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Vorsorge § 2 BEEG Aktualisiert August 2026

Elterngeld

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Bemessungsgrundlage ist das Netto der zwölf Monate vor dem Mutterschutz.

Kurz gesagt

Lohnersatzleistung nach der Geburt. Sie bemisst sich am Netto der letzten zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.

Definition

Die Ersatzrate liegt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Bei niedrigen Einkommen steigt sie, bei höheren sinkt sie auf 65 Prozent. Nach unten und oben gibt es harte Grenzen: mindestens 300 Euro erhält jeder Berechtigte, auch ohne vorheriges Einkommen, höchstens 1.800 Euro im Monat.

Elterngeld = 65 bis 67 % des durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate
mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat

Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Basiselterngeld wird für zwölf Monate gezahlt, zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn sich beide Eltern beteiligen. ElterngeldPlus halbiert den monatlichen Betrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer – gedacht für Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren, weil der Zuverdienst dort günstiger angerechnet wird.

Die Steuerfalle im Elterngeldjahr

Elterngeld ist steuerfrei, wird aber beim Steuersatz mitgezählt. Dieser Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG führt dazu, dass das übrige Einkommen des Jahres höher besteuert wird. Wer vor der Geburt noch Gehalt bezogen hat, bekommt deshalb oft eine Nachzahlung. Eine Steuererklärung ist Pflicht, sobald die Leistung 410 Euro im Jahr übersteigt.

Warum die Steuerklasse vorher zählt

Weil das Elterngeld am Nettoeinkommen anknüpft, wirkt die Steuerklasse auf seine Höhe. Ein Wechsel in eine günstigere Klasse vor dem Bemessungszeitraum kann das Elterngeld erhöhen – der Wechsel muss aber früh genug erfolgen, weil die zwölf Monate vor dem Mutterschutz zählen. Für die Jahressteuer bleibt der Wechsel neutral, für das Elterngeld nicht.

Häufig verwechselt mit

Mutterschaftsgeld

Läuft vor und direkt nach der Geburt und wird auf das Elterngeld angerechnet.

Kindergeld 259 €

Läuft dauerhaft und unabhängig vom Einkommen – kein Einkommensersatz.

Krankengeld 70 %

Ersatz bei Krankheit, andere Berechnung und andere Kasse.

Rechtsgrundlage

§ 2 BEEG
Bestimmt die Ersatzrate von 65 bis 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt sowie Mindest- und Höchstbetrag.
§ 4 BEEG
Regelt Bezugsdauer, Partnermonate und ElterngeldPlus mit der doppelten Laufzeit bei halbem Betrag.
§ 32b EStG
Der Progressionsvorbehalt: die steuerfreie Leistung erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – keine Steuerberatung.