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Grundlagen 6 Min. Lesezeit Stand:

Sozialabgaben erklärt

Vier Versicherungen, rund 20 % vom Brutto – und noch einmal so viel zahlt der Arbeitgeber obendrauf. Hier steht, welcher Beitrag wofür abgeht.

Nettivo Redaktion

Fachlich geprüft · Stand Juni 2026

Die vier Säulen

Rentenversicherung (RV)

18,6 %
Sichert Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Dein Anteil beträgt 9,3 %, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Grenze 2026: 8.450 € im Monat, bundeseinheitlich.

Krankenversicherung (KV)

14,6 % + ZB
Finanziert Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente und Krankengeld. Der Zusatzbeitrag variiert je Kasse, im Schnitt 2,9 %. Auch er wird hälftig geteilt. Grenze 2026: 5.812,50 € im Monat.

Pflegeversicherung (PV)

3,6 %
Finanziert Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag – allein, ohne Arbeitgeberanteil. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag gestaffelt.

Arbeitslosenversicherung (AV)

2,6 %
Finanziert Arbeitslosengeld I und die Arbeitsvermittlung. Dein Anteil beträgt 1,3 %. Grenze 2026: 8.450 € im Monat, bundeseinheitlich.

Beitragsbemessungsgrenzen

Oberhalb dieser Grenzen werden keine weiteren Beiträge berechnet. Wer darüber verdient, zahlt absolut denselben Betrag wie jemand genau an der Grenze – der prozentuale Anteil am Gehalt sinkt also.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Versicherungpro Monatpro Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450,00 € 101.400 €
Ab 2026 gelten die Grenzen für RV und AV bundeseinheitlich – die Unterscheidung zwischen West und Ost ist entfallen.

Wer zahlt was

Arbeitnehmer

  • Rentenversicherung 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung 1,3 %
  • Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung 1,8 %, kinderlos ab 23 zusätzlich 0,6 %

Zusammen rund 20 % vom Brutto.

Arbeitgeber

  • Dieselben Anteile bei RV, AV, KV und PV
  • Zusätzlich Umlagen für Lohnfortzahlung
  • Zusätzlich Umlage für Insolvenzgeld
  • Nicht beteiligt am Kinderlos-Zuschlag

Ebenfalls rund 20 %, oben auf dein Brutto.

Was du dir merken solltest

Häufige Fragen

Wie hoch sind meine Sozialabgaben insgesamt?

Rund 20 % vom Bruttogehalt. Bei 3.000 € brutto sind das etwa 653 € – aufgeteilt auf Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 % plus ggf. 0,6 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).

Was passiert oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?

Nichts mehr. Einkommen über der Grenze bleibt beitragsfrei. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 5.812,50 € im Monat, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 €. Wer mehr verdient, zahlt absolut gleich viel wie jemand genau an der Grenze.

Warum zahle ich als Kinderlose mehr Pflegeversicherung?

Der Zuschlag von 0,6 % gilt für Kinderlose ab 23 Jahren und wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Sobald ein Kind geboren wird, entfällt er dauerhaft. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag zusätzlich, gestaffelt bis zum fünften Kind.

Zahlt der Arbeitgeber wirklich genauso viel?

Bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ja, die Beiträge werden hälftig geteilt. Beim Kinderlos-Zuschlag zur Pflegeversicherung nicht – den trägst du allein. Dazu kommen für den Arbeitgeber noch Umlagen für Lohnfortzahlung und Insolvenzgeld.

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