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Optimierung 8 Min. Lesezeit Stand:

Vermögenswirksame Leistungen

Bis zu 480 € im Jahr zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt – und der Staat legt noch bis zu 123 € drauf. Vorausgesetzt, du holst es dir.

Nettivo Redaktion

Fachlich geprüft · Stand Januar 2026

Was sind VL?

sind eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Bis zu 40 € im Monat zahlt er zusätzlich zum Gehalt in eine Sparform deiner Wahl ein. Viele Arbeitnehmer wissen nichts davon – und lassen das Geld liegen.

Das Wichtigste in Zahlen
PostenWert
Höchstbetrag vom Arbeitgeber 40 € / Monat
Das entspricht im Jahr 480 €
Arbeitnehmersparzulage vom Staat bis 123 € / Jahr
Laufzeit bis zur Verfügbarkeit 7 Jahre
Auf die VL-Zahlungen des Arbeitgebers fallen keine Steuern und keine Sozialabgaben an.

Wo kann ich anlegen?

VL-ETF-Sparplan

20 %
Die höchste Förderung, maximal 80 € Zulage im Jahr. Durchschnittlich 6 bis 8 % Rendite, aber mit Kursschwankungen. Einkommensgrenze: 20.000 €, verheiratet 40.000 €.

Bausparvertrag

9 %
Maximal 43 € Zulage im Jahr, garantierte Verzinsung. Die Rendite liegt allerdings oft unter 1 %. Einkommensgrenze: 17.900 €, verheiratet 35.800 €.

Banksparplan

0 %
Keine staatliche Förderung, dafür Einlagensicherung und flexible Laufzeiten. Die Zinsen liegen meist unter 0,5 %.

Arbeitnehmersparzulage

Ein Beispiel mit maximaler Förderung: Du verdienst 18.000 € brutto im Jahr und legst VL in einen ETF-Sparplan an.

ETF-Sparplan mit voller Ausschöpfung
Wer zahltRechnungPro Jahr
Arbeitgeber 40 € × 12 Monate 480 €
Du selbst 40 € × 12 Monate 480 €
Staat, 20 % auf die geförderten 400 € 80 €
Gesamt 1.040 €
Nach sieben Jahren sind daraus bei 6 % Rendite pro Jahr rund 8.500 € geworden. Gefördert werden bei Aktienfonds höchstens 400 € Einzahlung im Jahr.

Einkommensgrenzen

Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage
AnlageformAlleinstehendVerheiratetFörderung
ETF und Aktienfonds 20.000 € 40.000 € 20 %, max. 80 €
Bausparvertrag 17.900 € 35.800 € 9 %, max. 43 €

Wichtig: Es zählt das , nicht dein Bruttogehalt. Weil davon noch einiges abgeht, liegen deutlich mehr Arbeitnehmer unter der Grenze, als die Zahl vermuten lässt.

So beantragst du VL

  1. Beim Arbeitgeber nachfragen

    Die Personalabteilung weiß, ob VL gezahlt werden und in welcher Höhe. Manche Tarifverträge sehen sie verpflichtend vor.

  2. Vertrag abschließen

    Wähle einen Anbieter – Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft – und schließe einen VL-fähigen Vertrag ab.

  3. Bescheinigung einreichen

    Gib die Vertragsbescheinigung beim Arbeitgeber ab. Er überweist die VL dann monatlich direkt an den Anbieter.

  4. Zulage beantragen

    Trag die VL in der Steuererklärung ein, Anlage VL. Das Finanzamt prüft deinen Anspruch automatisch und zahlt die Zulage nach Ablauf der Sperrfrist aus.

Häufige Fragen

Muss ich VL beantragen?

Die Leistung selbst ist freiwillig – der Arbeitgeber muss sie nicht zahlen. Zahlt er sie aber, musst du aktiv werden: einen VL-Vertrag abschließen und die Bescheinigung einreichen. Ohne das bleibt das Geld liegen.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

Der Vertrag läuft weiter. Du kannst selbst weiterzahlen oder ihn beitragsfrei stellen. Die Siebenjahresfrist läuft in beiden Fällen normal weiter.

Kann ich mehrere VL-Verträge haben?

Ja, zum Beispiel einen ETF-Sparplan und einen Bausparvertrag parallel. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es aber nur einmal pro Anlageform – nicht mehrfach für dieselbe Art.

Lohnen sich VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss?

Wenn du unter der Einkommensgrenze liegst: ja. Die Arbeitnehmersparzulage von 20 % auf die geförderten 400 € entspricht einer Rendite, die kein normaler Sparplan erreicht.

Wann komme ich an das Geld?

Nach sieben Jahren: sechs Jahre Ansparphase plus ein Jahr Sperrfrist. Danach ist das Guthaben frei verfügbar. Wer vorher kündigt, verliert in der Regel die staatliche Zulage.

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