Sozialabgaben erklärt
Die vier Säulen der Sozialversicherung und was sie für Ihr Gehalt bedeuten.
Das Wichtigste in Kürze
- 4 Sozialversicherungen: RV (18,6%), KV (14,6% + Zusatzbeitrag), PV (3,6%), AV (2,6%)
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur Hälfte
- Beitragsbemessungsgrenzen: RV/AV 8.450 €, KV/PV 5.812,50 € (2026)
- Kinderlose zahlen 0,6% mehr Pflegeversicherung ab 23 Jahren
- Sozialabgaben sichern Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit
Die 4 Sozialversicherungen
Rentenversicherung
18,6% (9,3% AN)Sichert Ihre Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Krankenversicherung
14,6% + ZusatzbeitragFinanziert Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Krankengeld. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse (Ø 2,9% in 2026).
Pflegeversicherung
3,6% (+ 0,6% kinderlos)Finanziert Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6%. Ab dem 2. Kind gibt es Abschläge.
Arbeitslosenversicherung
2,6% (1,3% AN)Finanziert Arbeitslosengeld I und Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung. Die Beiträge werden je zur Hälfte getragen.
Beitragsbemessungsgrenzen
Oberhalb dieser Grenzen werden keine weiteren Sozialabgaben berechnet:
Arbeitgeber- vs. Arbeitnehmeranteil
Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich hälftig geteilt:
- Arbeitnehmer: ca. 20% des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: ca. 20% zusätzlich zum Brutto
Ausnahme: Der Kinderlos-Zuschlag zur PV wird nur vom Arbeitnehmer getragen.
Sehen Sie Ihre Sozialabgaben im Detail:
Zum Brutto-Netto-Rechner →Das sollten Sie mitnehmen
- Sozialabgaben sind keine 'Steuern' – Sie erhalten Gegenleistungen (Rente, Gesundheit, etc.)
- Arbeitgeber zahlt genauso viel wie Sie – echte Gehaltskosten sind höher als Ihr Brutto
- Beitragsbemessungsgrenzen schützen Gutverdiener vor zu hohen Abgaben
- Kinderlose: 0,6% mehr Pflegeversicherung – bei Geburt automatisch angepasst
- Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner für genaue Berechnung Ihrer Sozialabgaben