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Was ist Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen darüber ist beitragsfrei.

BBG 2026

Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 € pro Monat (66.150 € pro Jahr) | Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.050 € pro Monat (96.600 € pro Jahr, West)

Was bedeutet das praktisch?

Wenn Sie mehr als die BBG verdienen, zahlen Sie auf den übersteigenden Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Das erhöht Ihr Netto, aber auch Ihre Rentenansprüche sind gedeckelt.

Beispiele

Beispiel: 10.000 € brutto/Monat

Sie zahlen RV/AV nur bis 8.050 € (max. 1.494 € RV + 105 € AV). Die restlichen 1.950 € sind beitragsfrei für RV/AV.

Häufige Fragen

Gilt die BBG auch für Selbstständige?

Nein, Selbstständige sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Die BBG gilt nur für Arbeitnehmer.

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