📅 35 Tage bis zum Systemwechsel. Am 1. Juli 2026 tritt das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II in Kraft und ersetzt das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben vorerst gleich – alles andere wird schärfer.
🆕 Update 1. Juli 2026 – ab heute in Kraft
- Systemwechsel vollzogen: Das Bürgergeld ist seit heute Geschichte. Ab sofort greifen für alle Neuanträge und Weiterbewilligungen die verschärften Regeln des Grundsicherungsgeldes.
- Schonvermögen sofort geltend: Die reduzierten Freibeträge (5.000–20.000 € altersgestaffelt) gelten ab dem heutigen Tag. Karenzjahr entfällt.
- Miet-Karenzzeit weg: Neuanträge unterliegen ab heute unmittelbar der Angemessenheitsprüfung – ggf. Aufforderung zum Umzug binnen 6 Monaten.
- Sanktionen scharfgestellt: Verschärfte 3-Stufen-Sanktion (30 % / 60 % / 100 %) gilt ab heute. Bei drei versäumten Terminen droht Totalsanktion inklusive Kosten der Unterkunft.
- Was Betroffene jetzt tun sollten: Termine beim Jobcenter zwingend wahrnehmen, Vermögensnachweise vorbereiten, bei Miet-Aufforderungen Widerspruch prüfen lassen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Bereich | Bürgergeld (bis 30.6.2026) | Grundsicherungsgeld (ab 1.7.2026) |
|---|---|---|
| Schonvermögen | bis 40.000 € (Karenzjahr) / 15.000 € danach | 5.000–20.000 € (altersgestaffelt, sofort) |
| Miet-Karenzzeit | 12 Monate Schutz | entfällt – sofortige Prüfung |
| Mietobergrenze | nach Angemessenheit | 1,5x lokale Angemessenheitsgrenze |
| Sanktionen | max. 30 % Kürzung | bis Totalverlust inkl. Miete + KV |
| Weiterbildung | Vorrang vor Jobvermittlung | Vermittlungsvorrang kehrt zurück |
| Regelsätze | 563 € (Alleinstehend) | unverändert 563 € |
| Name | Bürgergeld | Grundsicherungsgeld |
Schonvermögen: Die neue Altersstaffel im Detail
Das ist die einschneidendste Änderung. Bisher war im ersten Bezugsjahr Vermögen bis 40.000 € (+ 15.000 € pro weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) vollständig geschützt. Ab dem zweiten Jahr galten 15.000 € pro Person. Ab Juli gilt vom ersten Tag an:
| Alter der Person | Schonvermögen neu | Schonvermögen bisher (außerhalb Karenzzeit) |
|---|---|---|
| bis 30 Jahre | 5.000 € | 15.000 € |
| 31–40 Jahre | 10.000 € | 15.000 € |
| 41–50 Jahre | 12.500 € | 15.000 € |
| ab 51 Jahre | 20.000 € | 15.000 € |
Was das bedeutet: Wer bisher das Schonvermögen als Puffer nutzte (z. B. durch das Karenzjahr), muss ab Juli Ersparnisse über der Altersgrenze vollständig aufbrauchen, bevor Leistungen gewährt werden.
⚠️ Wichtig: Geförderte Altersvorsorge (Riester, betriebliche bAV, Rürup) bleibt auch weiterhin anrechnungsfrei. Ebenso angemessener Hausrat und selbst genutztes Wohneigentum.
Praxisbeispiel
Stefan, 38 Jahre, meldet sich am 2. Juli arbeitslos. Er hat 14.000 € auf dem Konto.
- Alt (Bürgergeld): Im Karenzjahr komplett geschützt → sofortiger Leistungsanspruch
- Neu (Grundsicherungsgeld): Grenze 10.000 € → 4.000 € müssen erst aufgebraucht werden, bevor Leistungen fließen
Mietschutz fällt: Was die 1,5-fache Grenze bedeutet
Bisher gab es eine zwölfmonatige Karenzzeit: Wer neu Bürgergeld beantragte, durfte die erste Zeit in einer teureren Wohnung bleiben. Das Jobcenter übernahm die tatsächlichen Kosten ohne Prüfung.
Ab 1. Juli gilt direkt die Angemessenheitsgrenze. Und die neue Regel ist strenger als die alte:
- Obergrenze: 1,5-faches der örtlichen Angemessenheitsgrenze (KdU-Richtlinien der Kommunen)
- Sofortiger Handlungsdruck bei Überschreitung → Kostensenkungsaufforderung, ggf. Umzugserfordernis
Beispiel München (Richtwert 1-Personen-Wohnung ~850 € KdU-Grenze):
- 1,5-fache Grenze: ca. 1.275 €/Monat
- Wer 1.400 € Warmmiete zahlt: muss ab Juli aktiv werden
Die kommunalen Angemessenheitsgrenzen sind regional sehr unterschiedlich. Das Jobcenter teilt auf Nachfrage den geltenden Richtwert mit.
