Update 11. Juni 2026: Nach dem Referentenentwurf rückt der politische Zeitplan in den Fokus – Kabinett vor der Sommerpause, Bundestag voraussichtlich danach. → Zum aktuellen Artikel
Dies ist der fünfte Artikel unserer Pflegereform-Serie: Eckpunkte (9.5.) · Verschiebung + 161 € (11.5.) · Warkens Details (14.5.) · Dritte Verschiebung (30.5.)
Die wichtigsten Fakten in Kürze
| Detail | Wert |
|---|---|
| Stand | Referentenentwurf, 3.–4. Juni 2026 |
| Ressortabstimmung | abgeschlossen (Kanzleramt, BMF, BMG) |
| Verbändeanhörung | steht noch aus |
| Kabinettstermin | weiter offen (10. oder 24. Juni denkbar) |
| Entlastungseffekt 2027 | rund 11 Mrd. € |
| Entlastungseffekt bis 2030 | über 20 Mrd. € |
| Erwartetes Defizit Pflegekasse 2026/27 | 22,5 Mrd. € (ohne Reform) |
| Inkrafttreten | überwiegend zum 1.1.2027, einzelne Punkte 2028 |
Was sich auf der Einnahmenseite ändert
Der Entwurf hebt das Geld an mehreren Stellen – fast immer bei Beitragszahlern und Versicherten:
1. Beitragsbemessungsgrenze steigt deutlich
Ab 2027 gilt für die Pflegeversicherung nicht mehr die bisherige BBG, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV (also die Versicherungspflichtgrenze, aktuell rund 73.800 €/Jahr). Damit zahlen Besserverdiener länger Pflegebeiträge auf ihr Gehalt.
| Jahr | Mehreinnahme |
|---|---|
| 2027 | +1,6 Mrd. € |
| 2030 | +1,8 Mrd. € |
2. Kinderlosen-Zuschlag steigt um 0,1 Prozentpunkte
Der Zuschlag für Versicherte ohne Kinder soll von 0,6 auf 0,7 Beitragssatzpunkte steigen. Diesen Aufschlag trägt allein der Arbeitnehmer (nicht der Arbeitgeber).
| Jahr | Mehreinnahme |
|---|---|
| 2027 | +1,1 Mrd. € |
| 2030 | +1,2 Mrd. € |
3. Minijobs werden beitragspflichtig
Bislang waren geringfügig Beschäftigte für die Pflegeversicherung beitragsfrei. Künftig zahlt der Arbeitgeber auf jeden Minijob 3,6 % Pflegeversicherung – wie bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
| Effekt | Wert |
|---|---|
| Mehreinnahme | +1,2 Mrd. €/Jahr |
| Trägt | Arbeitgeber |
4. Aufschlag bei beitragsfreier Ehegatten-Mitversicherung (ab 2028)
Wer den Ehepartner oder Lebenspartner kostenfrei mitversichert hat, soll künftig 0,52 Prozentpunkte Aufschlag auf den Pflegebeitrag zahlen – berechnet auf das eigene beitragspflichtige Einkommen.
Ausnahmen (Aufschlag entfällt), wenn …
- ein Kind unter 7 Jahren im Haushalt lebt
- ein Kind wegen Behinderung dauerhaft unterhaltspflichtig ist
- der mitversicherte Partner einen Angehörigen mit mind. Pflegegrad 2 (≥ 10 h/Woche an ≥ 2 Tagen) pflegt
- der mitversicherte Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist
Kinder bleiben in der Familienversicherung beitragsfrei.
| Jahr | Mehreinnahme |
|---|---|
| ab 2028 | +350 Mio. €/Jahr |
Was sich auf der Ausgabenseite ändert
Hier liegt der größere Hebel – und die schmerzhafteren Einschnitte:
Strengere Pflegegrad-Begutachtung (größter Einzelposten)
Das BMG will den leistungsberechtigten Personenkreis „neu justieren” und Pflegegrade häufiger befristen. Hintergrund: Laut Entwurf gibt es einen „ungebremsten Zuwachs an Leistungsempfängern”. Faktisch ist das eine teilweise Rücknahme der Pflegebedürftigkeitsreform von 2017.
