Update 10. August 2026 – Referentenentwurf liegt vor
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform in die Ressortabstimmung geschickt. Grundfreibetrag +216 € (2027) und +336 € (2028), Kindergeld in zwei Stufen auf 272 €, Reichensteuer ab 250.000 € / 47 % ab 280.000 €. Kritik: Kalte Progression wird nicht ausgeglichen. → Zum Artikel: Referentenentwurf mit allen Zahlen
Offizielles Reformpaket: Die Koalition hat 34 Maßnahmen zu Steuern, Arbeit, Rente, Gesundheit und Bürokratie vorgestellt. Für Arbeitnehmer besonders wichtig: Die Einkommensteuer soll ab 2027 sinken, Familien sollen stärker profitieren – und bei Krankschreibungen sowie Befristungen sind deutliche Änderungen geplant.
Was wurde beschlossen?
Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket verständigt. Die Bundesregierung spricht von 34 Maßnahmen, die Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und den Sozialstaat stärken sollen.
Für Beschäftigte und Familien sind vor allem diese Punkte relevant:
- Einkommensteuerreform ab 1. Januar 2027
- Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
- höherer Grundfreibetrag
- höherer Kinderfreibetrag
- höheres Kindergeld
- Rentenreform bis Ende 2026
- Änderungen bei Krankschreibung und Arbeitsmarktregeln
- weitere Umsetzung der Gesundheitsreform
Steuerreform: Bis zu 600 Euro Entlastung pro Jahr
Die Bundesregierung nennt als Ziel eine spürbare Entlastung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders Familien sollen profitieren.
Nach Angaben der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums kann eine Familie mit Kindern und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro künftig um bis zu 600 Euro pro Jahr entlastet werden.
Wichtig: Die Entlastung kommt nicht sofort im Juli 2026, sondern soll mit der Steuerreform ab 1. Januar 2027 beginnen. Einzelne Effekte können sich je nach Haushalt und Ausgestaltung auch erst 2028 voll zeigen.
Konkrete Eckpunkte laut BMF
Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen konkretere Zahlen zur geplanten Reform genannt. Die endgültigen Beträge werden zwar erst im Gesetzgebungsverfahren bzw. nach dem Existenzminimumbericht festgelegt, die Richtung steht aber:
| Maßnahme | Geplante Änderung |
|---|---|
| Grundfreibetrag | voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 €/Jahr im Jahr 2028 |
| Kindergeld | voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 €/Monat im Jahr 2028 |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | Anhebung um 200 € auf 1.430 € |
| Spitzensteuersatz | unverändert, aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € |
| Reichensteuer | 45 % ab 250.000 € zvE, 47 % ab 280.000 € zvE |
| Entlastungsvolumen | rund 10 Mrd. € pro Jahr |
| Volle Wirkung | ab 2028 |
Die Entlastungen sollen vor allem Familien mit Kindern und mittlere Einkommen stärken. Höhere Spitzen- und Reichensteuersätze dienen der Gegenfinanzierung.
Was bedeutet das netto?
Noch liegt kein vollständiger Gesetzentwurf mit neuer Einkommensteuertabelle vor. Deshalb lässt sich die genaue Netto-Auswirkung noch nicht berechnen.
Klar ist aber die Richtung:
| Maßnahme | Mögliche Wirkung |
|---|---|
| Höherer Grundfreibetrag | weniger Einkommensteuer auf niedrige und mittlere Einkommen |
| Höherer Kinderfreibetrag | Entlastung für Familien mit Kindern |
| Höheres Kindergeld | direkter monatlicher Vorteil für Eltern |
| Steuerentlastung insgesamt | laut Regierung bis zu 600 € pro Jahr für Beispielhaushalte |
Sobald konkrete Tarifwerte vorliegen, müssen Brutto-Netto-Rechner und Steuerseiten entsprechend aktualisiert werden.
Beispiel: Familie mit 60.000 Euro Einkommen
Die Bundesregierung nennt als Beispiel eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro. Für diese Familie sollen im Vergleich zu heute mehr als 600 Euro Entlastung pro Jahr möglich sein.
