✅ Update 12. Juli 2026: Bundestag und Bundesrat haben die GKV‑Reform beschlossen. Die finalen Punkte und Stichtage: GKV‑Reform beschlossen – Zuzahlungen, Bemessungsgrenze, Zahnersatz
🗳️ Abstimmung am 10. Juli 2026: Der Bundestag berät und entscheidet über das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ziel: Beiträge stabil halten, Ausgaben begrenzen. Hier die wichtigsten Punkte – endgültig ist es erst nach Beschluss.
Die wichtigsten geplanten Änderungen
- Zuzahlungen: seit 2004 unverändert – nun einmalige Erhöhung um 50 %.
- Beitragsbemessungsgrenze (GKV): einmalig +300 € pro Monat.
- Zahnersatz: Festzuschüsse −10 % (Rückkehr auf Niveau vor 2020).
- Arzneimittel: zusätzlicher Herstellerabschlag; Apothekenrabatt wird erhöht.
- Krankenkassen: Begrenzung von Vergütungen für Führungskräfte sowie Ausgaben für Verwaltung und Werbung.
- Leistungskatalog: Kosten für homöopathische Arzneimittel und Cannabis‑Blüten werden nicht mehr erstattet.
- Familienversicherung: bleibt im Kern erhalten; bestimmte Gruppen weiterhin beitragsfrei versichert (u. a. Kinder, Eltern mit Kindern < 7 J., Pflege von Angehörigen, Rentner über Regelaltersgrenze mit Pflege etc.).
Hinweis: Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Die endgültige Fassung zählt.
Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
- Verdienen über der (neuen) Beitragsbemessungsgrenze: Mehr Brutto ist stärker beitragspflichtig – mögliche Mehrbelastung.
- Zuzahlungsgrenzen steigen – wer häufig Medikamente/Therapien nutzt, zahlt tendenziell mehr. Härtefall‑ und Befreiungsregeln bleiben bestehen (1 %/2 % vom Bruttoeinkommen).
- Zahnersatz wird teurer, da der Kassenanteil geringer ist.
Zeitplan und Nächste Schritte
- Bundestag: 10. Juli 2026 – Endabstimmung (Tagesordnung bestätigt).
- Bundesrat: gleichentags Sitzung vor der Sommerpause geplant.
- Inkrafttreten: staffelweise/zu Stichtagen laut endgültigem Gesetz.
Wir aktualisieren diesen Artikel nach der Abstimmung mit den beschlossenen Eckpunkten und Stichtagen.
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