| Jahr | Einsparung |
|---|---|
| 2027 | 1,3 Mrd. € |
| 2030 | 4,2 Mrd. € |
Heimkosten-Zuschüsse kommen später
Die Verweildauerstufen in der stationären Pflege werden um jeweils 6 Monate verlängert. Der höchste Leistungszuschlag wird damit erst nach viereinhalb statt drei Jahren Heimaufenthalt erreicht.
| Jahr | Einsparung |
|---|---|
| 2027 | 2,6 Mrd. € |
| 2028 | 2,7 Mrd. € |
| 2030 | ~2,0 Mrd. € |
Entlastungsbudget wird gekürzt
- Pflegegrad 2 und 3: In den ersten drei Monaten nur halbe Auszahlung des Entlastungsbudgets → 0,9–1,1 Mrd. €/Jahr Einsparung.
- Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag (heute 125 €/Monat) wird halbiert → 400–500 Mio. €/Jahr Einsparung.
Abgebremste Dynamisierung der Leistungsbeiträge
Ab 2028 sollen Pflegeleistungen nur noch entlang der durchschnittlichen Kerninflation der drei Vorjahre dynamisiert werden – nicht mehr entlang der allgemeinen Preisentwicklung.
| Jahr | Einsparung |
|---|---|
| 2028 | ~4,0 Mrd. € |
| 2030 | ~3,5 Mrd. € |
Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Die Pflegeversicherung zahlt aktuell Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Diese sollen reduziert werden – Anwartschaften schrumpfen entsprechend.
| Jahr | Einsparung |
|---|---|
| 2027 | 1,8 Mrd. € |
| 2030 | 2,1 Mrd. € |
Strukturreformen: Pflege-Cockpit, Pflegebegleitung, Budgets
Neben dem Sparpaket sieht der Entwurf auch organisatorische Änderungen vor:
- Pflege-Cockpit: Ein digitaler Zugang pro pflegebedürftiger Person – für Anträge, Anbietersuche, Leistungsübersicht.
- Pflegebegleitung (ab 2028): Anspruch auf jährliche professionelle Begleitung in der häuslichen Pflege, wenn das Entlastungsbudget bezogen wird. Bei komplexen Fällen: Fallmanagement.
- Neue Budget-Logik: Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Überbrückungsbudget (bei Ausfall der Pflegeperson) und Sozialraumbudget (Alltagsunterstützung).
- Prävention für Ü60: Anspruch auf medizinische Früherkennung altersbedingter Risiken.
- Digitalisierungsförderung: 1,6 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität für Pflegeeinrichtungen – Mittelvergabe 2027–2031.
Was das konkret für dich bedeutet
Wenn du gut verdienst
Höhere BBG = höhere Beiträge. Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 7.000 €/Monat (über alter BBG, unter neuer Grenze):
| Posten | Heute | Ab 2027 (Schätzung) |
|---|---|---|
| Beitragspflichtiges Brutto Pflegeversicherung | ~5.512 €* | bis ~6.150 € |
| Mtl. Pflegebeitrag (3,6 %, Arbeitnehmeranteil ohne KL-Zuschlag) | ~99 € | ~111 € |
| Mehrbelastung | – | +12 €/Monat |
*Stand der aktuellen BBG für die Pflegeversicherung. Die exakten Werte für 2027 stehen erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung im Herbst fest.
Wenn du kinderlos bist
+0,1 Beitragssatzpunkte = bei 4.000 € Brutto ca. +4 €/Monat zusätzlich (Arbeitnehmer-Anteil).
Wenn du verheiratet bist und der Partner mitversichert ist
0,52 pp Aufschlag ab 2028 – Beispiel bei 4.500 € Brutto: rund +23 €/Monat. Ausnahmen prüfen (kleine Kinder, Pflege eines Angehörigen, Rente, Erwerbsminderung).
