Bundestag beschließt Reform
Am 5. März 2026 hat der Bundestag mit 320 Stimmen die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung beschlossen. Das bisherige Bürgergeld wird damit abgeschafft – voraussichtlich ab Mitte 2026 gelten die neuen Regeln.
Die Reform ist eines der zentralen Vorhaben der neuen Bundesregierung und soll das Prinzip „Fördern und Fordern” wieder stärker betonen.
Die wichtigsten Änderungen
1. Vermittlungsvorrang
Die Vermittlung in Arbeit hat künftig Vorrang vor Weiterbildung. Qualifizierungsmaßnahmen sollen nur noch dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich die Jobchancen verbessern.
2. Schärfere Sanktionen
Bei Pflichtverletzungen drohen künftig härtere Konsequenzen:
- Nicht erreichbar: Wer für das Jobcenter nicht erreichbar ist, muss mit Kürzungen rechnen
- Ablehnung zumutbarer Arbeit: Strengere Auslegung, was als zumutbar gilt
- Schnellere Sanktionierung: Kürzere Fristen bis zur Leistungsminderung
3. Kompetenzzentren gegen Missbrauch
Neue Kompetenzzentren sollen Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpfen. Die Prüfung von Ansprüchen soll intensiviert werden.
4. Beratung vor Leistung
Vor der Leistungsbewilligung soll künftig ein Beratungs- und Vermittlungsangebot stehen. Ziel ist es, Menschen schneller in Arbeit zu bringen.
Was bleibt gleich?
Die Regelsätze ändern sich durch die Reform zunächst nicht. Für 2026 gelten weiterhin:
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche 14-17 Jahre | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder 6-13 Jahre | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder 0-5 Jahre | 357 € |
Die Regelsätze wurden zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht erhöht („Nullrunde”).
Politische Reaktionen
Die Reform ist politisch umstritten:
- CDU/CSU: Begrüßt die Rückkehr zum „Fördern und Fordern”
- SPD: Betont, dass es sich um eine Nachschärfung, nicht um einen Systemwechsel handelt
- Grüne: Kritisieren die Reform als „Grundmisstrauen gegenüber der Bevölkerung”
- Linke: Spricht vom „größten Angriff auf den Sozialstaat”
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer aktuell Bürgergeld bezieht, muss zunächst nichts unternehmen. Die Umstellung erfolgt automatisch. Allerdings sollten Leistungsempfänger:
- Erreichbar bleiben: Telefonnummer und Adresse beim Jobcenter aktuell halten
- Termine wahrnehmen: Einladungen des Jobcenters ernst nehmen
- Arbeitsangebote prüfen: Die Zumutbarkeitsgrenzen werden strenger ausgelegt
Wann tritt die Reform in Kraft?
Der genaue Termin steht noch nicht fest. Erwartet wird ein Inkrafttreten Mitte 2026 – nach Zustimmung des Bundesrats und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Auswirkungen auf das Netto-Gehalt
Für Arbeitnehmer hat die Reform keine direkten Auswirkungen auf das Gehalt. Indirekt könnte sie jedoch den Niedriglohnsektor beeinflussen: Wenn mehr Menschen in Arbeit vermittelt werden, könnte das Arbeitskräfteangebot in bestimmten Branchen steigen.
Fazit
Die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung markiert einen Kurswechsel in der Sozialpolitik. Der Fokus liegt stärker auf schneller Arbeitsvermittlung und strengeren Sanktionen. Für Leistungsempfänger bedeutet das: Kooperation mit dem Jobcenter wird wichtiger denn je.
Mehr dazu: Bürgergeld 2025 erklärt | Mindestlohn 2026 | Brutto-Netto-Rechner