📅 Stand 22. Juni 2026: Die offizielle Übergabe des Berichts an die Bundesregierung erfolgt am Dienstag, 23. Juni 2026. Inhalte und Empfehlungen sind durch Berichte von FAZ, dpa, tagesschau und t-online bereits weitgehend bekannt. Wir aktualisieren den Artikel nach der offiziellen Vorstellung.
🆕 Update 23. Juni 2026, 9:30 Uhr – Bericht offiziell übergeben
- Übergabe erfolgt: Kommissions-Co-Vorsitzende Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise haben den Abschlussbericht heute Morgen an Kanzler Merz und Ministerin Bas übergeben. Final sind es 33 Empfehlungen (statt der zuvor kolportierten ~30).
- „Kein Rosinenpicken”: Merz und Bas kündigten an, das Paket vollständig umzusetzen. Merz: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.” Bas: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk.”
- Begründung Kommission: Janda und Klose (SPD) betonen, das Paket funktioniere nur als Ganzes – einzelne Bausteine bedingen sich gegenseitig (Kröten-Schlucken-Logik).
- Zeitplan konkretisiert: Koalitionsausschuss am 1. Juli soll das politische Commitment liefern. Erste Gesetzentwürfe nach der Sommerpause / Ende 2026, Inkrafttreten Anfang 2027 angestrebt.
- Volumen Kapitalrente: Merz beziffert das Investitionsvolumen auf mindestens 30 Mrd. € pro Jahr zusätzlich für die Wirtschaft – er erwartet „eine neue Wachstums- und Beschäftigungsdynamik”.
- Keine Leistungskürzungen: Merz versprach ausdrücklich, dass es keine Kürzungen bestehender Rentenleistungen geben werde. Ziel sei mittelfristig ein steigendes Rentenniveau bei sinkenden Beiträgen.
Worum es geht
Die Alterssicherungskommission unter Vorsitz von Constanze Janda (Sozialrechtsprofessorin) und Frank-Jürgen Weise (früherer Chef der Bundesagentur für Arbeit) wurde im Januar 2026 von der Bundesregierung eingesetzt. Auftrag: Vorschläge erarbeiten, wie die gesetzliche Rente trotz alternder Bevölkerung langfristig finanzierbar bleibt.
Nach rund 150 Sitzungsstunden in 20 Sitzungen liegt der Abschlussbericht jetzt vor: ein rund 80 Seiten starkes Konzept mit etwa 30 Einzelempfehlungen. Am Dienstag wird das 13-köpfige Gremium den Bericht offiziell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben.
Die wichtigsten Fakten in Kürze
| Detail | Wert |
|---|---|
| Übergabe Bericht | 23. Juni 2026 (Dienstag) |
| Empfehlungen | rund 30, in 5,5 Monaten erarbeitet |
| Kapitalrente Start | 2028 |
| Kapitalrente Endausbau | 2 % vom Brutto (je 1 % AN/AG) |
| Beitragssatz GRV 2028 | 19,9 % (bisher 18,6 %) |
| Rentenalter 2041 | 67,5 Jahre |
| Rentenalter 2051 | 68 Jahre |
| Rente mit 63 | soll abgeschafft werden |
| Status | Empfehlung, kein Gesetz |
Was die Kommission konkret vorschlägt
1. Rentenalter wird an die Lebenserwartung gekoppelt
Das Renteneintrittsalter soll künftig automatisch mit der durchschnittlichen Lebenserwartung steigen. Modell: 2:1.
Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, kommen acht Monate zur Erwerbsphase hinzu – nur vier Monate an Rentenzeit.
Folgen nach Berechnung der Kommission:
| Jahr | Voraussichtliches Rentenalter |
|---|---|
| Heute | 67 |
| 2041 | 67,5 |
| 2051 | 68 |
| 2090er-Jahre | bis zu 70 |
Die Anpassung soll regelmäßig überprüft werden.
2. Aus für die Rente mit 63
Die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen. Wer mit weniger Beitragsjahren früher in Rente will, soll künftig frühestens mit 64 statt 63 starten können (mit Abschlägen).
Ersatz: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Beruf arbeiten kann, soll nach individueller Gesundheitsprüfung bis zu zwei Jahre vor dem Regelalter abschlagsfrei in Rente gehen können.
Übergangsregeln und Vertrauensschutz sind laut Bundesarbeitsministerium vorgesehen – welche Jahrgänge konkret betroffen wären, wird noch geprüft.
3. Verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Modell
Zusätzlich zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente soll eine kapitalgedeckte Zusatzrente eingeführt werden. Vorbild: die schwedische „Prämienrente”.
Eckdaten:
- Start: 2028
- Beitragssatz Einstieg: 0,5 % des Bruttolohns
- Endausbau: 2 % des Bruttolohns
- Aufteilung: je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber (1 % + 1 %)
- Verwaltung: Staatsfonds (Kenfo oder Bundesbank)
- Charakter: verpflichtend, mit individuellem, eigentumsrechtlich geschütztem Anspruch
- Auszahlung: zusätzlich zur gesetzlichen Rente ab Rentenbeginn
Mit den Erträgen soll das Gesamtrentenniveau langfristig bei 48 % gehalten und ab 2040 auf 50 % steigen, wenn Umlage- und Kapitalsäule zusammen betrachtet werden.
4. Beitragssatz steigt 2028 auf 19,9 %
Der reguläre Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll 2028 wie ohnehin prognostiziert von 18,6 % auf 19,9 % steigen. Die Kapitalrentenbeiträge kommen zusätzlich obendrauf – am Ende des Aufbaus also rund +2 Prozentpunkte Lohnnebenkosten je zur Hälfte AN/AG.
