Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
2026: 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst. Bei Verheirateten verdoppelt er sich auf 24.696 € (Ehegattensplitting).
Entwicklung des Grundfreibetrags
2020: 9.408 € | 2021: 9.744 € | 2022: 10.347 € | 2023: 10.908 € | 2024: 11.604 € | 2025: 12.096 € | 2026: 12.348 €
Beispiele
10.000 € Jahresbrutto
Jahresbrutto 10.000 € - Grundfreibetrag 12.348 € = 0 € zu versteuern → Keine Steuer!
30.000 € Jahresbrutto
Jahresbrutto 30.000 € - Grundfreibetrag 12.348 € = 17.652 € zu versteuern → ca. 2.050 € Lohnsteuer/Jahr
Häufige Fragen
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt – sowohl bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung als auch bei der Steuererklärung. Sie müssen nichts tun.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, der Grundfreibetrag gilt für alle Einkommensteuerpflichtigen – auch für Rentner. Zusätzlich gibt es für Rentner den Rentenfreibetrag.
Steigt der Grundfreibetrag jedes Jahr?
In der Regel ja. Die Bundesregierung passt den Grundfreibetrag jährlich an die Inflation an, um das Existenzminimum zu sichern.