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Steuer § 8 Abs. 2 EStG Aktualisiert August 2026

Sachbezug

Ein Sachbezug ist eine Leistung, die Ihr Arbeitgeber nicht in Geld erbringt – ein Tankgutschein, ein Zuschuss zum Mittagessen, ein Fitnessangebot. Bis 50 Euro im Monat bleibt sie abgabenfrei und kommt damit vollständig bei Ihnen an.

Kurz gesagt

Leistung in Waren oder Dienstleistungen statt Geld. Bis zu einer monatlichen Grenze bleibt sie steuer- und abgabenfrei.

Definition

Waren und Dienstleistungen, außerdem Gutscheine und Geldkarten – letztere aber nur, wenn sie keine Barauszahlung zulassen und ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Eine Prepaid-Kreditkarte mit Bargeldfunktion ist damit kein Sachbezug, sondern Barlohn.

Sachbezug bis 50 € im Monat  → steuer- und abgabenfrei
Sachbezug über 50 € im Monat → der gesamte Betrag ist steuerpflichtig

Warum 50 Euro Sachbezug mehr wert sind als 50 Euro Gehalt

Von einer Bruttoerhöhung um 50 Euro bleiben bei 3.500 Euro Grundgehalt netto 27,88 Euro übrig – Steuern und Sozialabgaben nehmen den Rest. Ein Sachbezug über 50 Euro kommt dagegen in voller Höhe an. Der Unterschied beträgt 22,12 Euro im Monat, also über 265 Euro im Jahr, ohne dass den Arbeitgeber mehr kostet.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Das ist der wichtigste Punkt und die häufigste Falle. Die 50 Euro sind eine Freigrenze: wird sie überschritten, ist nicht nur der überschießende Teil steuerpflichtig, sondern der gesamte Sachbezug. Bei 51 Euro fallen also auf 51 Euro Steuern und Beiträge an. Deshalb rechnen Arbeitgeber diese Grenze knapp aus.

Was neben der Grenze läuft

Manche Leistungen haben ihre eigene Steuerfreiheit und zählen nicht auf die 50 Euro an: das Jobticket für den Nahverkehr nach § 3 Nr. 15 EStG etwa, oder Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro. Sie lassen sich mit dem monatlichen Sachbezug kombinieren.

Häufig verwechselt mit

Geldwerter Vorteil

Der Oberbegriff. Ein Sachbezug ist der Fall, für den die 50-Euro-Grenze gilt.

Jobticket

Eigene Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG – zählt nicht auf die 50 Euro an.

Vermögenswirksame Leistungen

Geldleistung mit Sparzweck, voll steuer- und abgabenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 2 EStG
Setzt die Freigrenze von 50 Euro im Kalendermonat und regelt die Bewertung von Sachbezügen.
§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG
Grenzt Gutscheine und Geldkarten von Geldleistungen ab.
§ 3 Nr. 15 EStG
Nahverkehrstickets sind eigenständig steuerfrei und zählen nicht auf die Grenze.

Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.