Neuer Mindestlohn ab Januar 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde (vorher 12,82 €). Das entspricht einer Erhöhung von 8,4%.
Auswirkungen auf Minijobs
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt auf 603 €/Monat. Die Formel: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate.
Bei 13,90 €/Stunde können Minijobber maximal ca. 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
Midijob-Grenze bleibt bei 2.000 €
Die Obergrenze für den Übergangsbereich (Midijob) bleibt bei 2.000 €/Monat. Im Übergangsbereich zwischen 603 € und 2.000 € zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben.
Tipp: Mehr dazu in unserem Artikel Minijob & Midijob erklärt.