Bedeutung für Arbeitnehmer: Im Endausbau zahlt der Arbeitnehmer rechnerisch ca. 1 Prozentpunkt mehr auf das Brutto in die Kapitalrente, der Arbeitgeber ebenso. Beim Brutto von 4.000 € sind das rund 40 € pro Monat zusätzlich – im Gegenzug entsteht ein individueller Kapitalrente-Anspruch.
5. Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände rentenpflichtig
- Neue Selbstständige sollen grundsätzlich in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
- Bestandsselbstständige sollen eine einfache Ausstiegsoption behalten, wenn anderweitige Vorsorge nachgewiesen wird.
- Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen ebenfalls rentenversicherungspflichtig werden.
Das vergrößert die Beitragsbasis – ein zentrales Argument der Kommission gegen rein nominelle Beitragserhöhungen.
6. Was bleibt – vorerst
- Mütterrente bleibt unverändert.
- Haltelinie 48 % beim Rentenniveau (bis 2031 gesetzlich festgeschrieben) bleibt.
- Nachhaltigkeitsfaktor: Soll ab 2031/2032 wieder voll greifen – das könnte das Rentenniveau in der reinen Umlagefinanzierung leicht senken; die Kapitalrente soll das ausgleichen.
Was das konkret für dich bedeutet
Wenn du heute 25–40 Jahre alt bist
- Späterer Renteneintritt: Du wirst voraussichtlich mit 67,5 oder 68 statt 67 in Regelrente gehen.
- Mehr Sozialabgaben: Im Endausbau gut 1 Prozentpunkt mehr vom Brutto in die Kapitalrente.
- Aber: Du erwirbst zusätzliche, individuelle Ansprüche aus der Kapitalrente – das hebt das Gesamtrentenniveau langfristig auf Richtung 50 %.
Wenn du heute 50–60 Jahre alt bist
- Rentenalter: Du gehst nach heutigem Stand noch mit 67 in Regelrente.
- Kapitalrente: Wirkt für dich nur sehr begrenzt – zu kurze Ansparphase.
- Rente mit 63: Wer in den nächsten Jahren auf eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren plant, sollte den Zeitplan beobachten. Vertrauensschutz ist angekündigt, aber Details offen.
Wenn du gut verdienst
Die Kapitalrente wird auf das Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Wer dort liegt, zahlt den vollen zusätzlichen Beitrag. Im Gegenzug wachsen die Kapitalrenten-Ansprüche entsprechend.
Wenn du selbstständig bist
- Heute selbstständig: Du dürftest beim alten System bleiben können – sofern du eine anderweitige Altersvorsorge nachweisen kannst.
- Neue Selbstständige: Wer nach Inkrafttreten startet, ist grundsätzlich rentenpflichtig.
Wenn du auf die Rente mit 63 hingearbeitet hast
Plane neu: Die Empfehlung sieht ein Aus vor. Geprüft wird, welche Jahrgänge mit Übergangsregeln rechnen können. Eine Gesundheitsprüfung soll künftig der Weg zur vorgezogenen Rente ohne Abschläge sein – mit anderem Charakter als die heutige Regelung.
Politische Lage
- Bundeskanzler Merz (CDU) wird den Bericht am Dienstag entgegennehmen und hat höhere Altersgrenzen schon mehrfach öffentlich verteidigt.
- Arbeitsministerin Bas (SPD) spricht von einem „Gesamtkunstwerk”, kündigt Vertrauensschutz und Übergangsfristen an – die SPD-Linke ist beim Aus der Rente mit 63 erkennbar skeptisch.
- Linke und Sozialverbände kritisieren das Aus der Rente mit 63 als „fehlende Anerkennung von Lebensleistung”.
- DIW-Chef Marcel Fratzscher nennt die schrittweise Erhöhung des Rentenalters „klug und richtig”, warnt aber vor den Mehrkosten der Kapitalrente für Beschäftigte und Unternehmen.
- Wirtschaftsverbände begrüßen die Kapitalsäule grundsätzlich, fordern aber striktere Ausgabendisziplin in der Umlage.
Aus den Empfehlungen wird kein Automatismus: Die Bundesregierung will daraus im zweiten Halbjahr 2026 einen Gesetzentwurf entwickeln – ein Inkrafttreten der ersten Bausteine wäre frühestens 2028 realistisch.
Zeitplan
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 23. Juni 2026 | Übergabe des Abschlussberichts an Merz und Bas |
| Sommer 2026 | Politische Bewertung in Koalition und Fraktionen |
| Zweites Halbjahr 2026 | Erarbeitung eines Gesetzespakets |
| 2027 | Mögliche Bundestagsberatungen |
| 2028 | Frühestmöglicher Start der Kapitalrente (0,5 %) |
Einordnung
Die Kommissionsvorschläge sind die weitreichendste Rentenagenda seit der Riester-Reform. Sie kombinieren drei Hebel:
- Längere Lebensarbeitszeit (höheres Rentenalter, Aus der Rente mit 63),
- Mehr Beitragsbasis (Selbstständige, Politiker, Vorstände),
- Mehr Kapitaldeckung (Pflicht-Kapitalrente).
Für gehalt-im-blick sind vor allem die Beitragsseiten entscheidend: Wer arbeitet, dürfte ab Ende der 2020er-Jahre rund 1 Prozentpunkt mehr vom Brutto für die Altersvorsorge abgezogen bekommen – im Gegenzug gibt es einen individuellen Kapitalrente-Anspruch. Wer früher in Rente gehen wollte, muss umplanen.
Ob die Politik die Empfehlungen 1:1 übernimmt, ist offen. Die Richtung – später in Rente, mehr Kapital, breitere Beitragsbasis – dürfte aber Bestand haben. Wir verfolgen das Verfahren weiter.
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