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Bürgergeld 2025: Regelsätze und Auswirkungen auf Minijobber

1 Min. Lesezeit

Die Bürgergeld-Regelsätze 2025 und was sie für Aufstocker und Minijobber bedeuten.

Update März 2026: Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Nullrunde). Ab Sommer 2026 wird das Bürgergeld durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende” ersetzt – mit strengeren Sanktionen und erweiterten Mitwirkungspflichten. Die Minijob-Grenze liegt seit Januar 2026 bei 603 €/Monat (statt 538 €). Was sich 2026 ändert →

Regelsätze 2025

Die Bürgergeld-Regelsätze wurden 2025 angepasst:

  • Alleinstehende: 563 €/Monat
  • Paare (je Partner): 506 €/Monat
  • Kinder 14–17 Jahre: 471 €/Monat
  • Kinder 6–13 Jahre: 390 €/Monat
  • Kinder 0–5 Jahre: 357 €/Monat

Freibeträge für Aufstocker

Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten:

  • Grundfreibetrag: 100 €/Monat (komplett anrechnungsfrei)
  • 100–520 €: 20% anrechnungsfrei
  • 520–1.000 €: 30% anrechnungsfrei
  • 1.000–1.200 €: 10% anrechnungsfrei

Minijob und Bürgergeld

Ein Minijob bis 538 € (2025) lohnt sich für Bürgergeld-Empfänger: Vom Verdienst über 100 € bleiben 20% anrechnungsfrei. Bei 538 € Minijob-Verdienst ergibt sich ein Freibetrag von ca. 188 €.

#2025#buergergeld#minijob