Wenn du einen Pflegegrad beantragen willst
Die Empfehlung aus unserem Vorgängerartikel gilt dringender denn je: Solange das PNOG nicht beschlossen ist, gelten die aktuellen Begutachtungsrichtlinien. Mit Inkrafttreten greift bei bestehenden Pflegegraden typischerweise Bestandsschutz – wer also ohnehin in Antragsnähe ist, sollte jetzt einreichen.
Wenn ein Angehöriger im Heim lebt
Die Verlängerung der Verweildauerstufen wirkt nur auf künftige Heimbewohner und auf Stufenwechsel. Bestehende Zuschlagsstufen werden nicht zurückgenommen – aber der Aufstieg in die höhere Stufe dauert länger. Plane mit +200 €/Monat Puffer ab 2027.
Wenn du als pflegender Angehöriger Rentenbeiträge bekommst
Die Anwartschaften aus Pflegezeiten werden sinken. Wer ergänzend privat vorsorgen kann, sollte das in die Planung aufnehmen – Details zur konkreten Höhe stehen noch nicht im Entwurf.
Reaktionen: harte Kritik aus allen Lagern
- GKV-Spitzenverband (Oliver Blatt): „Bei der Pflege brennt die Hütte” – aber das Paket sei „unausgewogen”. Bund und Länder machten sich „einen schlanken Fuß”.
- AOK-Bundesverband (Carola Reimann): „große Zumutung” statt Neuordnung – nur Leistungskürzungen und Zusatzbelastungen.
- AGVP (Thomas Greiner): „Nullnummer für die Versorgung. Mut beweist die Bundesregierung nur dort, wo sie andere zur Kasse bittet.”
- SPD-Fraktion (Christos Pantazis): Kein Strukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung – „zentrale sozialdemokratische Forderung” fehlt.
Auch in der Koalition selbst ist das Paket umstritten: Insbesondere die SPD will Korrekturen, bevor das Gesetz ins Kabinett geht.
Was offen ist – und der Zeitplan
| Schritt | Status |
|---|---|
| Ressortabstimmung BMG/BMF/Kanzleramt | abgeschlossen (3.6.) |
| Verbändeanhörung | steht aus |
| Kabinettsbeschluss | frühestens 10. Juni, ggf. 24. Juni |
| Erste Bundestagslesung | Herbst 2026 |
| Bundesrat-Behandlung | Q4 2026 |
| Inkrafttreten Kernpunkte | 1. Januar 2027 |
| Inkrafttreten Pflegebegleitung & Ehegatten-Zuschlag | 1. Januar 2028 |
Einordnung
Der Entwurf bestätigt im Wesentlichen, was seit den Eckpunkten Anfang Mai durchgesickert war – aber mit härteren Kanten als erwartet. Die Strategie ist erkennbar: alle zahlen mit, niemand wird massiv geschont, der Bund hält sich aber zurück (kein Bundeszuschuss, keine Rückzahlung der 5 Mrd. € Corona-Kosten an die Pflegekassen).
Realistisch ist, dass im weiteren Verfahren einzelne Punkte abgemildert werden – am wahrscheinlichsten:
- Halbierung Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 (SPD-Widerstand)
- Höhe der gekürzten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
- Spätere Heimkosten-Zuschüsse (Länder-Widerstand)
Die strukturellen Hebel (BBG-Anhebung, Minijob-Beiträge, Kinderlosen-Zuschlag) dürften dagegen Bestand haben – sie bringen das meiste Geld bei vergleichsweise geringer politischer Reibung.
Mehr lesen: Dritte Verschiebung (30.5.) · Warkens Details (14.5.) · Eckpunkte (9.5.) · +161 € Eigenanteil (11.5.) · Sozialabgaben 2026
Weitere Meldungen
Selbst nachrechnen
Brutto-Netto 2026
Mit den aktuellen Sätzen rechnen.
Fristen 2026
Alle Termine im Überblick.
Alle Meldungen
Archiv nach Kategorie filtern.