Kurz gesagt
Steuer auf das Jahreseinkommen. Die Lohnsteuer ist ihre Vorauszahlung für Arbeitnehmer, endgültig festgesetzt wird sie erst im Steuerbescheid.
Definition
Der Tarif nach § 32a EStG kennt fünf Stufen. Bis 12.348 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei – das ist der Grundfreibetrag. Darüber steigt der Steuersatz zunächst steil von 14 Prozent an, dann flacher, bis er bei 69.878 Euro 42 Prozent erreicht. Ab 277.826 Euro gilt der Spitzensatz von 45 Prozent. Entscheidend ist: diese Sätze gelten immer nur für den Teil des Einkommens in der jeweiligen Stufe, nie für das gesamte Einkommen.
zu versteuerndes Einkommen = Einkünfte – Freibeträge – Vorsorgeaufwendungen
Einkommensteuer = Tarif nach § 32a auf dieses Einkommen Vom Brutto zum zu versteuernden Einkommen
Besteuert wird nicht das Bruttogehalt, sondern deutlich weniger. Bei 3.500 Euro brutto im Monat sind das 42.000 Euro im Jahr. Davon gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab – bei diesem Gehalt rund 9.135 Euro. Übrig bleiben 31.635 Euro, auf die der Tarif angewendet wird. Die Lohnsteuer beträgt dann 390,17 Euro im Monat.
Grenzsteuersatz und Durchschnittsbelastung
Bei 31.635 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz bei 29 Prozent. Das heißt: von 100 Euro Gehaltserhöhung gehen 29 Euro an Steuern weg. Die durchschnittliche Belastung des gesamten Einkommens ist viel niedriger, weil die ersten 12.348 Euro steuerfrei bleiben und die Stufen darüber mit kleineren Sätzen beginnen.
Warum sich die Erklärung meist lohnt
Die Lohnsteuer ist eine Schätzung auf Basis der Steuerklasse. Sie kennt keine Werbungskosten über der Pauschale, keine Sonderausgaben und keine wechselnden Einkommen im Jahresverlauf. Wer 25 Kilometer zur Arbeit pendelt, kommt allein mit der Entfernungspauschale auf 2.090 Euro und liegt damit über dem Pauschbetrag – das bringt rund 246 Euro zurück.
Häufig verwechselt mit
Lohnsteuer
Keine eigene Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Grenzsteuersatz bis 45 %
Gilt nur für den zuletzt verdienten Euro, nicht für das ganze Einkommen.
Abgabenquote
Enthält auch Sozialabgaben – die sind keine Steuern.
Rechtsgrundlage
- § 2 EStG
- Legt fest, welche sieben Einkunftsarten zusammen das Einkommen bilden.
- § 32a EStG
- Der Tarif mit Nullzone, zwei Progressionszonen und zwei Proportionalzonen.
- § 36 EStG
- Rechnet die einbehaltene Lohnsteuer auf die Jahressteuer an – daraus entsteht Erstattung oder Nachzahlung.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.