Update 9. September 2026 – der Gesetzentwurf liegt im Bundestag
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf am 7. September als Drucksache 21/7859 eingebracht. Damit liegen die amtlichen Zahlen vor: Die Steuer je Zigarette steigt von 12,28 auf 17,41 Cent (2030), Feinschnitt um 73 Prozent, E-Liquids bekommen einen eigenen Tarif. Erwartete Mehreinnahmen bis 2030: 3,589 Mrd. €.
Zu den Preisen unten: Die Drucksache nennt für die 20er-Packung 8,77 € (2027) bis 11,36 € (2030). Das ist der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis nach § 3 Abs. 7 TabStG – über alle Preislagen gemittelt und allein zur Berechnung der Mindeststeuer gedacht, nicht der Ladenpreis einer üblichen Schachtel. Die Tabelle unten steht auf der Ladenpreis-Basis der Branchenmedien und ist damit nicht falsch, aber eine andere Größe als die amtliche Reihe.
Der Stichtag ist weg: Am 1. September 2026 steigt die Tabaksteuer nicht. Das Kabinett hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf des Tabaksteueränderungsgesetzes beschlossen, der den September-Termin ersetzt – durch vier Jahresstufen von 2027 bis 2030.
Im Juni haben wir über den Entwurf aus dem Finanzministerium berichtet: zwei Stufen, die erste am 1. September 2026 mit +14,8 Prozent. Damals hielten wir schon fest, was noch offen war – ausdrücklich auch eine „Verschiebung des Stichtags (z. B. auf 1. Oktober oder 1. Januar 2027)”. Genau das ist eingetreten.
Was das Kabinett beschlossen hat
| Detail | Wert |
|---|---|
| Kabinettsbeschluss | 6. Juli 2026 |
| Erste Stufe | 1. Januar 2027 (nicht 1. September 2026) |
| Anzahl der Stufen | vier – jährlich bis 1. Januar 2030 |
| Betroffene Produkte | Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren, Pfeifen- und Shisha-Tabak, erhitzter Tabak, E-Liquids |
| Status | Gesetzentwurf im Bundestag, noch nicht verabschiedet |
| Späteste Verkündung | Anfang Oktober 2026 (wegen der Steuerzeichen) |
Neu gegenüber dem alten Entwurf ist nicht nur der Termin, sondern die Struktur: Statt eines Sprungs und eines Nachschlags wird die Erhöhung auf vier gleichmäßige Jahresschritte verteilt. Neu ist außerdem die Reichweite: E-Liquids stehen diesmal ausdrücklich auf der Liste – im Juni-Entwurf waren sie noch ausgenommen. Zu Nikotinbeuteln (Snus) macht der beschlossene Entwurf nach den vorliegenden Berichten keine Angabe.
Die Preisstufen im Überblick
Für eine 20er-Packung Zigaretten im Durchschnitt, auf Basis der Branchenmedien (die amtliche Reihe der Drucksache 21/7859 steht auf einer anderen Grundlage – siehe Update oben):
| Ab | Preis je Packung | Mehr als heute |
|---|---|---|
| heute | ca. 8,00 € | – |
| 1.1.2027 | 9,10 € | + 1,10 € |
| 1.1.2028 | 9,91 € | + 1,91 € |
| 1.1.2029 | 10,81 € | + 2,81 € |
| 1.1.2030 | 11,78 € | + 3,78 € |
Über die vier Stufen summiert sich das auf ein Plus von rund 47 Prozent gegenüber heute.
Was das im Monat kostet
Wer eine Packung pro Tag raucht, kommt auf 365 Packungen im Jahr. Gerechnet gegen den heutigen Durchschnittspreis von rund 8 Euro:
| Ab | Mehrkosten pro Monat | Mehrkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| 2027 | + 33 € | + 402 € |
| 2028 | + 58 € | + 697 € |
| 2029 | + 85 € | + 1.026 € |
| 2030 | + 115 € | + 1.380 € |
Das sind Bruttobeträge aus dem Haushaltsbudget – anders als bei Steuern auf das Einkommen gibt es hier keinen Freibetrag und keine Absetzbarkeit. Ein Raucher mit einer Packung am Tag zahlt 2030 also gut 1.380 Euro pro Jahr mehr als heute, allein durch die Steuer.
Was bis zum 1. September zu tun ist: nichts
Die praktische Konsequenz ist unspektakulär, aber wichtig: Hamsterkäufe vor dem 1. September lohnen sich nicht. Es gibt keinen Stichtag mehr, auf den man sich einstellen müsste. Wer im Juni von der geplanten Erhöhung gelesen hatte und für Ende August Vorräte eingeplant hat, kann das streichen.
Der nächste relevante Termin ist der 1. Januar 2027 – und selbst der steht unter Vorbehalt, solange das Gesetz nicht verabschiedet ist.
Warum sich der Termin verschoben hat
Der September-Termin war an die Gegenfinanzierung des Tankrabatts gekoppelt: Der Bund hatte im April 2026 rund 3 Milliarden Euro Energiesteuer-Einnahmen aufgegeben und brauchte schnell eine Gegenposition. Ein Stichtag mitten im Jahr ist steuertechnisch aber teuer: Hersteller und Handel brauchen neue Steuerzeichen (die Banderolen auf der Packung), und die müssen mit Vorlauf bestellt werden.
Genau diese Frist ist jetzt der Engpass. Das Gesetz muss spätestens Anfang Oktober verkündet sein, damit die Unternehmen die Steuerzeichen für den 1. Januar 2027 beziehen können. Bei einem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli und einem Bundesrat, der sechs Wochen Zeit für seine Stellungnahme hat, ist das ein sehr enger Korridor.
Der Umstieg auf vier Jahresstufen löst zugleich ein politisches Problem: Ein Sprung von 14,8 Prozent auf einmal hätte den Schwarzmarkt-Effekt maximiert, vor dem der Bund der Steuerzahler gewarnt hatte. Kleinere Schritte sind für die Einnahmeprognose stabiler – das Kalkül ist dasselbe wie bei jeder Verbrauchsteuer: langsam genug, dass die Ausweichbewegung sich nicht lohnt.
Was noch offen ist
| Schritt | Stand 20. August 2026 |
|---|---|
| Kabinettsbeschluss | erfolgt am 6. Juli 2026 |
| Bundesrat (Stellungnahme) | bis zu sechs Wochen |
| Bundestag (Lesungen, Ausschuss) | läuft, noch nicht abgeschlossen |
| Verkündung | bis Anfang Oktober 2026 nötig |
| Inkrafttreten Stufe 1 | 1. Januar 2027 |
| Letzte Stufe | 1. Januar 2030 |
Der wichtigste offene Punkt: Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, im Bundestag höhere Sätze anzustreben als im Regierungsentwurf. Die Zahlen in der Tabelle oben sind also eine Untergrenze, nicht das Ergebnis. Ob am Ende 11,78 Euro für 2030 stehen oder mehr, entscheidet das parlamentarische Verfahren im Herbst.
Einordnung
Für den Bundeshaushalt ist die Streckung ein Kompromiss: Die 2,8 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr, mit denen das Finanzministerium im Juni gerechnet hatte, kommen später und zunächst in kleineren Tranchen. Für Raucher ist die Nachricht kurzfristig eine Entlastung und langfristig das Gegenteil – der Endpunkt liegt mit 11,78 Euro höher als alles, was im Juni-Entwurf stand, nur eben vier Jahre später.
Und für alle, die im Juni vom 1. September gelesen haben, bleibt die nüchterne Lehre: Ein Referentenentwurf ist kein Gesetz. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sind Termin und Höhe Planung.
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