Kommt, aber noch nicht beschlossen: Union und SPD haben die Zuckersteuer auf gezuckerte Getränke im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für 2027 verabredet. Wie genau sie aussieht, ist offen: Ein Eckpunktepapier aus dem Finanzministerium hat Ende August für Wirbel gesorgt – und Widerspruch aus dem CSU-geführten Landwirtschaftsministerium.
Worum es geht
Zuckerreiche Erfrischungsgetränke sollen teurer werden. Das Ziel ist doppelt: weniger Zuckerkonsum – vor allem bei Kindern und Jugendlichen – und zusätzliche Einnahmen, mit denen die Mehrausgaben im Gesundheitssystem gegenfinanziert werden. Grundlage sind die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG), die im Frühjahr ein gestaffeltes Modell nach britischem Vorbild vorgeschlagen hatte.
Anders als bei der ursprünglich diskutierten „Abgabe” handelt es sich um eine echte Steuer: Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden, sondern fließen in den Bundeshaushalt.
Das Eckpunktepapier aus dem Finanzministerium
Das von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geführte Haus schlägt einen dreistufigen Tarif vor – je mehr Zucker, desto höher der Satz:
| Zuckergehalt (je 100 ml) | Steuer je Liter |
|---|---|
| ab 4,5 g | 26 Cent |
| ab 7,0 g | 32 Cent |
| ab 10,0 g | 38 Cent |
Das geht über die FKG-Empfehlung hinaus, die nur zwei Stufen vorsah (25 ct ab 5 g, 32 ct ab 8 g). Der Steuersatz soll jährlich an die Inflation angepasst werden. Erhoben wird die Steuer beim Hersteller – das soll den Anreiz maximieren, Rezepturen zuckerärmer zu machen.
Was das für die Preise heißt
Wenn Hersteller die Steuer voll weitergeben:
| Getränk | Zuckergehalt | Aufschlag |
|---|---|---|
| Klassische Cola (0,5 l) | über 10 g/100 ml | ca. + 19 Cent |
| Limonade (1 l) | 7–10 g/100 ml | ca. + 32 Cent |
| Kasten Cola/Limo | – | + 2,50 bis 4,50 € (inkl. Mehrwertsteuer) |
Getränkeverbände (Brauer-Bund, Mineralbrunnen, Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke) rechnen inklusive zusätzlicher Mehrwertsteuer mit Mehreinnahmen von bis zu 3,97 Milliarden Euro pro Jahr – deutlich mehr als die zur GKV-Stabilisierung eingeplanten rund 650 Mio. € (2027).
Der Streit: Wer wird besteuert?
Das Eckpunktepapier wollte neben Limonaden auch Fruchtsäfte, Milchmischgetränke, Haferdrinks, Fertigkaffees, Eistees, alkoholfreie Biere und Weine sowie mit Süßstoff gesüßte Getränke erfassen. Das rief das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium (Alois Rainer) auf den Plan:
- Es sei deutlich mehr erfasst als von der FKG empfohlen.
- Süßstoff-Getränke zu besteuern konterkariere das Ziel gesünderer Ernährung.
- Zwei Stufen (5 g, 8 g) reichten aus.
- Start nicht schon 2027 – die Wirtschaft brauche Vorlauf zur Reformulierung.
Das Ministerium legte einen Leitungsvorbehalt ein – ein Instrument, mit dem sich ein Gesetzesvorhaben vorerst stoppen lässt.
Die Klarstellung von Neuhardenberg
Nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg (25./26. August) zog Klingbeil die umstrittensten Punkte zurück:
„Es wird keine Steuer geben auf nicht-zuckerhaltige Getränke. Ich halte das für Quatsch.”
Kanzler Merz stellte sich hinter ihn: Über die grundsätzliche Einführung gebe es „keinen Streit. Punkt.” Damit steht fest:
- Zero und Light (mit Süßstoff) bleiben steuerfrei – „Zero bleibt Zero”.
- 100-%-Fruchtsäfte und reine Milch bleiben ausgenommen.
- Die konkrete Ausgestaltung (Stufenzahl, Grenzwerte, Start) ist weiter offen – federführend ist nun das Gesundheitsministerium von Carsten Linnemann.
Was Verbraucher jetzt wissen sollten
Am Preis ändert sich 2026 nichts
Die Steuer greift frühestens 2027, und auch das ist nicht sicher. Wer heute Cola kauft, zahlt noch keinen Aufschlag.
Zuckerärmere Rezepturen kommen ohnehin
Schon die Ankündigung wirkt: In Ländern mit Zuckersteuer ist der Zuckergehalt in Softdrinks deutlich gesunken – in Großbritannien haben viele Hersteller die Rezepturen unter die Steuergrenze gedrückt. Ein ähnlicher Effekt ist auch hier zu erwarten.
Für dein Netto ist die Zuckersteuer eine indirekte Steuer
Anders als Lohnsteuer oder Sozialabgaben taucht sie nicht auf der Gehaltsabrechnung auf – sie trifft dich beim Einkauf. Wie stark, hängt vom eigenen Konsum ab.
Einordnung
Die Zuckersteuer reiht sich in Klingbeils Gegenfinanzierungspaket ein – neben der gestaffelten Tabaksteuer und der verschärften Reichensteuer der Einkommensteuerreform. Gemeinsam ist ihnen: Sie sollen Einnahmen bringen und zugleich lenken. Ob die Zuckersteuer 2027 startet und wie viele Stufen sie hat, entscheidet sich im Herbst im Gesetzgebungsverfahren.
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