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Steuer § 32a EStG Aktualisiert Januar 2026

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er sichert das Existenzminimum und wird jährlich angepasst.

Kurz gesagt

Einkommensteil, der steuerfrei bleibt. 2026: 12.348 € pro Jahr (Existenzminimum).

Definition

2026: 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst. Bei Verheirateten verdoppelt er sich auf 24.696 € (Ehegattensplitting).

zu versteuerndes Einkommen ≤ 12.348 €  →  Steuer = 0 €
zu versteuerndes Einkommen > 12.348 €  →  Steuer auf den übersteigenden Teil

So wirkt er in der Praxis

Der Freibetrag ist ein fester Sockel. Je niedriger dein Einkommen, desto größer ist sein Anteil – deshalb sinkt dein Durchschnittssteuersatz bei Teilzeit stärker als die Arbeitszeit.

Jahresbrutto Steuerfrei Anteil Ø-Steuersatz
15.000 € 12.348 € 82 % des Einkommens 2,9 %
25.000 € 12.348 € 49 % des Einkommens 11,4 %
40.000 € 12.348 € 31 % des Einkommens 18,0 %
60.000 € 12.348 € 21 % des Einkommens 23,7 %
90.000 € 12.348 € 14 % des Einkommens 29,6 %

Durchschnittssteuersatz ohne Soli und Kirchensteuer, Grundtarif, Sätze 2026.

Entwicklung seit 2020

Der Grundfreibetrag wird jährlich angehoben, um die kalte Progression auszugleichen – seit 2020 um insgesamt gut 31 Prozent.

9.408 2020
9.744 2021
10.347 2022
10.908 2023
11.604 2024
12.096 2025
12.348 2026

Beispiele

10.000 € Jahresbrutto

Jahresbrutto 10.000 € - Grundfreibetrag 12.348 € = 0 € zu versteuern → Keine Steuer!

30.000 € Jahresbrutto

Jahresbrutto 30.000 € − Grundfreibetrag 12.348 € = 17.652 € zu versteuern → rund 1.000 € Einkommensteuer. In der Lohnabrechnung fällt weniger an, weil Sozialabgaben und Pauschalen das zu versteuernde Einkommen zusätzlich senken.

Häufig verwechselt mit

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €

Pauschale für Werbungskosten – wird zusätzlich vom Bruttoeinkommen abgezogen.

Kinderfreibetrag 9.756 €

Zusätzlicher Freibetrag pro Kind; das Finanzamt prüft, ob Kindergeld günstiger ist.

Sparer-Pauschbetrag 1.000 €

Gilt nur für Kapitalerträge, nicht für Arbeitseinkommen.

Entlastungsbetrag 4.260 €

Für Alleinerziehende, in Steuerklasse II bereits eingerechnet.

Häufige Fragen

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt – sowohl bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung als auch bei der Steuererklärung. Sie müssen nichts tun.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja, der Grundfreibetrag gilt für alle Einkommensteuerpflichtigen – auch für Rentner. Zusätzlich gibt es für Rentner den Rentenfreibetrag.

Steigt der Grundfreibetrag jedes Jahr?

In der Regel ja. Die Bundesregierung passt den Grundfreibetrag jährlich an die Inflation an, um das Existenzminimum zu sichern.

Rechtsgrundlage

§ 32a EStG
Einkommensteuertarif – definiert die Nullzone und die anschließenden Tarifzonen.
Steuerfortentwicklungsgesetz
Legt die jährliche Anhebung zum Ausgleich der kalten Progression fest.
Existenzminimumbericht
Grundlage der Bundesregierung für die Höhe des steuerfrei zu stellenden Betrags.

Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.