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Sozialversicherung 7 Min. Lesezeit Stand:

Pflegereform: Referentenentwurf zum PNOG ist da – Warkens Sparpaket im Detail

Nach drei Verschiebungen liegt der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vor. Kanzleramt, BMF und BMG haben sich am 3. Juni geeinigt, am 4. Juni wurden die Eckpunkte öffentlich. Das Paket setzt fast vollständig auf Mehreinnahmen und Leistungskürzungen: höhere Beitragsbemessungsgrenze, Beitragspflicht für Minijobs, Zuschlag bei kostenfreier Ehegatten-Mitversicherung, +0,1 pp für Kinderlose, strengere Pflegegrad-Begutachtung, halbierter Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1, später Heimkosten-Zuschüsse. Ein Überblick, was auf Beitragszahler und Pflegebedürftige zukommt.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

04.06.2026

Update 11. Juni 2026: Nach dem Referentenentwurf rückt der politische Zeitplan in den Fokus – Kabinett vor der Sommerpause, Bundestag voraussichtlich danach. → Zum aktuellen Artikel

Dies ist der fünfte Artikel unserer Pflegereform-Serie: Eckpunkte (9.5.) · Verschiebung + 161 € (11.5.) · Warkens Details (14.5.) · Dritte Verschiebung (30.5.)

Die wichtigsten Fakten in Kürze

DetailWert
StandReferentenentwurf, 3.–4. Juni 2026
Ressortabstimmungabgeschlossen (Kanzleramt, BMF, BMG)
Verbändeanhörungsteht noch aus
Kabinettsterminweiter offen (10. oder 24. Juni denkbar)
Entlastungseffekt 2027rund 11 Mrd. €
Entlastungseffekt bis 2030über 20 Mrd. €
Erwartetes Defizit Pflegekasse 2026/2722,5 Mrd. € (ohne Reform)
Inkrafttretenüberwiegend zum 1.1.2027, einzelne Punkte 2028

Was sich auf der Einnahmenseite ändert

Der Entwurf hebt das Geld an mehreren Stellen – fast immer bei Beitragszahlern und Versicherten:

1. Beitragsbemessungsgrenze steigt deutlich

Ab 2027 gilt für die Pflegeversicherung nicht mehr die bisherige BBG, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV (also die Versicherungspflichtgrenze, aktuell rund 73.800 €/Jahr). Damit zahlen Besserverdiener länger Pflegebeiträge auf ihr Gehalt.

JahrMehreinnahme
2027+1,6 Mrd. €
2030+1,8 Mrd. €

2. Kinderlosen-Zuschlag steigt um 0,1 Prozentpunkte

Der Zuschlag für Versicherte ohne Kinder soll von 0,6 auf 0,7 Beitragssatzpunkte steigen. Diesen Aufschlag trägt allein der Arbeitnehmer (nicht der Arbeitgeber).

JahrMehreinnahme
2027+1,1 Mrd. €
2030+1,2 Mrd. €

3. Minijobs werden beitragspflichtig

Bislang waren geringfügig Beschäftigte für die Pflegeversicherung beitragsfrei. Künftig zahlt der Arbeitgeber auf jeden Minijob 3,6 % Pflegeversicherung – wie bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

EffektWert
Mehreinnahme+1,2 Mrd. €/Jahr
TrägtArbeitgeber

4. Aufschlag bei beitragsfreier Ehegatten-Mitversicherung (ab 2028)

Wer den Ehepartner oder Lebenspartner kostenfrei mitversichert hat, soll künftig 0,52 Prozentpunkte Aufschlag auf den Pflegebeitrag zahlen – berechnet auf das eigene beitragspflichtige Einkommen.

Ausnahmen (Aufschlag entfällt), wenn …

  • ein Kind unter 7 Jahren im Haushalt lebt
  • ein Kind wegen Behinderung dauerhaft unterhaltspflichtig ist
  • der mitversicherte Partner einen Angehörigen mit mind. Pflegegrad 2 (≥ 10 h/Woche an ≥ 2 Tagen) pflegt
  • der mitversicherte Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist

Kinder bleiben in der Familienversicherung beitragsfrei.

