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Sozialabgaben erklärt

Die vier Säulen der Sozialversicherung und was sie für Ihr Gehalt bedeuten.

Aktualisiert: 22. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • 4 Sozialversicherungen: RV (18,6%), KV (14,6% + Zusatzbeitrag), PV (3,6%), AV (2,6%)
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur Hälfte
  • Beitragsbemessungsgrenzen: RV/AV 8.450 €, KV/PV 5.812,50 € (2026)
  • Kinderlose zahlen 0,6% mehr Pflegeversicherung ab 23 Jahren
  • Sozialabgaben sichern Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit

Die 4 Sozialversicherungen

RV

Rentenversicherung

18,6% (9,3% AN)

Sichert Ihre Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 €/Monat (bundeseinheitlich)
KV

Krankenversicherung

14,6% + Zusatzbeitrag

Finanziert Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Krankengeld. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse (Ø 2,9% in 2026).

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €/Monat
Aktuell: Pflegereform 2027 in Vorbereitung
Bundesgesundheitsministerin Warken hat am 14. Mai 2026 erste Details vorgelegt: Defizit der Pflegeversicherung bei 7,5 Mrd. € (2027), härtere Pflegegrad-Begutachtung, Heimbewohner sollen 6 Monate länger den vollen Eigenanteil zahlen, Beitragsbemessungsgrenze soll für Besserverdiener angehoben werden. → Alle Details und Auswirkungen
PV

Pflegeversicherung

3,6% (+ 0,6% kinderlos)

Finanziert Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6%. Ab dem 2. Kind gibt es Abschläge.

Kinderlos-Zuschlag: +0,6% (nur AN)
AV

Arbeitslosenversicherung

2,6% (1,3% AN)

Finanziert Arbeitslosengeld I und Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung. Die Beiträge werden je zur Hälfte getragen.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 €/Monat (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenzen

Oberhalb dieser Grenzen werden keine weiteren Sozialabgaben berechnet:

Versicherung Monat Jahr
KV / PV 5.812,50 € 69.750 €
RV / AV (West) 8.450,00 € 101.400 €
RV / AV (Ost) 7.450,00 € 89.400 €

Arbeitgeber- vs. Arbeitnehmeranteil

Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich hälftig geteilt:

  • Arbeitnehmer: ca. 20% des Bruttogehalts
  • Arbeitgeber: ca. 20% zusätzlich zum Brutto

Ausnahme: Der Kinderlos-Zuschlag zur PV wird nur vom Arbeitnehmer getragen.

Sehen Sie Ihre Sozialabgaben im Detail:

Zum Brutto-Netto-Rechner →

Das sollten Sie mitnehmen

  • Sozialabgaben sind keine 'Steuern' – Sie erhalten Gegenleistungen (Rente, Gesundheit, etc.)
  • Arbeitgeber zahlt genauso viel wie Sie – echte Gehaltskosten sind höher als Ihr Brutto
  • Beitragsbemessungsgrenzen schützen Gutverdiener vor zu hohen Abgaben
  • Kinderlose: 0,6% mehr Pflegeversicherung – bei Geburt automatisch angepasst
  • Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner für genaue Berechnung Ihrer Sozialabgaben