Die vier Säulen
Rentenversicherung (RV)
18,6 %Krankenversicherung (KV)
14,6 % + ZBPflegeversicherung (PV)
3,6 %Arbeitslosenversicherung (AV)
2,6 %Beitragsbemessungsgrenzen
Oberhalb dieser Grenzen werden keine weiteren Beiträge berechnet. Wer darüber verdient, zahlt absolut denselben Betrag wie jemand genau an der Grenze – der prozentuale Anteil am Gehalt sinkt also.
| Versicherung | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 € | 101.400 € |
Wer zahlt was
Arbeitnehmer
- Rentenversicherung 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung 1,3 %
- Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung 1,8 %, kinderlos ab 23 zusätzlich 0,6 %
Zusammen rund 20 % vom Brutto.
Arbeitgeber
- Dieselben Anteile bei RV, AV, KV und PV
- Zusätzlich Umlagen für Lohnfortzahlung
- Zusätzlich Umlage für Insolvenzgeld
- Nicht beteiligt am Kinderlos-Zuschlag
Ebenfalls rund 20 %, oben auf dein Brutto.
Was du dir merken solltest
Häufige Fragen
Wie hoch sind meine Sozialabgaben insgesamt?
Rund 20 % vom Bruttogehalt. Bei 3.000 € brutto sind das etwa 653 € – aufgeteilt auf Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 % plus ggf. 0,6 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).
Was passiert oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Nichts mehr. Einkommen über der Grenze bleibt beitragsfrei. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 5.812,50 € im Monat, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 €. Wer mehr verdient, zahlt absolut gleich viel wie jemand genau an der Grenze.
Warum zahle ich als Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Der Zuschlag von 0,6 % gilt für Kinderlose ab 23 Jahren und wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Sobald ein Kind geboren wird, entfällt er dauerhaft. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag zusätzlich, gestaffelt bis zum fünften Kind.
Zahlt der Arbeitgeber wirklich genauso viel?
Bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ja, die Beiträge werden hälftig geteilt. Beim Kinderlos-Zuschlag zur Pflegeversicherung nicht – den trägst du allein. Dazu kommen für den Arbeitgeber noch Umlagen für Lohnfortzahlung und Insolvenzgeld.
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