JahrMehreinnahme
ab 2028+350 Mio. €/Jahr

Was sich auf der Ausgabenseite ändert

Hier liegt der größere Hebel – und die schmerzhafteren Einschnitte:

Strengere Pflegegrad-Begutachtung (größter Einzelposten)

Das BMG will den leistungsberechtigten Personenkreis „neu justieren” und Pflegegrade häufiger befristen. Hintergrund: Laut Entwurf gibt es einen „ungebremsten Zuwachs an Leistungsempfängern”. Faktisch ist das eine teilweise Rücknahme der Pflegebedürftigkeitsreform von 2017.

JahrEinsparung
20271,3 Mrd. €
20304,2 Mrd. €

Heimkosten-Zuschüsse kommen später

Die Verweildauerstufen in der stationären Pflege werden um jeweils 6 Monate verlängert. Der höchste Leistungszuschlag wird damit erst nach viereinhalb statt drei Jahren Heimaufenthalt erreicht.

JahrEinsparung
20272,6 Mrd. €
20282,7 Mrd. €
2030~2,0 Mrd. €

Entlastungsbudget wird gekürzt

  • Pflegegrad 2 und 3: In den ersten drei Monaten nur halbe Auszahlung des Entlastungsbudgets → 0,9–1,1 Mrd. €/Jahr Einsparung.
  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag (heute 125 €/Monat) wird halbiert → 400–500 Mio. €/Jahr Einsparung.

Abgebremste Dynamisierung der Leistungsbeiträge

Ab 2028 sollen Pflegeleistungen nur noch entlang der durchschnittlichen Kerninflation der drei Vorjahre dynamisiert werden – nicht mehr entlang der allgemeinen Preisentwicklung.

JahrEinsparung
2028~4,0 Mrd. €
2030~3,5 Mrd. €

Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Die Pflegeversicherung zahlt aktuell Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Diese sollen reduziert werden – Anwartschaften schrumpfen entsprechend.

JahrEinsparung
20271,8 Mrd. €
20302,1 Mrd. €

Strukturreformen: Pflege-Cockpit, Pflegebegleitung, Budgets

Neben dem Sparpaket sieht der Entwurf auch organisatorische Änderungen vor:

  • Pflege-Cockpit: Ein digitaler Zugang pro pflegebedürftiger Person – für Anträge, Anbietersuche, Leistungsübersicht.
  • Pflegebegleitung (ab 2028): Anspruch auf jährliche professionelle Begleitung in der häuslichen Pflege, wenn das Entlastungsbudget bezogen wird. Bei komplexen Fällen: Fallmanagement.
  • Neue Budget-Logik: Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Überbrückungsbudget (bei Ausfall der Pflegeperson) und Sozialraumbudget (Alltagsunterstützung).
  • Prävention für Ü60: Anspruch auf medizinische Früherkennung altersbedingter Risiken.
  • Digitalisierungsförderung: 1,6 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität für Pflegeeinrichtungen – Mittelvergabe 2027–2031.

Was das konkret für dich bedeutet

Wenn du gut verdienst

Höhere BBG = höhere Beiträge. Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 7.000 €/Monat (über alter BBG, unter neuer Grenze):

PostenHeuteAb 2027 (Schätzung)
Beitragspflichtiges Brutto Pflegeversicherung~5.512 €*bis ~6.150 €
Mtl. Pflegebeitrag (3,6 %, Arbeitnehmeranteil ohne KL-Zuschlag)~99 €~111 €
Mehrbelastung+12 €/Monat

*Stand der aktuellen BBG für die Pflegeversicherung. Die exakten Werte für 2027 stehen erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung im Herbst fest.

Wenn du kinderlos bist

+0,1 Beitragssatzpunkte = bei 4.000 € Brutto ca. +4 €/Monat zusätzlich (Arbeitnehmer-Anteil).

