als Leistungskürzungen. Bei 4.000 Euro Brutto plane rund 4 Euro monatlich ein, ab frühestens Januar 2027.
Wenn du Angehörige pflegst
Die Kürzung der Rentenbeiträge steht auf der Liste der wahrscheinlichen Korrekturen. Sie ist der politisch teuerste Punkt des Entwurfs und war in der Anhörung am stärksten umstritten. Abwarten ist hier vernünftiger als umplanen.
Wenn du einen Pflegegrad beantragen willst
Der Entwurf verschärft die Begutachtung. Ein Antrag nach heutigem Recht wird nach heutigem Recht beschieden. Wer den Antrag ohnehin plant, sollte ihn nicht auf 2027 verschieben.
Wenn du einen Minijob hast
Die 3,6 Prozent Pflegeversicherung trägt der Arbeitgeber, nicht du. Dein Auszahlungsbetrag ändert sich dadurch nicht – wohl aber die Kalkulation deines Arbeitgebers.
Zeitplan
| Schritt | Stand 20. August 2026 |
|---|---|
| Referentenentwurf | liegt vor (4. Juni) |
| Verbändeanhörung | erfolgt (10. Juni) |
| Überarbeitung durch das BMG | erwartet, Umfang offen |
| Kabinettsbeschluss | 2., 16., 23. oder 30. September (unbestätigt) |
| Erste Lesung Bundestag | frühestens ab 10. September |
| Ausschussberatungen | Oktober/November |
| Bundestag und Bundesrat | Q4 2026 – nur bei Kabinett am 2.9. realistisch |
| Inkrafttreten | Ziel 1. Januar 2027 |
Fazit
Nach fünf Vertagungen ist das PNOG von einem Zeitplanproblem zu einem inhaltlichen geworden. Der Entwurf hat die Verbändeanhörung nicht überstanden, ohne dass an drei Stellen Korrekturbedarf offenkundig wurde: halbierter Entlastungsbetrag, gekürzte Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, spätere Heimkosten-Zuschüsse. Der Amtswechsel gibt der Regierung die Gelegenheit, genau das zu tun, ohne es als Rückzug zu verkaufen.
Der Preis dafür ist Zeit, und die ist knapp. Ob Linnemann einen überarbeiteten Entwurf schon am 2. September ins Kabinett bringt, ist die eigentliche Frage der nächsten zwei Wochen. Verpasst er den Termin, wird aus dem 1. Januar 2027 aller Wahrscheinlichkeit nach ein späteres Datum – und die Beitragserhöhungen, mit denen die Pflegekassen für 2027 rechnen, müssten anders geschlossen werden.
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