Kurz gesagt
Anteil von Steuern und Sozialabgaben am Bruttogehalt. Sie steigt mit dem Einkommen, weil der Steuersatz progressiv verläuft.
Definition
Brutto minus Netto, geteilt durch das Brutto. Bei 3.500 Euro brutto und 2.348,58 Euro netto gehen 1.151,42 Euro ab, das sind 32,9 Prozent. Anders als der Steuersatz enthält die Quote auch die Sozialbeiträge – und die machen bei mittleren Einkommen den größeren Teil aus.
Abgabenquote = (Brutto − Netto) ÷ Brutto
3.500 € − 2.348,58 € = 1.151,42 € → 32,9 % Sie steigt, aber nicht gleichmäßig
Bei 1.500 Euro brutto liegt die Quote bei 22,2 Prozent, bei 2.500 Euro schon bei 28,9 und bei 3.500 Euro bei 32,9 Prozent. Der Anstieg kommt vom progressiven Steuertarif, denn die Sozialbeiträge sind bis zur Bemessungsgrenze ein fester Prozentsatz. Bei 5.000 Euro sind es 36,9 Prozent.
Warum die Kurve abflacht
Ab den Beitragsbemessungsgrenzen wachsen die Sozialbeiträge nicht mehr mit: bei 5.812,50 Euro endet die Kranken- und Pflegeversicherung, bei 8.450 Euro die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Danach steigt nur die Steuer weiter. Von 8.000 auf 12.000 Euro brutto klettert die Quote deshalb nur von 40,8 auf 42,9 Prozent – zwei Punkte für 4.000 Euro mehr Gehalt.
Was sie nicht zeigt
Die Quote bezieht sich auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zahlt darüber hinaus seinen Anteil an den Sozialbeiträgen – gemessen an diesen Gesamtkosten fällt die Belastung anders aus. Und sie sagt nichts über die Gegenleistung: Rentenansprüche, Krankenversicherung und Arbeitslosenschutz stecken in diesen Abzügen.
Häufig verwechselt mit
Grenzsteuersatz 29 %
Gilt nur für den nächsten Euro. Die Abgabenquote betrifft das gesamte Brutto.
Durchschnittssteuersatz
Bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und enthält keine Sozialabgaben.
Lohnnebenkosten
Die Sicht des Arbeitgebers: sein Anteil kommt zum Brutto hinzu, statt davon abzugehen.
Rechtsgrundlage
- § 32a EStG
- Der progressive Tarif, der den steuerlichen Teil der Quote mit dem Einkommen wachsen lässt.
- § 223 SGB V, § 157 SGB VI
- Die Beitragsbemessungsgrenzen, ab denen der Sozialabgabenteil nicht weiter steigt.
- § 3 SolzG 1995
- Der Solidaritätszuschlag, der die Quote bei hohen Einkommen zusätzlich anhebt.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.