Mitarbeiter-Daten
Schritt 114,6 % Grundbeitrag plus Zusatzbeitrag der Kasse. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
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Sätze 2026
Was ein Mitarbeiter wirklich kostet: Sozialversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaft und freiwillige Zuschüsse – alles auf einen Blick.
14,6 % Grundbeitrag plus Zusatzbeitrag der Kasse. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
Die Sätze schwanken je Krankenkasse und Branche – deshalb sind sie hier einstellbar und nicht fest verdrahtet.
U1 zahlen nur Betriebe bis 30 Beschäftigte. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt an der Gefahrenklasse: Büro rund 1 %, Bau bis 5 %.
Verteilung
3.500 €
Bruttogehalt
740 €
Sozialversicherung (AG)
119 €
Umlagen und Zusatz
Bei 3.500 € brutto rund 859 € zusätzlich, also etwa 25 % Aufschlag. Davon sind 740 € Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der Rest Umlagen und Berufsgenossenschaft.
Weil sie stark schwanken. U1 liegt je Krankenkasse zwischen 0,9 % und 4,1 %, U2 zwischen 0,2 % und 0,8 %. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt an der Gefahrenklasse: im Büro rund 1 %, im Bau bis 5 %. Feste Werte wären hier geraten.
Nur Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Sie finanzieren damit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bekommen einen Teil der Kosten erstattet. U2 für den Mutterschaftszuschuss zahlen dagegen alle Betriebe, unabhängig von der Größe.
Ja, sie werden auf zwölf Monate verteilt und erhöhen die Bemessungsgrundlage entsprechend. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen darauf allerdings keine weiteren Beiträge an.
Die sind im Bruttogehalt schon enthalten – bezahlter Urlaub ist keine Zusatzkosten-Position. Wer die Kosten je gearbeiteter Stunde wissen will, findet das im Stundenlohn-Rechner über den effektiven Stundenlohn.