Aufbau einer Gehaltsabrechnung
Jede Abrechnung gliedert sich in dieselben vier Bereiche – unabhängig davon, welches Programm der Arbeitgeber benutzt.
1. Kopfbereich
- Arbeitgeber-Daten: Name, Anschrift, Steuernummer
- Arbeitnehmer-Daten: Name, Anschrift, Personalnummer
- Abrechnungszeitraum: Monat und Jahr
- Steuermerkmale: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession
2. Bruttobezüge
- Grundgehalt: das vereinbarte Monatsgehalt
- Zulagen: Schichtzulagen, Überstunden und Ähnliches
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni
- Sachbezüge: Firmenwagen, Essenszuschüsse
3. Gesetzliche Abzüge
Der Block, der aus dem Brutto das Netto macht – im nächsten Abschnitt im Detail.
4. Nettobezüge
Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleibt das Nettogehalt – der Betrag, der auf dein Konto geht.
Die gesetzlichen Abzüge
Zwei Gruppen: Steuern richten sich nach deiner Steuerklasse, Sozialabgaben sind feste Prozentsätze vom Brutto – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Lohnsteuer: abhängig von Steuerklasse und Einkommen
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, mit hoher Freigrenze
- Kirchensteuer: 8 bis 9 % der Lohnsteuer, nur bei Mitgliedschaft
- Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Arbeitnehmeranteil
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags
- Pflegeversicherung: 1,8 %, für Kinderlose ab 23 zusätzlich 0,6 %
Wichtige Abkürzungen
Die Kürzel auf der Abrechnung sind bundesweit weitgehend einheitlich.
Was du prüfen solltest
Häufige Fragen
Warum steht auf meiner Abrechnung mehr als ein Bruttobetrag?
Weil zwischen Gesamtbrutto, Steuerbrutto und SV-Brutto unterschieden wird. Sachbezüge und Zuschläge zählen nicht immer für beide Bemessungen gleich – deshalb weichen die Beträge voneinander ab.
Was kostet mein Gehalt den Arbeitgeber?
Etwa 20 % mehr als das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber zahlt die gleichen Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wie du, dazu Umlagen für Lohnfortzahlung und Insolvenzgeld.
Wie lange muss ich Gehaltsabrechnungen aufbewahren?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Arbeitnehmer, aber eine praktische Regel: bis zum Rentenbescheid. Die Abrechnungen belegen Beitragszeiten, wenn im Rentenkonto etwas fehlt. Für die Steuererklärung reicht der Zeitraum bis zum bestandskräftigen Bescheid.
Ich habe einen Fehler entdeckt – was tun?
Zeitnah die Personalabteilung ansprechen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir spätestens über die Steuererklärung zurück; falsche Sozialversicherungsbeiträge korrigiert der Arbeitgeber dagegen selbst, und zwar nur innerhalb begrenzter Fristen.
Passend dazu
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