Update März 2026: Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Nullrunde). Ab Sommer 2026 wird das Bürgergeld durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende” ersetzt – mit strengeren Sanktionen und erweiterten Mitwirkungspflichten. Die Minijob-Grenze liegt seit Januar 2026 bei 603 €/Monat (statt 538 €). Was sich 2026 ändert →
Regelsätze 2025
Die Bürgergeld-Regelsätze wurden 2025 angepasst:
- Alleinstehende: 563 €/Monat
- Paare (je Partner): 506 €/Monat
- Kinder 14–17 Jahre: 471 €/Monat
- Kinder 6–13 Jahre: 390 €/Monat
- Kinder 0–5 Jahre: 357 €/Monat
Freibeträge für Aufstocker
Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten:
- Grundfreibetrag: 100 €/Monat (komplett anrechnungsfrei)
- 100–520 €: 20% anrechnungsfrei
- 520–1.000 €: 30% anrechnungsfrei
- 1.000–1.200 €: 10% anrechnungsfrei
Minijob und Bürgergeld
Ein Minijob bis 538 € (2025) lohnt sich für Bürgergeld-Empfänger: Vom Verdienst über 100 € bleiben 20% anrechnungsfrei. Bei 538 € Minijob-Verdienst ergibt sich ein Freibetrag von ca. 188 €.