Kurz gesagt
Einkommensteil, der steuerfrei bleibt. 2026: 12.348 € pro Jahr (Existenzminimum).
Definition
2026: 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst. Bei Verheirateten verdoppelt er sich auf 24.696 € (Ehegattensplitting).
zu versteuerndes Einkommen ≤ 12.348 € → Steuer = 0 €
zu versteuerndes Einkommen > 12.348 € → Steuer auf den übersteigenden Teil So wirkt er in der Praxis
Der Freibetrag ist ein fester Sockel. Je niedriger dein Einkommen, desto größer ist sein Anteil – deshalb sinkt dein Durchschnittssteuersatz bei Teilzeit stärker als die Arbeitszeit.
| Jahresbrutto | Steuerfrei | Anteil | Ø-Steuersatz |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 12.348 € | 82 % des Einkommens | 2,9 % |
| 25.000 € | 12.348 € | 49 % des Einkommens | 11,4 % |
| 40.000 € | 12.348 € | 31 % des Einkommens | 18,0 % |
| 60.000 € | 12.348 € | 21 % des Einkommens | 23,7 % |
| 90.000 € | 12.348 € | 14 % des Einkommens | 29,6 % |
Durchschnittssteuersatz ohne Soli und Kirchensteuer, Grundtarif, Sätze 2026.
Entwicklung seit 2020
Der Grundfreibetrag wird jährlich angehoben, um die kalte Progression auszugleichen – seit 2020 um insgesamt gut 31 Prozent.
Beispiele
10.000 € Jahresbrutto
Jahresbrutto 10.000 € - Grundfreibetrag 12.348 € = 0 € zu versteuern → Keine Steuer!
30.000 € Jahresbrutto
Jahresbrutto 30.000 € − Grundfreibetrag 12.348 € = 17.652 € zu versteuern → rund 1.000 € Einkommensteuer. In der Lohnabrechnung fällt weniger an, weil Sozialabgaben und Pauschalen das zu versteuernde Einkommen zusätzlich senken.
Häufig verwechselt mit
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Pauschale für Werbungskosten – wird zusätzlich vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Kinderfreibetrag 9.756 €
Zusätzlicher Freibetrag pro Kind; das Finanzamt prüft, ob Kindergeld günstiger ist.
Sparer-Pauschbetrag 1.000 €
Gilt nur für Kapitalerträge, nicht für Arbeitseinkommen.
Entlastungsbetrag 4.260 €
Für Alleinerziehende, in Steuerklasse II bereits eingerechnet.
Häufige Fragen
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt – sowohl bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung als auch bei der Steuererklärung. Sie müssen nichts tun.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, der Grundfreibetrag gilt für alle Einkommensteuerpflichtigen – auch für Rentner. Zusätzlich gibt es für Rentner den Rentenfreibetrag.
Steigt der Grundfreibetrag jedes Jahr?
In der Regel ja. Die Bundesregierung passt den Grundfreibetrag jährlich an die Inflation an, um das Existenzminimum zu sichern.
Rechtsgrundlage
- § 32a EStG
- Einkommensteuertarif – definiert die Nullzone und die anschließenden Tarifzonen.
- Steuerfortentwicklungsgesetz
- Legt die jährliche Anhebung zum Ausgleich der kalten Progression fest.
- Existenzminimumbericht
- Grundlage der Bundesregierung für die Höhe des steuerfrei zu stellenden Betrags.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.