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Steuer § 38b EStG Aktualisiert Januar 2026

Steuerklasse

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Es gibt 6 Steuerklassen in Deutschland.

Kurz gesagt

Kategorie für den Lohnsteuerabzug (I-VI). Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuerlast.

Definition

Klasse I: Ledige, Geschiedene | Klasse II: Alleinerziehende | Klasse III: Verheiratet, höheres Einkommen | Klasse IV: Verheiratet, ähnliches Einkommen | Klasse V: Verheiratet, niedrigeres Einkommen | Klasse VI: Zweitjob, Nebenjob

Wichtig zu wissen

Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuerlast! Diese wird über die Steuererklärung ausgeglichen. Die Wahl der Steuerklasse ist vor allem für das monatliche Netto relevant.

Beispiele

3.500 € brutto in verschiedenen Steuerklassen

Klasse I: ca. 350 € Lohnsteuer | Klasse II: ca. 280 € | Klasse III: ca. 180 € | Klasse IV: ca. 350 € | Klasse V: ca. 520 € | Klasse VI: ca. 650 €

Häufig verwechselt mit

Ehegattensplitting

Wirkt erst im Steuerbescheid; die Klasse steuert nur den monatlichen Abzug.

Faktorverfahren

Klasse IV mit Faktor verteilt die Last nach den tatsächlichen Anteilen.

Grundfreibetrag 12.348 €

Steckt in den Klassen I bis IV, in V und VI wird er nicht berücksichtigt.

Kinderfreibetrag 9.756 €

Wirkt über die Kinderzahl auf der Lohnsteuerkarte, nicht über die Klasse.

Häufige Fragen

Kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Ja, Verheiratete können einmal pro Jahr die Steuerklassenkombination wechseln (z.B. von 4/4 auf 3/5). Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt.

Welche Steuerklasse ist die beste?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Verheiratete mit unterschiedlich hohen Einkommen ist oft 3/5 günstiger für das monatliche Netto. Die Jahressteuerlast bleibt aber gleich.

Rechtsgrundlage

§ 38b EStG
Definiert die sechs Steuerklassen und ihre Voraussetzungen.
§ 39 EStG
Regelt die Lohnsteuerabzugsmerkmale und ihre Änderung.
§ 39f EStG
Grundlage des Faktorverfahrens für Ehegatten und Lebenspartner.

Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.