Wenn du verheiratet bist und der Partner mitversichert ist

0,52 pp Aufschlag ab 2028 – Beispiel bei 4.500 € Brutto: rund +23 €/Monat. Ausnahmen prüfen (kleine Kinder, Pflege eines Angehörigen, Rente, Erwerbsminderung).

Wenn du einen Pflegegrad beantragen willst

Die Empfehlung aus unserem Vorgängerartikel gilt dringender denn je: Solange das PNOG nicht beschlossen ist, gelten die aktuellen Begutachtungsrichtlinien. Mit Inkrafttreten greift bei bestehenden Pflegegraden typischerweise Bestandsschutz – wer also ohnehin in Antragsnähe ist, sollte jetzt einreichen.

Wenn ein Angehöriger im Heim lebt

Die Verlängerung der Verweildauerstufen wirkt nur auf künftige Heimbewohner und auf Stufenwechsel. Bestehende Zuschlagsstufen werden nicht zurückgenommen – aber der Aufstieg in die höhere Stufe dauert länger. Plane mit +200 €/Monat Puffer ab 2027.

Wenn du als pflegender Angehöriger Rentenbeiträge bekommst

Die Anwartschaften aus Pflegezeiten werden sinken. Wer ergänzend privat vorsorgen kann, sollte das in die Planung aufnehmen – Details zur konkreten Höhe stehen noch nicht im Entwurf.

Reaktionen: harte Kritik aus allen Lagern

  • GKV-Spitzenverband (Oliver Blatt): „Bei der Pflege brennt die Hütte” – aber das Paket sei „unausgewogen”. Bund und Länder machten sich „einen schlanken Fuß”.
  • AOK-Bundesverband (Carola Reimann): „große Zumutung” statt Neuordnung – nur Leistungskürzungen und Zusatzbelastungen.
  • AGVP (Thomas Greiner): „Nullnummer für die Versorgung. Mut beweist die Bundesregierung nur dort, wo sie andere zur Kasse bittet.”
  • SPD-Fraktion (Christos Pantazis): Kein Strukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung – „zentrale sozialdemokratische Forderung” fehlt.

Auch in der Koalition selbst ist das Paket umstritten: Insbesondere die SPD will Korrekturen, bevor das Gesetz ins Kabinett geht.

Was offen ist – und der Zeitplan

SchrittStatus
Ressortabstimmung BMG/BMF/Kanzleramtabgeschlossen (3.6.)
Verbändeanhörungsteht aus
Kabinettsbeschlussfrühestens 10. Juni, ggf. 24. Juni
Erste BundestagslesungHerbst 2026
Bundesrat-BehandlungQ4 2026
Inkrafttreten Kernpunkte1. Januar 2027
Inkrafttreten Pflegebegleitung & Ehegatten-Zuschlag1. Januar 2028

Einordnung

Der Entwurf bestätigt im Wesentlichen, was seit den Eckpunkten Anfang Mai durchgesickert war – aber mit härteren Kanten als erwartet. Die Strategie ist erkennbar: alle zahlen mit, niemand wird massiv geschont, der Bund hält sich aber zurück (kein Bundeszuschuss, keine Rückzahlung der 5 Mrd. € Corona-Kosten an die Pflegekassen).

Realistisch ist, dass im weiteren Verfahren einzelne Punkte abgemildert werden – am wahrscheinlichsten:

  • Halbierung Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 (SPD-Widerstand)
  • Höhe der gekürzten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
  • Spätere Heimkosten-Zuschüsse (Länder-Widerstand)

Die strukturellen Hebel (BBG-Anhebung, Minijob-Beiträge, Kinderlosen-Zuschlag) dürften dagegen Bestand haben – sie bringen das meiste Geld bei vergleichsweise geringer politischer Reibung.

Mehr lesen: Dritte Verschiebung (30.5.) · Warkens Details (14.5.) · Eckpunkte (9.5.) · +161 € Eigenanteil (11.5.) · Sozialabgaben 2026

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