Die neue Sanktionsstufe: Totalverlust bei 3 Fehlern
Das neue Nichterreichbarkeitssystem ist das schärfste Sanktionsinstrument seit Hartz IV:
| Versäumnis | Konsequenz |
|---|---|
| 1. Meldeversäumnis | Verwarnung / Beratungsgespräch |
| 2. Meldeversäumnis | −30 % des Regelbedarfs für 1 Monat |
| 3. Meldeversäumnis in Folge | Nichterreichbarkeitsfiktion: Totalverlust aller Leistungen, inkl. Miete und Krankenversicherung |
Die „Nichterreichbarkeitsfiktion” bedeutet: Das Jobcenter unterstellt, die Person steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Die Folge ist kein schrittweiser Abbau, sondern ein vollständiger Stopp aller Zahlungen.
💡 Wichtiger Hinweis: Gegen Sanktionen kann Widerspruch eingelegt werden (§ 83 SGG). Wer krankheitsbedingt oder durch Pflege verhindert war, sollte Nachweise sofort einreichen.
Vermittlungsvorrang: Qualifizierung wird schwieriger
Ab Juli gilt wieder der Grundsatz aus dem SGB II vor 2019: Erst Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, dann Weiterbildung.
Das bedeutet konkret:
- Laufende Weiterbildungsmaßnahmen, die vor dem 1. Juli genehmigt wurden, können in der Regel abgeschlossen werden
- Neue Qualifizierungsmaßnahmen (Umschulung, IHK-Abschluss, etc.) werden nur noch bewilligt, wenn unmittelbare Vermittlung aussichtslos ist
- Für unter 30-Jährige gilt der Druck besonders stark
Was sich NICHT ändert
- Regelsatz: 563 € (Alleinstehend), 506 € (Partner in BG), 357–471 € (Kinder je nach Alter)
- Kinderzuschlag und Sozialgeld bleiben bestehen
- Kosten der Unterkunft werden weiterhin vom Jobcenter übernommen (bis zur Grenze)
- Krankenversicherungspflicht besteht weiterhin über SGB II – sofern keine Sanktion greift
- Härtefallregelungen bei Krankheit, Pflege, Alleinerziehung bleiben erhalten
Was du jetzt noch tun kannst – konkrete Checkliste
Wenn du aktuell Bürgergeld beziehst
- Vermögen prüfen: Liegen Ersparnisse über der neuen Altersgrenze? → Umschichten in anrechnungsfreie Altersvorsorge prüfen (z. B. Riester, bAV)
- Mietvertrag prüfen: Übersteigt deine Warmmiete die 1,5-fache KdU-Grenze in deiner Stadt? → Jobcenter-Berater fragen
- Laufende Weiterbildung: Läuft sie bis nach dem 1. Juli? Bewilligungsbescheid aufbewahren
- Erreichbarkeit sicherstellen: Postadresse und jobcenter.digital-Zugang aktuell halten
- Termine konsequent wahrnehmen oder fristgerecht absagen (immer schriftlich + Nachweis)
Wenn du gefährdet bist, bald Leistungen zu beantragen
- Antrag möglichst noch im Juni stellen – du fällst dann noch unter die alten Karenzzeit-Regeln für Vermögen und Miete
- Vermögensaufteilung in BG planen – bei Paaren zählen die Grenzen je Person separat
- Rechtliche Beratung: VdK, AWO, Caritas bieten kostenlose Erstberatung an
Einordnung: Größter Systemwechsel seit Hartz IV
Das Grundsicherungsgeld ist politisch als “Rückkehr zum Fördern und Fordern” vermarktet. In der Praxis:
- Wer Arbeit sucht und aktiv kooperiert: kaum Unterschied zum Bürgergeld
- Wer Rücklagen hat: deutlich schlechtere Ausgangslage
- Wer Termine verpasst (z. B. wegen Überforderung, Krankheit, familiärer Notlage): massiv höheres Risiko
Sozialverbände (VdK, Diakonie, Caritas, Paritätischer) kritisieren besonders die Nichterreichbarkeitsfiktion als unverhältnismäßig – ein Totalverlust inklusive Wohnung und KV bei dreimaligem Versäumnis treffe vor allem psychisch erkrankte oder überschuldete Menschen hart.
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