Das entspricht rechnerisch rund:
- 50 Euro pro Monat
- 600 Euro pro Jahr
- zusätzlichem Netto über Steuerentlastung und Familienleistungen
Ob diese Werte im Einzelfall erreicht werden, hängt von Einkommen, Kinderzahl, Steuerklasse und weiteren Abzügen ab.
Rente: Reform soll bis Ende 2026 durchs Parlament
Auch die Rentenreform bekommt einen konkreteren Zeitplan. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen in ein Gesetzespaket überführt werden. Ziel ist ein Beschluss im Bundestag bis Ende 2026.
Diskutiert werden unter anderem:
- stärkere Kapitaldeckung
- langfristige Stabilisierung des Rentensystems
- Anpassungen beim Renteneintritt
- gerechtere Lastenverteilung zwischen Generationen
Für Arbeitnehmer ist das wichtig, weil Änderungen bei Rentenbeiträgen, Renteneintrittsalter oder zusätzlicher kapitalgedeckter Vorsorge langfristig direkt das Netto und die Altersvorsorge betreffen können.
Gesundheit: GKV-Reform bleibt Teil des Pakets
Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung läuft bereits. Sie soll die Beitragssätze stabilisieren und die Ausgabenentwicklung bremsen.
Geplant beziehungsweise bereits im Gesetzgebungsverfahren sind unter anderem:
- Begrenzung der Ausgabendynamik
- höhere Zuzahlungen in bestimmten Bereichen
- höhere Beitragsbemessungsgrenze
- Einschränkungen bei bestimmten Leistungen
- Änderungen bei Familienversicherung und Leistungskatalog
Für Beschäftigte mit höherem Einkommen kann vor allem die Beitragsbemessungsgrenze relevant werden, weil dadurch mehr Einkommen beitragspflichtig werden kann.
Krankschreibung: Telefonische AU soll wegfallen
Ein besonders alltagsnaher Punkt betrifft die Krankschreibung. Die telefonische Krankschreibung soll nach den Plänen der Koalition abgeschafft werden.
Außerdem ist vorgesehen, dass eine Krankschreibung künftig früher notwendig wird. Die Bundesregierung begründet das mit geringeren Fehlzeiten und besserer Planbarkeit für Unternehmen.
Für Arbeitnehmer bedeutet das:
- weniger unkomplizierte Krankmeldung per Telefon
- mehr Arztkontakt bei Arbeitsunfähigkeit
- mögliche Nachweispflicht schon ab dem ersten Krankheitstag
- mehr Aufwand bei kurzen Erkrankungen
Die konkrete gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.
Arbeitsmarkt: Befristung bis 48 Monate
Auch bei Arbeitsverträgen sind Änderungen geplant. Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein.
Die Regierung sieht darin mehr Flexibilität für Start-ups und wachsende Unternehmen. Für Beschäftigte kann das aber längere Phasen unsicherer Arbeitsverhältnisse bedeuten.
Was ist noch offen?
Viele Punkte sind politisch beschlossen, aber noch nicht im Detail gesetzlich umgesetzt. Offen sind vor allem:
- genaue Einkommensteuertabelle ab 2027
- konkrete Höhe von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
- genaue Kindergeld-Erhöhung
- endgültige Ausgestaltung der Rentenreform
- Stichtage für neue Krankschreibungsregeln
- Details zur GKV-Reform im weiteren Verfahren
Bis zur endgültigen Gesetzgebung können sich einzelne Punkte noch ändern.
Fazit
Das Reformpaket ist für Arbeitnehmer, Familien und Rentner relevant. Kurzfristig wichtig ist vor allem die angekündigte Steuerentlastung ab 2027. Mittelfristig können Rentenreform, GKV-Reform und neue Regeln bei Krankschreibungen deutlich in Alltag und Netto eingreifen.
Für die persönliche Finanzplanung gilt: Die Richtung ist klar, die genauen Rechnerwerte fehlen aber noch. Sobald die Bundesregierung konkrete Gesetzestexte und Tabellen vorlegt, müssen Steuer- und Netto-Berechnungen aktualisiert werden.
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