Bürgergeld wird zur Grundsicherung
Am 5. März 2026 hat der Bundestag das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch” beschlossen. Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise in die neue Grundsicherung (auch „Grundsicherungsgeld” genannt) überführt.
Die Reform betrifft alle erwerbsfähigen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen – aktuell rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Bereich | Bisher (Bürgergeld) | Ab 1. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Name | Bürgergeld | Grundsicherung |
| Vermittlung | Qualifizierung vor Vermittlung | Erst Job, dann Weiterbildung |
| Sanktionen | Max. 30% Kürzung | Bis zu 100% für 2 Monate |
| Vermögen | 1 Jahr Karenzzeit, hohe Freibeträge | Altersabhängige Freibeträge, strenge Prüfung |
| Unterkunft | Volle Übernahme in Karenzzeit | Max. 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze |
| Regelsatz | 563 € (Alleinstehende) | Unverändert (Nullrunde) |
Vollzeit-Pflicht für Alleinstehende
Zentrales Ziel der Reform: Schnellere Integration in Arbeit. Erwerbsfähige Alleinstehende sollen künftig grundsätzlich Vollzeit arbeiten, wenn keine gesundheitlichen oder familiären Gründe dagegen sprechen.
Beispiel: Eine alleinstehende Leistungsberechtigte mit Minijob kann künftig verpflichtet werden, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Lehnt sie mehrfach ohne wichtigen Grund ab, drohen deutliche Kürzungen.
Verschärfte Sanktionen
Die Sanktionsregeln werden deutlich härter:
Bei Pflichtverletzungen
- Wiederholte Verstöße: 30% Kürzung für 3 Monate
- Arbeitsverweigerung: Bis zu 100% Kürzung für 1-2 Monate
- Meldeversäumnisse: Ab dem 2. versäumten Termin 30% Kürzung für 1 Monat
Bezahlkarte
In problematischen Fällen können Jobcenter eine Bezahlkarte einsetzen, um Ausgaben besser zu kontrollieren.
Vermögensprüfung wird strenger
Die großzügige Karenzzeit beim Vermögen entfällt weitgehend:
- Bisher: 1 Jahr keine Vermögensprüfung, hohe Freibeträge
- Neu: Altersabhängige Freibeträge, sofortige Prüfung
Kontoauszüge, Sparguthaben und Wertanlagen werden künftig genauer geprüft – auch bei kurzen Anträgen.
Unterkunftskosten gedeckelt
Schon in der Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft auf das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze begrenzt. Wer zu teuer wohnt, muss sich eine günstigere Wohnung suchen.
Nullrunde bei den Regelsätzen
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert:
| Personengruppe | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende | 563 € |
| Paare (je Partner) | 506 € |
| Jugendliche 14-17 | 471 € |
| Kinder 6-13 | 390 € |
| Kinder 0-5 | 357 € |
Hinzu kommen angemessene Unterkunfts- und Heizkosten.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Kein neuer Antrag nötig: Die Umstellung erfolgt automatisch durch das Jobcenter
- Vermögen prüfen: Wer Ersparnisse hat, sollte die neuen Freibeträge kennen
- Arbeitsfähigkeit: Alleinstehende sollten sich auf Vollzeit-Vermittlung einstellen
- Termine einhalten: Ab dem 2. versäumten Termin drohen Kürzungen
Fazit
Die Reform markiert eine deutliche Verschärfung gegenüber dem Bürgergeld. Der Fokus liegt auf schneller Arbeitsvermittlung statt Qualifizierung, strengeren Sanktionen und weniger Vermögensschutz. Für Betroffene bedeutet das: Mehr Druck, weniger Spielraum.
Tipp: Wer aktuell Bürgergeld bezieht, sollte sich frühzeitig über die neuen Regeln informieren und offene Fragen mit dem Jobcenter klären.