Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 gibt es eine Freigrenze: Nur wer mehr als ca. 73.000 € (ledig) bzw. 151.000 € (verheiratet) verdient, zahlt noch Solidaritätszuschlag. 90% der Steuerzahler sind befreit.
Geschichte des Soli
Der Soli wurde 1991 zur Finanzierung des Golfkriegs eingeführt, 1992 ausgesetzt und 1995 zur Finanzierung der deutschen Einheit wiedereingeführt. 2021 erfolgte die Teilabschaffung.
Beispiele
50.000 € brutto/Jahr
Lohnsteuer ca. 8.400 € → Solidaritätszuschlag: 0 € (befreit)
80.000 € brutto/Jahr
Lohnsteuer ca. 20.000 € → Solidaritätszuschlag: ca. 150 € (Gleitzone)
120.000 € brutto/Jahr
Lohnsteuer ca. 36.000 € → Solidaritätszuschlag: ca. 1.980 € (voll)
Häufige Fragen
Wird der Soli komplett abgeschafft?
Das ist politisch umstritten. Die aktuelle Regelung sieht keine vollständige Abschaffung vor. Einige Parteien fordern die komplette Abschaffung, andere wollen ihn für Gutverdiener beibehalten.
Zahle ich Soli auf Kapitalerträge?
Ja, auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) wird weiterhin Solidaritätszuschlag erhoben – ohne Freigrenze! Das sind 5,5% der Abgeltungssteuer (25%), also ca. 1,375% der Kapitalerträge.